ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Ausschussmitgliedes - VO/2026/14957-01

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Beratungsfolge

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Anfrage:

 

  1. Warum wird bei der Schulentwicklungsplanung als Alternative zu einem 8. Gymnasium mit Standort in Moisling nicht die Variante geprüft und vorgeschlagen, die Heinrich-Mann-Schule um zwei Züge zu erweitern und eine Oberstufe einzuführen?
  2. Warum wurde bei einem Vorhaben, das die Interessen von Kindern und Jugendlichen unmittelbar berührt, vor Einreichung der Verwaltungsvorlage zur politischen Beschlussfassung keine Beteiligung nach § 47f GO SH durchgeführt?
  3. Wie hoch waren die Anmeldezahlen an Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe in Relation zu den vorhandenen Plätzen in den vergangenen 5 Jahren?
  4. Wie viele Schüler*innen, die von Gemeinschaftsschulen nach der 10. Klasse auf ein kooperierendes Gymnasium wechseln, gab es in den vergangenen 5 Jahren? Wie viele von ihnen haben an dem Gymnasium den Abschluss Abitur erreicht?
  5. Wie viele freie Plätze gab es in den Jahren 2024/25 und 2025/26 in den Oberstufen der St.-Jürgen-Gemeinschaftsschule, der Baltic-Schule und der Geschwister-Prenski-Schule und wie viele freie Plätze gab es im Vergleich dazu in der Oberstufe an Gymnasien?
  6. Warum soll die politische Entscheidung über die Gründung eines 8. Gymnasiums bereits jetzt herbeigeführt werden, obwohl in der Vorlage selbst ausführt wird, dass eine technische Objektbewertung erst im Jahr 2026 erfolgen und eine detaillierte Kostenanlage erst nach Genehmigung des Antrags erarbeitet werden soll?
  7. In der Vorlage heißt es: „Die Eigengründung sieht eine Zweizügigkeit in den Klassenstufen 5-10 vor. Der Start für den Betrieb der Klassenstufen 5-7 ist für das Schuljahr 2028/29 vorgesehen. Als besonders geeignet wird ein Standort in Moisling bewertet. Für den später startenden Betrieb der erforderlichen Oberstufe wird eine Kooperation mit der benachbarten Heinrich-Mann-Gemeinschaftsschule eingeplant.“
    Wie ist diese Planung genau zu verstehen? Sollen die Klassenstufen 11-13 des geplanten Gymnasiums in den Räumlichkeiten der Heinrich-Mann-Gemeinschaftsschule untergebracht werden, jedoch unter der Leitung des Gymnasiums laufen?
  8. Welche schulaufsichtlichen und ministeriellen Voraussetzungen gelten für die Genehmigung und den dauerhaften Betrieb einer kooperativen Oberstufenlösung für ein zweizügiges Gymnasium, und wie sollen diese am Standort Moisling konkret erfüllt werden? 
  9. Wie soll in der vorgesehenen kooperativen Oberstufenlösung sichergestellt werden, dass die nach der Oberstufenverordnung vorgesehene Profilbildung und ein verlässliches, für Schüler*innen tatsächlich wählbares Angebot am Standort bzw. im Verbund gewährleistet werden?
  10. Wie ist die Personalbedarfsplanung für das neue Gymnasium ausgestaltet, insbesondere hinsichtlich Fachabdeckung, Vertretungsreserve und der Sicherstellung fachlich qualifizierten Unterrichts in MINT-, musischen und profilbildenden Fächern?
  11. Welche zusätzlichen Bedarfe an Fachräumen, Sportflächen und sonstiger schulischer Infrastruktur entstehen durch die vorgesehene Nutzung des bisherigen Schulgebäudes der Astrid-Lindgren-Schule als Gymnasium, und in welchem Zeit- und Kostenrahmen sollen diese gedeckt werden?

 

Begründung

 

Zu Frage 1.: Nicht jedes Kind, das bei einem Gymnasium angemeldet wird und dort einen Schulplatz erhält, macht dort auch Abitur. Die Begründung, dass es auf Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe freie Plätze ab Klassenstufe 11 gibt, trifft also genauso auf Gymnasien zu. Andersherum wird ein Angebot einer Gemeinschaftsschule mit Oberstufe höhere Anmeldezahlen zur Folge haben. In der Vorlage wird berichtet, dass allein in der Baltic-Gemeinschaftsschule 17 Schüler*innen aus Moisling angemeldet wurden und weitere Schüler*innen abgewiesen werden mussten. Das zeigt den Eltern- und Schüler*innenwunsch, einen Schulplatz an einer Gemeinschaftsschule mit Oberstufe zu erhalten. 

Warum wird dem Wunsch- und Wahlrecht auf einen Platz am Gymnasium gefolgt, nicht jedoch dem Elternwunsch und Wahlrecht auf einen Platz an einer Gemeinschaftsschule mit Oberstufe. Die Vorlage widerspricht sich hier inhaltlich.

 

Für den Stadtteil Moisling würde eine Erweiterung der Schulplätze um zwei Klassenzüge mit Oberstufe an der Heinrich-Mann-Gemeinschaftsschule bedeuten, dass Kinder und Jugendliche nicht mehr zwingend den Stadtteil verlassen müssen, wenn sie Abitur machen möchten.

 

Zu Frage 5: Unseres Wissens gibt es zur Zeit keine freien Plätze in Klassenstufe 11 an den Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe.

 

Begründung:

 

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