ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Ausschussmitgliedes - 20/0136-01

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Beratungsfolge

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Anfrage: 

  1. Wurden Eltern- und Schüler:innenvertretungen sowie Lehrer:innen bei der Auswertung der Erfahrungen im Zuge der Berichterstattung einbezogen, um z.B. zu akzeptierten Lösungen gegen Vandalismus oder "Verstecken der CO₂Sensoren" beizutragen?
  2. Einige Geräte in Schulen und Kitas werden lt. Bericht nicht eingesetzt, z.B. aufgrund von Unterrichtsstörungen in anderen Räumen platziert oder versteckt. Dadurch kommt es zur Tiefenentladung der Akkus.
    Wie wird und wurde in solchen Fällen reagiert? Ist mittlerweile sichergestellt, dass die CO₂ Sensoren an den vorgesehenen Standorten verbleiben?
     
  3. In vielen Räumen in Schulen und Kitas traten in den vergangenen fünf Jahren wiederholt CO₂-Grenzwertüberschreitungen auf.
    Welche Schulen und Kitas mit jeweils wie vielen Räumen waren betroffen? Welche organisatorischen, baulichen oder technischen Maßnahmen wurden jeweils ergriffen?
     
  4. Auf Seite 10 des Berichts werden zwei zukünftige Optionen genannt und zwei unterschiedliche Typen von CO₂ Sensoren beschrieben:
    - Typ 1 LoRaWAN-fähige CO₂ Sensoren und
    - Typ 2 CO₂-Ampeln als lokale Geräte
    Sind beide Gerätetypen für die kabelgebundene Stromversorgung geeignet? 
     
  5.  Auf Seite 9 des Berichts heißt es, dass in den insgesamt 52 in Kategorie 2 eingestuften Räumen mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit (48 in Schulen, 4 in Kitas) keine mobilen Luftreiniger mehr eingesetzt werden. Als Gründe werden genannt: Gesundheitsgefährdung durch mangelnde Wartung und nicht erfolgten Austausch der Filter; Hersteller ist nicht mehr am Markt. Die Grenzwerte werden nun durch Lüftung sichergestellt, heißt es in dem Bericht.
    Wie genau wird dies sichergestellt und dauerhaft gewährleistet, obwohl in diesen Räumen eingeschränkte Lüftungsmöglichkeiten bestehen?
  6. In dem Bericht heißt es auf Seite 4, die für Aufgaben der Innenraumhygiene vorhandene Personalstelle im Bereich der UNV konnte seit 2022 nicht besetzt werden. Wer und mit welchem Stundenumfang nimmt stattdessen seither die fachliche Bewertung bei (wiederholten) CO₂-Grenzwertüberschreitungen wahr? Nach welchen Verfahren werden Hinweise auf problematische Raumluftqualitäten fachlich geprüft?
  7. Im Bericht heißt es auf Seite 8, die Darstellung der Messwerte erfolge ohne Raumzuweisung, die Darstellung des Sensors wechselt im Dashboard. Dies erklärt aus meiner Sicht das geringe Interesse von Eltern und Schüler:innen, da es nur allgemeine Informationen sind, die dem Dashboard entnommen werden können. Beispielsweise werden wiederkehrend in zehn Räumen der Schule XY die CO₂-Grenzwerte überschritten oder am Wochenende bestehen in drei Räumen der Schule YZ eine Raumtemperatur von 24 Grad Celsius. Das Dashboard lässt keine Raumzuordnung zu.

    - Warum werden die CO₂-Messdaten im Dashboard weiterhin ohne feste Raumbezeichnung dargestellt, obwohl nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig zu den Lübecker CO₂-Messdaten geklärt ist, dass es sich bei diesen Messwerten nicht um personenbezogene Daten sondern Umweltinformationen handelt? 
    Siehe: Az. 10 A 117/22, Link: https://fragdenstaat.de/anfrage/co2-medaten-datenerhebungen-auswertungen-schlussfolgerungen-zur-luftqualitat-in-schul-und-kitaraumen-der-stadt-lubeck/975997/anhang/2024-08-05-urteil-vg-schleswig-10-a-117-22_geschwaerzt.pdf

    - Welche rechtlichen, technischen oder organisatorischen Gründe sprechen aus Sicht der Verwaltung trotz dieses Urteils gegen eine raumbezogene Darstellung der CO₂-Messdaten?
  8. In dem Bericht wird unter Punkt 5. "Aktuelle Handlungsfelder" auf Seite 10/11 vorgeschlagen, bis zum 30.09.2026 die Datenvorhaltung und Speicherung von bisher zeitlich unbegrenzt auf zukünftig 7 Tage zu reduzieren. Aus unserer Sicht ist eine Speicherdauer von mindestens 24 - besser 36 Monaten sinnvoll.
    - Wie soll mit einer Speicherfrist von sieben Tagen gewährleistet bleiben, dass Lehrer:innen, Eltern, Schüler:innen und sonstige Interessierte die Umweltdaten längerfristig beobachten, vergleichen und damit ihr Recht auf Information wahrnehmen können? 
    - Wie soll gewährleistet bleiben, dass bestimmte Räume, die wiederholt, jedoch unregelmäßig im Laufe eines Jahres erhöhte CO₂-Messdaten oder hohe Temperaturen aufweisen, erkannt und identifiziert werden können, wenn Daten bereits nach 7 Tagen gelöscht werden? 

 

Begründung:

 

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