ALLRIS - Vorlage

Antwort auf Anfrage öffentlich - VO/2026/14957-02

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Beratungsfolge

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Anlass:

Anfrage AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL) und AM Andreas Müller (Linke) zu: Gründung eines 8. Gymnasiums in Moisling

 

  1. Warum wird bei der Schulentwicklungsplanung als Alternative zu einem 8. Gymnasium mit Standort in Moisling nicht die Variante geprüft und vorgeschlagen, die Heinrich-Mann-Schule um zwei Züge zu erweitern und eine Oberstufe einzuführen?
  2. Warum wurde bei einem Vorhaben, das die Interessen von Kindern und Jugendlichen unmittelbar berührt, vor Einreichung der Verwaltungsvorlage zur politischen Beschlussfassung keine Beteiligung nach § 47f GO SH durchgeführt?
  3. Wie hoch waren die Anmeldezahlen an Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe in Relation zu den vorhandenen Plätzen in den vergangenen 5 Jahren?
  4. Wie viele Schüler*innen, die von Gemeinschaftsschulen nach der 10. Klasse auf ein kooperierendes Gymnasium wechseln, gab es in den vergangenen 5 Jahren? Wie viele von ihnen haben an dem Gymnasium den Abschluss Abitur erreicht?
  5. Wie viele freie Plätze gab es in den Jahren 2024/25 und 2025/26 in den Oberstufen der St.-Jürgen-Gemeinschaftsschule, der Baltic-Schule und der Geschwister-Prenski-Schule und wie viele freie Plätze gab es im Vergleich dazu in der Oberstufe an Gymnasien?
  6. Warum soll die politische Entscheidung über die Gründung eines 8. Gymnasiums bereits jetzt herbeigeführt werden, obwohl in der Vorlage selbst ausführt wird, dass eine technische Objektbewertung erst im Jahr 2026 erfolgen und eine detaillierte Kostenanlage erst nach Genehmigung des Antrags erarbeitet werden soll?
  7. In der Vorlage heißt es: „Die Eigengründung sieht eine Zweizügigkeit in den Klassenstufen 5-10 vor. Der Start für den Betrieb der Klassenstufen 5-7 ist für das Schuljahr 2028/29 vorgesehen. Als besonders geeignet wird ein Standort in Moisling bewertet. Für den später startenden Betrieb der erforderlichen Oberstufe wird eine Kooperation mit der benachbarten Heinrich-Mann-Gemeinschaftsschule eingeplant.“
    Wie ist diese Planung genau zu verstehen? Sollen die Klassenstufen 11-13 des geplanten Gymnasiums in den Räumlichkeiten der Heinrich-Mann-Gemeinschaftsschule untergebracht werden, jedoch unter der Leitung des Gymnasiums laufen?
  8. Welche schulaufsichtlichen und ministeriellen Voraussetzungen gelten für die Genehmigung und den dauerhaften Betrieb einer kooperativen Oberstufenlösung für ein zweizügiges Gymnasium, und wie sollen diese am Standort Moisling konkret erfüllt werden? 
  9. Wie soll in der vorgesehenen kooperativen Oberstufenlösung sichergestellt werden, dass die nach der Oberstufenverordnung vorgesehene Profilbildung und ein verlässliches, für Schüler*innen tatsächlich wählbares Angebot am Standort bzw. im Verbund gewährleistet werden?
  10. Wie ist die Personalbedarfsplanung für das neue Gymnasium ausgestaltet, insbesondere hinsichtlich Fachabdeckung, Vertretungsreserve und der Sicherstellung fachlich qualifizierten Unterrichts in MINT-, musischen und profilbildenden Fächern?
  11. Welche zusätzlichen Bedarfe an Fachräumen, Sportflächen und sonstiger schulischer Infrastruktur entstehen durch die vorgesehene Nutzung des bisherigen Schulgebäudes der Astrid-Lindgren-Schule als Gymnasium, und in welchem Zeit- und Kostenrahmen sollen diese gedeckt werden?

 

 

Antwort:

 

  1. Warum wird bei der Schulentwicklungsplanung als Alternative zu einem 8. Gymnasium mit Standort in Moisling nicht die Variante geprüft und vorgeschlagen, die Heinrich-Mann-Schule um zwei Züge zu erweitern und eine Oberstufe einzuführen?

 

Der Antrag auf Gründung des 8. Gymnasium muss gestellt werden, weil es zu wenig gymnasiale Plätze in Klasse 5 gibt (Zügigkeiten bis 2034). Die Frage der Oberstufenplatzzahl ist zu diesem Übergangszeitpunkt nicht relevant. In SH gibt es zur 5. Klasse die Wahlmöglichkeit zwischen 2 Schulformen: Gemeinschaftsschule und Gymnasium (§24 Schulgesetz). Das Vorhandensein einer Oberstufe spielt hier keine Rolle. Grundsätzlich gibt es genug Plätze an Gemeinschaftsschulen, nicht aber an Gymnasien. Zum Beispiel gibt es im aktuellen Anmeldezeitraum noch 8 Gemeinschaftsschulen mit freien Plätzen für die kommende 5. Klasse.

 

  1. Warum wurde bei einem Vorhaben, das die Interessen von Kindern und Jugendlichen unmittelbar berührt, vor Einreichung der Verwaltungsvorlage zur politischen Beschlussfassung keine Beteiligung nach § 47f GO SH durchgeführt?

 

Zu Beginn des Jahres 2025 fand auf Einladung des Stadtschüler:innenparlaments ein Dialog mit politischen Vertreter:innen der Fraktionen, Eltern, Lehrkräften und Schüler:innen zum Bedarf weiterer gymnasialer Schulplätze in Lübeck an der Ernestinenschule statt. Am Campus Moisling fand im September 2024 ein Workshop mit Kinder- und Jugendlichen statt. Dort haben die Jugendlichen den Wunsch nach einem gymnasialen Angebot im Stadtteil benannt.

Der Schulträger ist verpflichtet, ausreichend Gymnasialplätze zur Verfügung zu stellen. Daher ist die grundlegende Entscheidung nicht interessenabhängig. Jugendliche werden bei der konzeptionellen Planung/Gestaltung des pädagogischen Konzepts des neuen Gymnasiums einbezogen.

 

  1. Wie hoch waren die Anmeldezahlen an Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe in Relation zu den vorhandenen Plätzen in den vergangenen 5 Jahren?

 

Die folgende Tabelle zeigt die Anmeldezahlen zu Klasse 5:

Schuljahr

Aufnahme GemSmO

(Runde 3)

Ablehnungen GemSmO

(Runde 1)

freie Plätze an GemS nach Runde 3

unversorgt nach Runde 3

22/23

298

109

197

11

23/24

303

124

186

1

24/25

305

112

153

0

25/26

305

194

134

4

26/27

300

121

163

0

 

Aus der Tabelle ist ersichtlich, dass in den 5. Klassen in den letzten Jahren zwar an den Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe zahlreiche Kinder abgelehnt wurden, gleichzeitig aber stadtweit noch zahlreiche Plätze an Gemeinschaftsschulen frei blieben. Die Zahl freier Plätze an Gymnasien ist deutlich geringer.

Die Frage der Ablehnungen an Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe ist, wie bei Frage 1 geschildert, für die fehlenden gymnasialen Schulplätze in Klasse 5 nicht relevant. In SH gibt es zur 5. Klasse die Wahlmöglichkeit zwischen 2 Schulformen: Gemeinschaftsschule und Gymnasium. Das Vorhandensein einer Oberstufe spielt bei der vom Land vorgegebenen Regelung keine Rolle.

 

  1. Wie viele Schüler*innen, die von Gemeinschaftsschulen nach der 10. Klasse auf ein kooperierendes Gymnasium wechseln, gab es in den vergangenen 5 Jahren? Wie viele von ihnen haben an dem Gymnasium den Abschluss Abitur erreicht?

 

Von allgemeinbildenden Schulen aus Lübeck (Gymnasien und Gemeinschaftsschulen) wechselten zum aktuellen Schuljahr 116 Schüler:innen auf das Berufliche Gymnasium. Darunter stammen ca. 55-60% der Schüler:innen des Beruflichen Gymnasiums aus allgemeinbildenden Schulen.

Die Zahl der Wechsler:innen von Gemeinschaftsschulen an allgemeinbildende Gymnasien ist geringer. Eine genaue Anzahl wird bislang nicht erhoben.

Für die Ermittlung des Anteils der erworbenen Hochschulreifen müssten individuelle Verläufe betrachtet werden. Dies ist ohne Schüler:innen-ID (und aus Datenschutzgründen) nicht möglich.

Die nachfolgende Abbildung zeigt die Zahl der Schüler:innen an den Schulformen im Zeitverlauf beispielhaft an einem Jahrgang. Für einen Jahrgang wurde exemplarisch ermittelt, wie sich die Schüler:innenzahl an den Schulformen von der Einschulung in die 5. Klasse über den Abschluss der Mittelstufe bis zum Eintritt in die Oberstufe verändert. Da das Ziel des Gymnasiums der Erwerb der Hochschulreife ist, sollten die Zahlen nur geringfügig sinken. Bei den Gemeinschaftsschulen können ESA, MSA und (Fach-)Hochschulreife angestrebt werden, Abgänge nach Klasse 9 und 10 sind vorgesehen. Aus der Abbildung ist dementsprechend ersichtlich, dass die Gymnasien wenig Abgänge nach der Mittelstufe aufweisen und offensichtlich fast alle Schüler:innen den eingeschlagenen Weg in Richtung Abitur fortsetzen. Auf der Gemeinschaftsschule sind wie zu erwarten Abgänge nach der 9. und 10. Klasse sichtbar. Zu erkennen ist außerdem, dass ein Teil der Schüler:innen des Jahrganges auf berufliche Gymnasien wechselt. (Die Abbildung zeigt keine konkreten Schüler:innen, sondern den Umfang des jeweiligen Jahrgangs. Durch z.B. Klassenwiederholungen handelt es sich nicht immer um dieselben Kinder. Individuelle Verläufe können nicht erhoben werden.)

 

 


 

  1. Wie viele freie Plätze gab es in den Jahren 2024/25 und 2025/26 in den Oberstufen der St.-Jürgen-Gemeinschaftsschule, der Baltic-Schule und der Geschwister-Prenski-Schule und wie viele freie Plätze gab es im Vergleich dazu in der Oberstufe an Gymnasien?

 

Eine vom Schulträger durchgeführte Erhebung zeigte, dass von 2017/18 bis 2020/21 durchgehend freie Kapazitäten in den Oberstufen der Gemeinschaftsschulen vorhanden waren. Dies waren im Schnitt 25 Plätze pro Schule. Allerdings gab es nicht an jeder Schule und in jedem Profil freie Kapazitäten. Im Schnitt kamen 36% der in die Oberstufe aufgenommenen Jugendliche nicht aus der eigenen Sekundarstufe. Eine Auswertung aktueller Zahlen erfolgt zum nächsten geplanten Erhebungszeitpunkt.

Die Zahl freier Plätze in den Oberstufen an Gymnasien wird nicht erhoben. Erfahrungsgemäß gibt es aber nur einen sehr geringen Teil Abgänge mit MSA.

 

  1. Warum soll die politische Entscheidung über die Gründung eines 8. Gymnasiums bereits jetzt herbeigeführt werden, obwohl in der Vorlage selbst ausführt wird, dass eine technische Objektbewertung erst im Jahr 2026 erfolgen und eine detaillierte Kostenanlage erst nach Genehmigung des Antrags erarbeitet werden soll?

 

Es soll eine politische Entscheidung zur Antragsstellung getroffen werden. Die technische Objektbewertung erfolgt parallel zur Antragsstellung. Das Schulgebäude der Astrid-Lindgren-Schule reiht sich in die übliche mit investiven Mitteln hinterlegte Sanierungsliste der Schulgebäude der HL ein. Sie wird nicht bevorzugt behandelt, etwa anlässlich der Antragsstellung. Die erforderlichen konsumtiven Ausgaben sind für die Umwidmung des Schulgebäudes im Rahmen der geplanten gymnasialen Nutzung vorgesehen.

 

  1. In der Vorlage heißt es: „Die Eigengründung sieht eine Zweizügigkeit in den Klassenstufen 5-10 vor. Der Start für den Betrieb der Klassenstufen 5-7 ist für das Schuljahr 2028/29 vorgesehen. Als besonders geeignet wird ein Standort in Moisling bewertet. Für den später startenden Betrieb der erforderlichen Oberstufe wird eine Kooperation mit der benachbarten Heinrich-Mann-Gemeinschaftsschule eingeplant.“

Wie ist diese Planung genau zu verstehen? Sollen die Klassenstufen 11-13 des geplanten Gymnasiums in den Räumlichkeiten der Heinrich-Mann-Gemeinschaftsschule untergebracht werden, jedoch unter der Leitung des Gymnasiums laufen?

  1. Welche schulaufsichtlichen und ministeriellen Voraussetzungen gelten für die Genehmigung und den dauerhaften Betrieb einer kooperativen Oberstufenlösung für ein zweizügiges Gymnasium, und wie sollen diese am Standort Moisling konkret erfüllt werden?

 

Die Oberstufengründung wird drei Schuljahre nach der Gründung aktuell, entsprechend ist es mit dem Bildungsministerium abgesprochen. Die Räume dafür sollen am Campus geschaffen oder im Bestand auf dem Campus genutzt werden. Im MINT-Bereich ist für die Raumnutzung bereits eine Kooperation aller Jahrgänge mit der Heinrich-Mann-Schule möglich.

Nach §58 Schulgesetz entscheidet der Schulträger über die Errichtung einer Schule. Die Entscheidung des Schulträgers bedarf der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde. Ein Gymnasium soll eine Oberstufe haben (§44). Die Genehmigung setzt voraus, dass unter Berücksichtigung der Schulentwicklungsplanung des Schulträgers für die Errichtung der Schule ein öffentliches Bedürfnis besteht und die nach § 52 bestimmte Mindestgröße eingehalten wird. Diese beträgt nach §1 Mindestgrößenverordnung für Gymnasien mit neunjährigem Bildungsgang mindestens 300 Schüler:innen in der Sekundarstufe I.

 

  1. Wie soll in der vorgesehenen kooperativen Oberstufenlösung sichergestellt werden, dass die nach der Oberstufenverordnung vorgesehene Profilbildung und ein verlässliches, für Schüler*innen tatsächlich wählbares Angebot am Standort bzw. im Verbund gewährleistet werden?

 

Zweizügige Gymnasien sind geeignet um die Voraussetzungen der Profilbildung gut zu erfüllen.

 

  1. Wie ist die Personalbedarfsplanung für das neue Gymnasium ausgestaltet, insbesondere hinsichtlich Fachabdeckung, Vertretungsreserve und der Sicherstellung fachlich qualifizierten Unterrichts in MINT-, musischen und profilbildenden Fächern?

 

Die Personalplanung ist nicht Aufgabe des Schulträgers, sie erfolgt durch das Land.

 

  1. Welche zusätzlichen Bedarfe an Fachräumen, Sportflächen und sonstiger schulischer Infrastruktur entstehen durch die vorgesehene Nutzung des bisherigen Schulgebäudes der Astrid-Lindgren-Schule als Gymnasium, und in welchem Zeit- und Kostenrahmen sollen diese gedeckt werden?

 

Das Schulgebäude ist ausreichend für die Zweizügigkeit der Klassen 5-10.

 

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