ALLRIS - Vorlage

Antrag der Bürgerschaftsfraktion Die Linke & GAL - 20/0141

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Fraktion Linke & GAL übernimmt die geänderte Fassung ihres ursprünglichen Antrags: „Gemeinsame Beratung und jährliche Berichterstattung zur Inklusion in Regelschule und der Schulkinderbetreuung" (VO/2025/13992) und damit die "Gemeinsame Empfehlung des Schul- und Sportausschusses sowie des Jugendhilfeausschusses an die Bürgerschaft zum Überweisungsauftrag aus der Bürgerschaft der Fraktion Linke & GAL: Gemeinsame Beratung und jährliche Berichterstattung zur Inklusion in Regelschule und der Schulkinderbetreuung (Sitzung der Bürgerschaft vom 27.02.2025, VO/2025/13992)", VO/2025/13992-03. 

 

Der zur Beschlussfassung mit diesem Austauschantrag vorlegte Antragstext der gemeinsamen Empfehlung lautet: 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, jährlich einen Fortschrittsbericht über den Stand der Umsetzung der Inklusion in Schule und der Ganztagsbetreuung an Schulen vorzulegen. Dieser Bericht wird im Jugendhilfeausschuss, Sozialausschuss und Schulausschuss behandelt und umfasst insbesondere:

 

  • den Stand der inklusiven Beschulung an Regelschulen
  • den Ausbau der Schwerpunktschulen und Campusklassen
  • die Weiterentwicklung der Förderzentren ohne eigene Klassenbildung
  • den Fortschritt der barrierefreien Schulentwicklung
  • die Umsetzung und Fortentwicklung der inklusiven Schulkinderbetreuung im schulischen Ganztag und in den Kita-Horten. 

 

Der Behindertenbeirat, die Kreiselternbeiräte sowie die Initiative Inklusion, gegebenenfalls die Landesbeauftrage für Menschen mit Behinderungen und weitere Vereine und Institutionen, die zum Thema Inklusion arbeiten, sind einzubeziehen, indem z.B. ihre Stellungnahme zu dem Bericht hinzugefügt wird und sie an den Ausschusssitzungen (Schule und Sport, Soziales und Jugendhilfe) beratend beteiligt werden.

 

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Begründung:

 a) Formale Begründung für den Austauschantrag:
In der gemeinsamen Ausschusssitzung von Jugendhilfe, Schule und Sport am 05.03.2025 wurde der Antrag der Fraktion Linke & GAL: "Gemeinsame Beratung und jährliche Berichterstattung zur Inklusion in Regelschule und der Schulkinderbetreuung" (VO/2025/13992) in Verbindung mit einem dazu eingegangenen Änderungsantrag beraten (VO/2025/13992-03). Die Antragstellerin Linke & GAL bewertete den Änderungsantrag als zustimmungsfähig, da er lediglich redaktionelle und grundsätzlich marginale Änderungen vorsah , aber die Ziele des Ursprungsantrags vollumfänglich beibehielt. Es wurde daher im o.g. Ausschuss die geänderte Fassung mit nur einer Gegenstimme beschlossen und der Bürgerschaft zur Beschlussfassung empfohlen. Nach Auskunft des Rechtsamtes ist es in der Bürgerschaft für einen Beschlussfassung der gemeinsamen Empfehlung notwendig, dass diese gemeinsame Empfehlung von einer Fraktion und/oder einem Bürgerschaftsmitglied "zu eigen gemacht wird". Dies erfolgt mit der vorliegenden Austauschvorlage durch die ursprüngliche Antragstellerin Fraktion Linke & GAL.

In der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses Schule und Sport und Jugendhilfeausschuss wollte die Antragstellerin Fraktion LINKE & GAL die Änderung für ihren Antrag übernehmen. Dies wurde ihr jedoch durch den Ausschussvorsitzenden nicht genehmigt.

 

b) Inhaltliche Begründung:
Die inklusive Schulentwicklung und die Ganztagsbetreuung an Schulen betreffen sowohl schulische als auch jugend- und sozialpolitische Belange. Eine Befassung der zuständigen Ausschüsse Jugendhilfe, Schule und Sport sowie Soziales mit dem jährlichen Fortschrittsbericht über den Stand der Umsetzung der Inklusion in Schule und der Ganztagsbetreuung an Schulen ist daher erforderlich, um Synergien sicherzustellen. Eine solche Vorgehensweise sichert die Rechte und Bedarfe der Kinder und setzt eine zukunftsweisende Inklusionsstrategie für die schulische und außerschulische Bildung um. 

 

Die positiven Erfahrungen aus der interdisziplinären Beratung der Lübecker Politik im Jahr 2024 zur Schulentwicklungsplanung der Förderzentren haben gezeigt, dass die Befassung der genannten unterschiedlichen Ausschüsse zum Thema Schulentwicklungsplanung der Förderzentren erfolgreich war und eine breite politische Mehrheit für eine am Ende beschlossene inklusive Schulentwicklungsplanung ermöglicht hat. Diese bewährte Praxis der engen fachlichen Verzahnung sollte fortgeführt werden, um die Fortschritte der Inklusionspolitik entsprechend der politischen Beschlusslage der Bürgerschaft und der UN-Behindertenrechtskonvention sicherzustellen. Dabei ist die Einbeziehung des Beirats für Menschen mit Behinderung, der Kreiselternbeiräte, der Initiative Inklusion, gegebenenfalls der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen und weiterer Vereine und Institutionen, die zum Thema Inklusion arbeiten, essenziell, um die Expertise der Betroffenen unmittelbar in den Prozess einfließen zu lassen.

 

Durch eine regelmäßige Berichterstattung über die Fortschritte in der Inklusion können Transparenz und Verbindlichkeit in der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen sichergestellt werden. Dies ermöglicht es der Politik , notwendige Anpassungen zeitnah vorzunehmen und sicherzustellen, dass die Hansestadt Lübeck die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention konsequent umsetzt. Eine kontinuierliche Begleitung dieses Prozesses ist essenziell, weshalb eine jährliche Berichterstattung als Steuerungsinstrument dient und als Grundlage für weiterführende Entscheidungen sowie Optimierungsprozesse von Verwaltung und Politik gleichermaßen genutzt wird.

 

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