ALLRIS - Vorlage

Antrag eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2026/14842-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Hansestadt Lübeck dahingehend zu ändern, dass Hunde, die aus dem Tierheim Lübeck sowie aus anerkannten Tierauffangstationen und Tötungsstationen im In- und Ausland übernommen wurden, dauerhaft von der Hundesteuer befreit werden.

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Begründung:

Die Wählergemeinschaft Bürger für Lübeck (BfL) hält die derzeitige Hundesteuer in ihrer bestehenden Form für nicht mehr zeitgemäß. Unabhängig von einer grundsätzlichen Debatte über die Abschaffung der Hundesteuer ist es aus Sicht des Antragstellers geboten, zumindest eine gezielte Entlastung für Halter von Tierschutzhunden zu schaffen.

 

Hunde aus Tierheimen sowie aus Auffang- und Tötungsstationen stammen häufig aus schwierigen Verhältnissen und benötigen besondere Fürsorge. Gleichzeitig leisten die neuen Halter einen wichtigen Beitrag zum Tierschutz und entlasten öffentliche Einrichtungen wie das Tierheim Lübeck.

 

Eine Steuerbefreiung schafft einen zusätzlichen Anreiz, Hunde aus dem Tierschutz aufzunehmen, und kann dazu beitragen, die Zahl der im Tierheim untergebrachten Tiere nachhaltig zu reduzieren. Dies kann mittel- bis langfristig auch zu einer finanziellen Entlastung der Hansestadt Lübeck führen.

 

Darüber hinaus setzt die Hansestadt Lübeck mit einer solchen Regelung ein klares Signal für verantwortungsbewussten Tierschutz und gesellschaftliches Engagement.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Kurzfristig ist mit geringeren Einnahmen aus der Hundesteuer zu rechnen. Diese könnten jedoch durch sinkende Kosten im Bereich der Tierheimunterbringung teilweise kompensiert werden.

 

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