Anlass:
Anfrage AM Andreas Schulze (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) im Schul- und Sportausschuss am 19.02.2026 (VO/2026/14886):
An der OzD wird immer wieder über Probleme mit dem Trinkwasser geklagt.
Eine kürzlich durchgeführte Nachprüfung des Wassers im Lehrkräftezimmer hat den gleichen besorgniserregenden Wert ergeben. Des Weiteren sollen einige Wasserhähne in verschiedenen Lübecker Schulen betroffen sein. Nach der Trinkwasserverordnung von 2023 besteht die Pflicht zur Sanierung von Bleileitungen bis zum 12. Januar 2026, eine stärkere Risikobewertung entlang der Lieferkette (bis 2025/2029) sowie strengere Grenzwerte für Schadstoffe wie Blei, PFAS und Bisphenol A.
Aus diesem Grund wird die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
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Wurde eine Untersuchung im Trinkwassernetz der Lübecker Schulen durchgeführt, ob es noch Bleileitungen gibt?
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Wurden die Ergebnisse der Untersuchung veröffentlicht und den Schulleitungen zugänglich gemacht?
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Welche Belastung liegt konkret an der OzD vor und welche anderen Schulen in Lübeck sind betroffen?
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Wird von Seiten der Stadt ein Konzept erarbeitet, welches die Probleme behebt, wie sieht dieses aus?
Antwort:
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Wurde eine Untersuchung im Trinkwassernetz der Lübecker Schulen durchgeführt, ob es noch Bleileitungen gibt?
Antwort:
Nach aktuellem Kenntnisstand sind in den Trinkwasserinstallationen der Schulgebäude keine bekannten oder dokumentierten Bleileitungen vorhanden. Die Anforderungen der Trinkwasserverordnung zur Sanierung von Bleileitungen sind erfüllt. Festgestellte Bleileitungen in der Trinkwasserversorgung wurden zurückgebaut.
Nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich in verdeckten oder historisch überbauten Leitungsabschnitten noch Altmaterialien befinden. Daher erfolgt die Bewertung zusätzlich über Wasseruntersuchungen, die eine belastbare Aussage über die tatsächliche Trinkwasserqualität liefern.
Erhöhte Bleiwerte müssen nicht zwingend auf Bleileitungen zurückgeführt werden. Auch ältere verzinkte Stahlleitungen können unter bestimmten Bedingungen geringe Bleianteile ins Wasser abgeben. Auffälligkeiten werden gezielt untersucht und bei Bedarf technisch behoben.
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Wurden die Ergebnisse der Untersuchung veröffentlicht und den Schulleitungen zugänglich gemacht?
Antwort:
Die Schulleitungen werden über für den Schulbetrieb relevante Ergebnisse informiert, insbesondere über notwendige Maßnahmen oder mögliche Nutzungseinschränkungen. Auf dieser Grundlage koordinieren die Schulen erforderliche, organisatorische Maßnahmen.
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Welche Belastung liegt konkret an der OzD vor und welche anderen Schulen in Lübeck sind betroffen?
Antwort:
An der OzD, insbesondere im Lehrerzimmer, wurden zunächst erhöhte Werte festgestellt. Die Probe wurde wie vorgesehen nach längerer Standzeit des Wassers entnommen, um eine sogenannte „Stagnationsprobe“ durchzuführen. Aufgrund der gemessenen Konzentration und der Wassertemperatur war das Ergebnis zunächst nicht vollständig plausibel.
Um methodische Fehler oder Verunreinigungen auszuschließen, wurde die Trinkwasserstelle im Oktober 2025 erneut geprüft. Die zweite Messung zeigte lediglich eine geringfügige Auffälligkeit. Unabhängig davon wurde die betroffene Entnahmestelle vorsorglich gesperrt, um den Schutz der Nutzenden sicherzustellen. Die Ergebnisse wurden fachlich ausgewertet und erforderliche Maßnahmen in Abstimmung mit den Bereichen 3.390 UNV sowie 4.401 Schule und Sport umgesetzt.
Die Umsetzung der Umverlegung des Trinkwasseranschlusses auf eine unbelastete Leitung wird derzeit unter Berücksichtigung des Schulbetriebes sowie der Kapazitäten des Fachunternehmens abgestimmt. Die Wiederinbetriebnahme erfolgt nach Maßnahmenabschluss und anschließender Freigabeprüfung.
Systematische Belastungen an weiteren Schulen sind derzeit nicht bekannt. Auffällige Werte werden bei Bedarf durch technische Maßnahmen oder den Austausch von Leitungsabschnitten behoben.
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Wird von Seiten der Stadt ein Konzept erarbeitet, welches die Probleme behebt, wie sieht dieses aus?
Antwort:
Maßnahmen sind initiiert, um die Trinkwasserqualität zu prüfen und mögliche Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen. Die Untersuchungen erfolgen nach Risikobewertung und werden priorisiert, insbesondere für Schulgebäude und Kindertagesstätten vor 1973 sowie Verwaltungsgebäude mit Sitzungsräumen und Teeküchen. Standorte mit bislang unzureichenden Untersuchungsergebnissen werden vorrangig überprüft. Auffälligkeiten führen vorsorglich zu Maßnahmen wie Sperrungen einzelner Entnahmestellen, weitergehenden Prüfungen oder erneuten Beprobungen.
Die Umsetzungen werden durch vorhandene, organisatorische Voraussetzungen und begrenzte personelle Ressourcen beeinflusst. Eine flächendeckende, systematische Überprüfung des gesamten Gebäudebestands kann deshalb derzeit nicht gewährleistet werden. Die Wahrnehmung der Betreiberpflichten im Bereich der Trinkwasserhygiene erfolgt auf Grundlage von Priorisierungen und, soweit erforderlich, anlassbezogen. Notwendige Anpassungs- und Sanierungen in den Gebäuden folgen den Erkenntnissen aus dem vorgenannten Untersuchungsumfang.