ALLRIS - Vorlage

Antrag der Bürgerschaftsfraktion Die Linke & GAL - 20/0099

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft möge beschließen:


1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Schulungskonzept zur Anwendung des § 47f Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) zu entwickeln und umzusetzen.
 

2. Die Schulungen richten sich sowohl an hauptamtliche Mitarbeitende der Verwaltung als auch an ehrenamtliche Mitglieder der Bürgerschaft und ihrer Ausschüsse.
 

3. Ziel der Schulungen ist es insbesondere,

die rechtlichen Voraussetzungen und den Anwendungsbereich der Kinder- und Jugendbeteiligung zu vermitteln, die Abgrenzung beteiligungspflichtiger „Vorhaben" zu konkretisieren sowie geeignete Beteiligungsformate für die Verwaltung praxisnah und beispielhaft darzustellen.

 

4. Das Schulungskonzept ist so auszugestalten, dass eine Teilnahme für ehrenamtliche Mitglieder der Bürgerschaft zeit- und ortsunabhängig möglich ist. Hierfür sind digitale Teilnahmeformate vorzusehen, mindestens in Form einer Videokonferenz. Die Termine sind so zu organisieren, dass sie außerhalb üblicher Arbeitszeiten stattfinden.

Für hauptamtliche Mitarbeitende können – sofern dies aus Sicht der Verwaltung zielführend ist – auch Präsenzformate angeboten werden.

 

5. Der erste Schulungstermin ist spätestens für November 2026 zu terminieren.

 

6. Die Schulungen sind verpflichtend vorzusehen

für Mitglieder der Bürgerschaft sowiefür hauptamtliche Mitarbeitende der Verwaltung in zuständigen Aufgabenbereichen.

 

7. Die Verwaltung berichtet der Bürgerschaft innerhalb von sechs Monaten über den Stand der Umsetzung des Schulungskonzepts sowie den ersten Schulungstermin.

 

8. Beschlüsse, die Kinder und Jugendliche betreffen, werden in Lübeck wirksam, wenn die nach der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein vorgesehene Beteiligung von Kindern und Jugendlichen erfolgt ist.

 

Reduzieren

Begründung:

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist nach § 47f Gemeindeordnung (GO) Schleswig-Holstein keine freiwillige Leistung, sondern eine gesetzlich verbindliche Aufgabe. Dennoch haben aktuelle Fälle aus dem Jahr 2025 in Lübeck gezeigt, dass diese Verpflichtung in der Praxis nicht ausreichend beachtet wird.

Sowohl bei der Umwidmung von Personalstellen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit als auch bei der Erhöhung der Schwimmbadpreise wurde die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung von Kindern und Jugendlichen unterlassen. In beiden Fällen wurde durch die Kommunalaufsicht festgestellt, dass die Interessen junger Menschen unmittelbar berührt sind und eine Beteiligung hätte erfolgen müssen.

Diese wiederholten Versäumnisse verdeutlichen, dass es Unsicherheiten hinsichtlich der Anwendung des § 47f GO gibt – sowohl in der Verwaltung als auch bei der Mehrheit der ehrenamtlichen Kommunalpolitik. 

Hinsichtlich der Frage, wann ein beteiligungspflichtiges „Vorhaben" vorliegt, bestehen zudem offenbar unterschiedliche Auffassung bzw. Unsicherheiten innerhalb der Verwaltung.

Der Antrag adressiert daher die Fähigkeit der Verwaltung sowie der ehrenamtlichen Kommunalpolitik, Beteiligungspflichten nach § 47f GO korrekt anzuwenden. Er stellt sicher, dass künftig klarer erkannt wird, wann Beteiligung zu erfolgen hat, und dass bestehende oder künftige Beteiligungsstrukturen – wie der bereits beschlossene, aber noch nicht implementierte Jugendbeirat – richtig eingebunden werden. So soll verhindert werden, dass Beteiligung zukünftig erneut an fehlendem Wissen, Unsicherheiten oder organisatorischen Defiziten scheitert.

Dabei ist der künftige Jugendbeirat die strukturelle Grundlage der Kinder- und Jugendbeteiligung in Lübeck, während die hier beantragten Schulungen die notwendige Voraussetzung schaffen, damit Beteiligung überhaupt rechtssicher, systematisch und frühzeitig umgesetzt werden kann. Beide Elemente wirken dabei unmittelbar zusammen: Struktur und Anwendung müssen gemeinsam gedacht werden, um eine tatsächliche Beteiligung junger Menschen sicherzustellen.

Um künftige Rechtsverstöße zu vermeiden und die Rechte von Kindern und Jugendlichen wirksam zu sichern, ist daher eine systematische Qualifizierung aller Beteiligten erforderlich. Verbindliche Schulungen schaffen rechtliche Klarheit, fördern ein gemeinsames Verständnis und unterstützen die frühzeitige verwaltungsseitige Integration geeigneter Beteiligungsverfahren in kommunalpolitische Entscheidungsprozesse.

Die digitale Ausgestaltung der Schulungsangebote ist dabei ein zentraler Baustein, um insbesondere ehrenamtlichen Kommunalpolitiker:innen durch eine flexible, zeit- und ortsunabhängige, somit niedrigschwellige Teilnahme zu entlasten. Denn viele der ehrenamtlichen Mandatsträger:innen üben ihre Tätigkeit neben beruflichen (Vollzeit-) Beschäftigungen und Care-Arbeit aus. Um eine gleichberechtigte und tatsächliche Teilnahme zu ermöglichen, ist es daher zielführend, die Schulungen so zu organisieren, dass sie flexibel in den individuellen Alltag integrierbar sind und keine zusätzlichen Zugangshürden entstehen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Schulungen tatsächlich von allen relevanten Akteur:innen wahrgenommen werden können.

Die Festlegung eines konkreten Zeitrahmens für den ersten Schulungstermin stellt sicher, dass die Umsetzung nicht auf unbestimmte Zeit verschoben wird, sondern zeitnah erfolgt.

Loading...

 

Das könnte Sie auch interessieren