ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - 20/0151

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Zur Umsetzung der Kürzung der Investitionskredite und Verpflichtungsermächtigungen gem. Genehmigungserlass zum Haushalt 2026 werden die in Anlage 1 und 2 aufgeführten Investitionsmaßnahmen angepasst.

 


 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)

 


 

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Kürzung der der Investitionskredite und Verpflichtungsermächtigungen

 

Die von der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck am 26.11.2025 beschlossene Haushaltssatzung 2026 ist seitens der Kommunalaufsicht am 25.03.2026 nur teilweise genehmigt worden.

Mit dem Erlass wurden Investitionskredite in Höhe von 75.000.000 EUR und damit 7.266.700 EUR weniger als beschlossen genehmigt. Die Verpflichtungsermächtigungen (VE) wurden auf  80.000.000 EUR beschränkt und damit um 25.320.000 EUR reduziert.

Es sind entsprechende Kürzungen bei den Investitionsvorhaben vorzusehen, um die Reduzierungen umzusetzen.

Die vom Bürgermeister am 26.03.2026 ausgefertigte Haushaltssatzung wurde am 31.03.2026 öffentlich bekannt gemacht und konnte damit am 01.04.2026 in Kraft treten. Somit besteht grds. Planungssicherheit für die Bewirtschaftung des Haushaltsplans.

In dem Genehmigungserlass erkennt die die Kommunalaufsicht die herausfordernde Situation in Bezug auf die kommunalen Finanzen an. Gründe sind demnach unsichere wirtschaftliche Rahmenbedingungen, eine schwache Konjunktur, steigende Aufwendungen - vor allem im Sozialbereich - und nur moderate Steuerzuwächse. Nach Jahren mit Überschüssen kam es ab 2024 zu einer deutlichen Verschlechterung. Es wird herausgehoben, dass viele Kreise und Städte inzwischen Defizite schreiben. Bund, Land und Kommunen arbeiteten jedoch an Gegenmaßnahmen, etwa Investitionsprogrammen und Reformen. Dennoch bleibt die Haushaltskonsolidierung in der Kommune zentral, vor allem durch die Kontrolle der Aufwendungen und effizienteren Personaleinsatz.

Zur finanziellen Situation Lübecks wird als besonders kritisch hervorgehoben:

  • Bis 2029 werden aufgelaufene Defizite von insgesamt rund 865 Mio. EUR erwartet.
  • Das Eigenkapital wird vollständig aufgebraucht und wird bis 2029 mit rund -532 Mio. EUR deutlich negativ.
  • Die Verschuldung steigt stark an, ebenso die Kassenkredite.
  • Laufende Ausgaben übersteigen dauerhaft die Einnahmen.

 

 

Hauptprobleme sind stark steigende Aufwendungen (Personal, Sachkosten, Instandhaltung) bei nur geringeren Ertragssteigerungen. Auch geplante Investitionen sind in diesem Umfang kaum finanzierbar.

 

Bewertung und Empfehlungen der Kommunalaufsicht:

  • Lübeck ist aktuell nicht dauerhaft leistungsfähig.
  • Erste Konsolidierungsmaßnahmen (z. B. Mehreinnahmen) sind positiv, reichen aber nicht aus.
  • Es braucht deutlich stärkere Einsparungen, insbesondere bei Aufwendungen.
  • Personalaufbau und Kostensteigerungen sollten begrenzt werden.
  • Investitionen und Verpflichtungsermächtigungen müssen überprüft, begrenzt und ggf. verschoben werden.

Fazit der Kommunalaufsicht:
Ohne konsequente Haushaltskonsolidierung droht eine weitere massive Verschlechterung der Finanzlage. Die Stadt muss dringend Maßnahmen ergreifen, um Defizite zu reduzieren und langfristig wieder handlungsfähig zu werden.

Der Genehmigungserlass liegt dieser Vorlage als Anlage 3 bei.

 

Begründung für Auswahl der Maßnahmen zur Umsetzung der Kreditkürzung

Sämtliche Maßnahmen mit Ausnahme der Grundsanierung der Domschule werden durch diese Mittelreduzierung - wie in Anlage 1 dargestellt - nicht im Maßnahmenfortschritt eingeschränkt. Vielmehr ergibt sich aus der aktualisierten Mittelabflussplanung ein geringerer Liquiditätsbedarf in 2026 als ursprünglich geplant.

Aufgrund der Komplexität des Projekts Grundsanierung der Domschule dauert die Entscheidungsphase noch an, so dass in diesem Haushaltsjahr voraussichtlich noch keine Auszahlungen für die Umsetzung benötigt werden. Das Projekt wird nicht gestrichen, sondern die Zahlungen verschieben sich ins folgende Haushaltsjahr.

 

 

 

 

 

 

 

Begründung für die Auswahl der Maßnahmen zur Umsetzung der VE-Reduzierung

Entgegen der ursprünglichen Planung werden Mittelbindungen durch Ausschreibung bzw. Auftragserteilung in 2026 zu Lasten der Folgejahre nicht in vollem Umfang die in Anlage 2 aufgeführten Inv.-Maßnahmen benötigt, sodass eine Kürzung wie vorgeschlagen keine Auswirkung auf den Projektverlauf haben wird.

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

Fachbereiche 1-5

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Keine Belange von Kindern und Jugendlichen betroffen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja – Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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Anlagen

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