ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - 20/0091

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 465.000,00 EUR zugunsten der Nordischen Filmtage Lübeck wird angenommen.

 

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Begründung:

Die Nordischen Filmtage Lübeck sind eines der traditionsreichsten Filmfestivals weltweit. Der Schwerpunkt liegt auf Filmen aus den nord- und nordosteuropäischen Ländern Dänemark, Estland, Färöer, Finnland, Grönland, Island, Lettland, Litauen, Norwegen und Schweden sowie Koproduktionen mit den genannten Ländern. Deutschland ist mit Filmen aus Hamburg und Schleswig-Holstein vertreten. Präsentiert und gefördert werden neue Spielfilme, Serien, Dokumentarfilme, eine Retrospektive, Animations- und Kurzfilme sowie Kinder- und Jugendfilme. Zukunftsorientierte Projekte und Kooperationen schaffen gewinnbringende Synergien. Die „Lübeck Meetings“ als Treffpunkt der Filmbranche zeigen die wirtschaftliche Bedeutung des Festivals auf und stellen die Nordischen Filmtage als Standortfaktor für Lübeck und die Region heraus.

 

Die Nordischen Filmtage sind eine Veranstaltung der Hansestadt Lübeck mit Unterstützung durch die Possehl-Stiftung, das Land Schleswig-Holstein, Creative Europe MEDIA, MOIN Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein und einer Vielzahl weiterer Partner:innen und Sponsor:innen.

 

Diese breite Förderkulisse sichert die Finanzierung der Nordischen Filmtage.

 

Für die Durchführung von Lübecker Drehbuchstipendien im Rahmen der Nordischen Filmtage Lübeck ist von Seiten der Possehl-Stiftung mit Schreiben vom 24.10.2025 eine Spende in Höhe von 465.000,00 Euro für die 2. Förderperiode 2026-2029 mit drei weiteren Jahrgängen bewilligt worden, die unter der Spendenvorgangsnummer 05/2026 geführt wird.

 

Zur Förderung des filmischen Schreibens zwischen Trave, Wakenitz und Ostseestrand sollen weiterhin einmal jährlich die beiden Lübecker Drehbuchstipendien im Rahmen der Nordischen Filmtage vergeben werden. In Zusammenarbeit mit lokalen Akteuren werden neue Impulse für die rege Kreativbranche vor Ort gesetzt. Die Verkündung der Stipendiat:innen wird im Rahmen des jährlichen Festivals erfolgen. Dies sichert größtmögliche öffentliche Wahrnehmung der neuen Stipendien und ist die erste Station auf dem Weg der prämierten Projekte hin zur erfolgreichen Realisierung. Beide Stipendien sind mit einem Preisgeld in Höhe von jeweils 35.000,00 € verbunden. Seit 2023 wurden die Lübecker Drehbuchstipendien bisher drei Mal vergeben.

 

Das Lübecker Drehbuchstipendium bietet eine ganzheitliche Stoffentwicklungsförderung, bei der die Autor:innen Ressourcen, Zeit und Freiraum erhalten, eine neue Geschichte zur Marktreife zu bringen. Es bereichert das Angebot der deutschen Filmförderlandschaft um eine Komponente, die gezielt auf Kreative am Beginn der Wertschöpfungskette ausgerichtet ist.

 

Die Stipendiat:innen erhalten zusätzlich, ebenfalls durch die Possehl-Stiftung gefördert, individuelle Projektbegleitung, z.B. in Form dramaturgischer Beratung sowie Residenz-, Recherche- und Netzwerkmöglichkeiten in Lübeck und bei den Nordischen Filmtagen Lübeck. Das Lübecker Drehbuchstipendium kooperiert mit dem Kommunalen Kino Koki e.V., dem Kulturverein Waldzimmer e.V., dem Willy-Brandt-Haus und der Stadtbibliothek der Hansestadt. Eine Besonderheit des Lübecker Drehbuchstipendiums ist der offene Austausch mit der Stadtgesellschaft. Alle Interessierten können bei Werkstattgesprächen, kuratierten Filmprogrammen und Drehbuchlesungen unmittelbar am Entstehungsprozess teilhaben. Zudem werden die Stipendiat:innen mit lokalen Kulturakteur:innen und Filmschaffenden in der Region vernetzt. 

 

Es handelt sich hier um eine Spende mit dem Wert von 465.000,00 EUR einer gemeinnützigen Stiftung, die alljährlich mehrfach spendet.

 

Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO: Leistet ein/e Geber:In in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.

 

Bei dieser Spende handelt es sich nicht um eine Mehrfahrspende, da es die erste Spendenannahme der Possehl-Stiftung im Jahr 2026 ist.

 

Gemäß Beschluss der Bürgerschaft vom 21.03.2013 (Vorlage VO/2013/00464) über die Delegation bei der Annahme oder Vermittlung von Spenden hat die Bürgerschaft die Annahme-Entscheidung für den Hauptausschuss mit folgenden Wertgrenzen festgelegt:

 

  • Bei Spenden von gemeinnützigen Stiftungen bei einem Wert von mehr als 300.000,00 EUR bis 500.000,00 Euro.
  • Bei allen anderen Spenden bei einem Wert von mehr als 100.000,00 Euro bis 200.000,00 Euro.

 

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