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Antwort auf Anfrage öffentlich - VO/2026/14977-01

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Beratungsfolge

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Anfrage:

Zu der Antwort auf meine Anfrage zum Passwesen, VO/2026/14803, wurde u.a. geantwortet:

 

Frage: Wie geht die Stadt mit den Fällen zugereister Migranten um, die nachweislich bei der Angabe ihrer Personalien gelogen haben? Gibt es in den Fällen Strafverfahren und wenn ja, mit welchem Ausgang? Wie viele Fälle gibt es davon?

 

Antwort:

Grundsätzlich wird bei einreisenden ausländischen Staatsangehörigen, die nicht im Besitz von Identifikationsdokumenten sind, durch die Ausländerbehörde Strafanzeige gestellt. Im Regelfall stellt die Staatsanwaltschaft diese Verfahren allerdings aufgrund der Menge (sgn. Masseverfahren) und Bedeutungslosigkeit ein. Auf Rückfragen wird seitens der Staatsanwaltschaft erklärt, dass dies Massenverfahren sind und allein aufgrund der Bedeutungslosigkeit eingestellt wird. Hierzu bereits mit dem Justizministerium geführte Gespräche blieben erfolglos.

 

Dazu habe ich folgende Nachfragen und bitte um schriftliche Beantwortung:

- Wie viel Strafanzeigen wurden durch die Ausländerbehörde gestellt?

- Wenn im „Regelfall“ das Verfahren eingestellt wird, wie viele Einzelfälle wurden verfolgt und wie war der strafrechtliche Ausgang?

- Wie viele Strafanzeigen wegen anderer Straftaten auch im Zusammenhang mit Personaldaten durch zugereiste ausländische Staatsangehörige hat die Ausländerbehörde gestellt? Welche Straftaten waren das? Wie viele Anzeigen waren das? Wie waren die Verfahrensausgänge?

- Aus anderen Gemeinden wurden schon Fälle bekannt, in denen sich zugereiste ausländische Staatsangehörige, die nicht im Besitz von Identifikationsdokumenten waren, unter falschen Personaldaten angemeldet haben, dann Leistungsempfänger wurden und im Laufe des Verfahrens ihre richtigen Personalien herauskamen. Gab es solche Fälle in Lübeck auch? Wenn ja, wie viele und wie wurde straf-, bzw. zivilrechtlich darauf reagiert?

- Wann wurden in diesem Zusammenhang Gespräche mit dem Justizministerium und mit welcher Zielrichtung geführt? Wie waren die Reaktionen des Justizministeriums?

 

Antwort:

Frage 1

Wie viel Strafanzeigen wurden durch die Ausländerbehörde gestellt?

 

Antwort 1

Soweit dies nicht bereits durch Bundes- oder Landespolizei erfolgt ist, zeigt das Ordnungsamt unerlaubte Einreisen und Einreisen ohne gültigen Nationalpass an. Im Jahr 2024 waren dies 177 Fälle. Die endgültigen Zahlen für 2025 liegen noch nicht vor.

 

Frage 2

Wenn im „Regelfall“ das Verfahren eingestellt wird, wie viele Einzelfälle wurden verfolgt und wie war der strafrechtliche Ausgang?

 

Antwort 2

Der strafrechtliche Ausgang von Verfahren ist nicht in jedem Fall hinterlegt und durch die Fachsoftware nicht übergreifend auswertbar.

 

Frage 3

Wie viele Strafanzeigen wegen anderer Straftaten auch im Zusammenhang mit Personaldaten durch zugereiste ausländische Staatsangehörige hat die Ausländerbehörde gestellt? Welche Straftaten waren das? Wie viele Anzeigen waren das? Wie waren die Verfahrensausgänge?

 

Siehe Antworten 1 und 2

 

Frage 4

Aus anderen Gemeinden wurden schon Fälle bekannt, in denen sich zugereiste ausländische Staatsangehörige, die nicht im Besitz von Identifikationsdokumenten waren, unter falschen Personaldaten angemeldet haben, dann Leistungsempfänger wurden und im Laufe des Verfahrens ihre richtigen Personalien herauskamen. Gab es solche Fälle in Lübeck auch? Wenn ja, wie viele und wie wurde straf-, bzw. zivilrechtlich darauf reagiert?

 

Antwort 4

Gem. § 14 AufenthG reist ein Ausländer unerlaubt in das Bundesgebiet ein, wenn er keinen erforderlichen Pass, Passersatz oder Aufenthaltstitel vorweisen kann. Die unerlaubte Einreise wird gem. § 95 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft.

 

Die Ausländerbehörde beanzeigt diesen Umstand.

 

 

Frage 5

Wann wurden in diesem Zusammenhang Gespräche mit dem Justizministerium und mit welcher Zielrichtung geführt? Wie waren die Reaktionen des Justizministeriums?

 

Antwort 5

Gespräche mit dem Justizministerium in diesem Zusammenhang wurden vor mehreren Jahren mit der Zielrichtung geführt, die Verfahren zu beschleunigen.

 

 

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