ALLRIS - Vorlage

Antwort auf Anfrage öffentlich - 20/0094

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Beratungsfolge

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Anlass:

 

Anfrage des Beirates für Menschen mit Behinderung im Bauausschuss am 02.02.2026 (VO/2025/14628-01):

 

 

Es wird um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen gebeten:

 

  1. Wie viele rollstuhlgerechte Wohnungen sind derzeit im städtischen Wohnungsbestand vorhanden?

 

  1. Wie viele rollstuhlgerechte Wohnungen befinden sich aktuell in Planung oder im Bau auf städtischen Grundstücken bzw. durch die TRAVE mbH?

 

  1. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Hansestadt Lübeck, um die Schaffung von rollstuhlgerechtem Wohnraum zu fördern und auszubauen?

 

  1. Welche Zielvorgaben verfolgt die Verwaltung mittel- und langfristig zur Erhöhung des Anteils rollstuhlgerechter Wohnungen im Stadtgebiet?

 

  1. In welcher Weise werden die Bedarfe von Rollstuhlnutzerinnen und Rollstuhlnutzern bei der Wohnungsmarktplanung, der Grundstücksvergabe und der Projektentwicklung berücksichtigt?

 

  1. Plant die Verwaltung spezielle Förderprogramme, Anreizmodelle oder verbindliche Quoten, um den Anteil rollstuhlgerechter Wohnungen deutlich zu erhöhen?

 

Antwort:

 

Hinweis: Die Fragen wurden mit der Anfrage VO/2025/14628-02 auch im Ausschuss für Soziales am 03.02.2026 gestellt und mit der Vorlage 20/0082 beantwortet.

 

  1. Wie viele rollstuhlgerechte Wohnungen sind derzeit im städtischen Wohnungsbestand vorhanden?

 

Antwort:

Der aktuelle Wohnungsbestand der Grundstücks-Gesellschaft TRAVE mbH umfasst (Trave mbH) 120 rollstuhlgerechte sowie 327 barrierefreie Wohnungen. Darüber hinaus verfügt die Trave mbH über 1.157 barrierearme Wohnungen. Laut der Trave mbH werden auch Wohnungen, die nicht vollständig rollstuhlgerecht sind, etwa in Bezug auf unterfahrbare Küchen oder Bewegungsflächen, von mobilitätseingeschränkten Personen nachgefragt und entsprechend ihren individuellen Bedürfnissen angepasst.

 

Es gibt keine Statistik über den Bestand an barrierefreien oder rollstuhlgerechten Wohnungen in der Hansestadt Lübeck, da diese Merkmale in offiziellen Erhebungen, wie der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) im Rahmen des Zensus, nicht erfasst werden. Im Zusammenhang mit dem Wohnungsmarktbericht 2026, der Ende 2026 veröffentlicht wird, soll eine entsprechende Abfrage bei der lokalen Wohnungswirtschaft erfolgen.

 

 

  1. Wie viele rollstuhlgerechte Wohnungen befinden sich aktuell in Planung oder im Bau auf städtischen Grundstücken bzw. durch die TRAVE mbH?

 

Antwort:

Nach Angaben der Trave mbH befinden sich derzeit 11 rollstuhlgerechte sowie 18 barrierefreie Wohnungen in der Umsetzung. Darüber hinaus sind weitere 74 barrierearme Wohnungen in der Bauphase.

 

Der Gesamtbestand an Wohnraum für mobilitätseingeschränkte Personen, inklusive der sich in Bau befindlichen Einheiten, verteilt sich bei der Trave mbH somit wie folgt:

 

  • 131 rollstuhlgerechte Wohnungen davon sind 128 gefördert (10 davon in der Benennung)
  • 345 barrierefreie Wohnungen davon sind 260 gefördert (22 davon in der Benennung)
  • 1.231 barrierearme Wohnungen davon sind 481 gefördert (111 davon in der Benennung)

 

 

  1. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Hansestadt Lübeck, um die Schaffung von rollstuhlgerechtem Wohnraum zu fördern und auszubauen?

 

Antwort:

Seitens der Hansestadt Lübeck selbst wird rollstuhlgerechter Wohnraum insbesondere über die Trave mbH zur Verfügung gestellt. Die Schaffung von rollstuhlgerechtem Wohnraum wird seitens der Trave mbH grundsätzlich bereits in der Projektierungsphase mitgedacht und berücksichtigt. Durch weitere Projektentwicklungen wird sich der Gesamtbestand der Trave mbH an rollstuhlgerechtem Wohnraum weiter vergrößern. Über die vorgenannten Planungen hinaus lassen sich derzeit jedoch keine verlässlichen Prognosen oder konkreten Zahlen benennen.

 

 

  1. Welche Zielvorgaben verfolgt die Verwaltung mittel- und langfristig zur Erhöhung des Anteils rollstuhlgerechter Wohnungen im Stadtgebiet?

 

Antwort:

In der Hansestadt Lübeck bestehen keine übergeordneten quantitativen oder qualitativen Zielvorgaben für die Schaffung von rollstuhlgerechtem Wohnraum (siehe auch Antwort auf Frage 6).

 

Die Festlegung von Zielvorgaben für rollstuhlgerechten Wohnraum erfolgt einzelfallbezogen im Rahmen der Projektentwicklung in Abstimmung zwischen den Investor:innen sowie Bereich 2.500 Soziale Sicherung und dem Bereich 5.610 Stadtplanung und Bauordnung, unter Berücksichtigung der jeweiligen städtebaulichen, ökonomischen und projektspezifischen Rahmenbedingungen.

 

 

  1. In welcher Weise werden die Bedarfe von Rollstuhlnutzenden bei der Wohnungsmarktplanung, der Grundstücksvergabe und der Projektentwicklung berücksichtigt?

 

Antwort:

Nach den Vorgaben der LBO SH müssen bei Neubauten mit mehr als zwei Wohnungen die Wohnungen mindestens eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein (siehe hierzu auch Wohnungsmarktstrategie - VO/2025/14628). Es bestehen seitens der LBO SH jedoch keine Vorgaben zur Errichtung von rollstuhlgerechtem Wohnraum. Die Bedarfe von Rollstuhlnutzenden werden einzelfallbezogen im Rahmen der Projektentwicklung oder Grundstücksvergaben berücksichtigt und vereinbart (siehe auch Antwort auf Frage 4).

 

Die Bürgerschaft hat am 26.02.2026 ergänzend zur Wohnungsmarktstrategie beschlossen, dass seitens der Hansestadt Lübeck beim Neubau neben barrierefreiem bzw. -armem Wohnraum auch auf die Schaffung möglichst vieler rollstuhlgerechter Wohnungen hinzuwirken ist.

 

 

  1. Plant die Verwaltung spezielle Förderprogramme, Anreizmodelle oder verbindliche Quoten, um den Anteil rollstuhlgerechter Wohnungen deutlich zu erhöhen?

 

Antwort:

Seitens des Landes SH werden über die Wohnraumförderung spezielle Förderprogramme für behindertengerechten Wohnraum (PlusWohnen) zur Verfügung gestellt. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage sind keine kommunalen Förderprogramme oder finanzielle Anreizmodelle geplant.

 

Entsprechend des ergänzenden Bürgerschaftsbeschlusses vom 26.02.2026 zur Wohnungsmarktstrategie wird seitens der Verwaltung geprüft, inwiefern im Rahmen von Bebauungsplanungen oder Grundstücksvergaben weitergehende Vorgaben für rollstuhlgerechten Wohnraum verankert werden können.

 

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