ALLRIS - Vorlage

Antwort auf Anfrage öffentlich - 20/0078

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Beratungsfolge

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Anlass:

 

Anfrage des AM Sascha Luetkens (LINKE & GAL) im Bauausschuss am 04.11.2024 (VO/2024/13663):

 

 

Mit Blick auf die Verwaltungsantworten in 2023/11967-01-01 "Umsetzungsstand Teilhabe- plan von und für Menschen mit Behinderung" bitten wir den Bürgermeister um die Beantwortung der nachfolgenden Frage:

 

In der letzten Antwort zur Umsetzung der inklusiven Bildung an Regelschulen in VO/2023/11967-01-01 wurde auf die unzureichende Barrierefreiheit von Schulen und öffent- lichen Einrichtungen hingewiesen, insbesondere in Bezug auf Sanitäranlagen. Dies verstößt gegen Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention, der die Barrierefreiheit für alle öffentli-chen Einrichtungen fordert.

 

Dazu frage ich:

Bis wann plant die Hansestadt Lübeck, die Barrierefreiheit in allen Schulen und öffentlichen Einrichtungen zu gewährleisten und die Anforderungen der UN-Behindertenrechts-konvention zu erfüllen?

 

 


Antwort:

 

Bis wann plant die Hansestadt Lübeck, die Barrierefreiheit in allen Schulen und öffentlichen Einrichtungen zu gewährleisten und die Anforderungen der UN-Behindertenrechts-konvention zu erfüllen?

 

Antwort:

Der Bedarf und die Notwendigkeit, und die gesetzliche Grundlage zu einer barrierefreien Erschließung und Ausstattung aller öffentlichen Gebäude ist dem GMHL bewusst. Bei allen Projekten werden die entsprechenden Voraussetzungen geprüft, bewertet und umgesetzt, sofern die baulichen Umstände dies ermöglichen. Dabei stellen finanzielle Gründe im Allgemeinen keine entscheidenden Gründe dar, auch der Denkmalschutz ist nicht hinderlich, es sind vielmehr Umstände, die sich beschränkend aus dem baulichen Bestand und dessen Möglichkeiten ergeben. Barrierefreiheit und barrierefreies Bauen ist elementarer Bestandteil aller investiven Projekte. Aufgrund des Gebäudebestands kann dies leider allerdings nicht immer vollumfänglich umgesetzt werden. So können z. B. ohnehin schon zu kleine Klassenräume, Türbreiten, Flur- und Treppenbreiten, geringe Grundstücksflächen usw. ein Defizit darstellen.

 

Anlassbezogene Einzelmaßnahmen werden fortlaufend durchgeführt (z. B. Akustikmaßnahmen für Gehörthemen, Beleuchtungsanpassungen für Sehthemen etc.). Auch Maßnahmen wie der Einbau eines Treppenliftes werden veranlasst.

 

Eine Barrierefreiheit, zumindest im Bereich der Erschließung, liegt z. B. in folgenden Schulen vor:

  • Albert-Schweitzer-Schule
  • Kaland-Schule
  • Julius-Leber-Schule
  • Carl-Jacob-Burghardt-Gymnasium (in Teilen)
  • Schule Lauerholz
  • Prenski-Schule
  • Baltic-Schule
  • Schule Falkenfeld
  • Hanse-Schule
  • Schule an der Wakenitz
  • Emil-Possehl-Schule

 

Im Bildungshaus (ehemals Karstadt Haus B) werden durchweg barrierefreie Räume geschaffen.


Das barrierefreie WC an der (denkmalgeschützten) Kaland-Schule:

 

 

Bei Anmietungen wird immer darauf geachtet, dass barrierefreie Objekte angemietet werden. Bei der Musik- und Kongresshalle wurden umfangreiche Maßnahmen umgesetzt, um einen barrierefreien Zustand zu erreichen, zuletzt wurden noch die Außenanlagen diesbezüglich überarbeitet. Im Behnhaus wurde ein Aufzug integriert, das barrierefreie WC erneuert und Schwellen entfernt. Weitere Maßnahmen erfolgen dort im weiteren Bauablauf.

 

 

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