Begründung:
Zu Beschlussvorschlag 1:
Vor dem Hintergrund, dass mehrere Beschlüsse der Bürgerschaft zur Änderung der Hauptsatzung mit zum Teil tiefgreifenden Veränderungen umzusetzen waren, wird der Bürgerschaft keine Änderungssatzung vorgelegt, sondern im Interesse der Übersichtlichkeit und Transparenz eine Neufassung der Hauptsatzung zur Entscheidung vorgelegt. Gleichzeitig wurde die Gelegenheit genutzt, Wertgrenzen in Teilen moderat anzupassen, einige Regelungen redaktionell zu überarbeiten bzw. an geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen anzupassen.
Folgende Beschlüsse der Bürgerschaft waren im Rahmen der Überarbeitung der Hauptsatzung umzusetzen:
VO/2025/14736 Neuzuschnitt der Ausschüsse/Änderung der Hauptsatzung
Mit dem vorstehenden Beschluss wurde entschieden, den bisherigen Ausschuss für Sicherheit und Ordnung in zwei Ausschüsse aufzuteilen und zwar in den Ausschuss für Klima, Umwelt und die Entsorgungsbetriebe und den Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Krisenmanagement und zivile Verteidigung. Gleichzeitig wird der bisherige Werkausschuss der Entsorgungsbetriebe aufgelöst. Als eigenständige Ausschüsse werden neu eingerichtet: Der Ausschuss für Gleichstellung und der Ausschuss für Digitalisierung. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird ebenfalls aufgelöst. Dessen bisherige Aufgabe der Beratung des Rechnungsprüfungsamtes übernimmt künftig der Hauptausschuss.
Da in dem Bürgerschaftsbeschluss vorgesehen ist, dass der Ausschuss für Gleichstellung und der Ausschuss für Digitalisierung nur alle zwei Monate tagen sollen, sind deren Aufgabengebiete auf Grundsatzfragen beschränkt, mit der Folge, dass nicht sämtliche Vorlagen, die die Themen Gleichstellung und Digitalisierung berühren, in diesen Ausschüssen vorberaten werden. Dieses sollte insbesondere für Vergabevorlagen gelten, da bei diesen der lange Beratungslauf zu wirtschaftlichen Nachteilen für die Hansestadt Lübeck führen könnte. Für Vergabevorlagen ist deshalb grundsätzlich weiterhin ausschließlich der Hauptausschuss zuständig.
Die Beschlussfassung zum Neuzuschnitt der Ausschüsse wurde zum Anlass genommen, die Bezeichnungen der Ausschüsse soweit möglich zu vereinheitlichen. Auch die Aufgabengebiete der einzelnen Ausschüsse wurden auf Aktualität geprüft. So wurde z.B. das Aufgabengebiet des Ausschusses für Soziales an die aktuellen Gegebenheiten angepasst und modernisiert. Beim Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den „Kurbetrieb Travemünde (KBT)“ wurden die Grundstücksangelegenheiten ausdrücklich mit aufgenommen, da es der gelebten Praxis entspricht, dass diese dem Ausschuss zur Vorberatung vorgelegt werden. Gestrichen wurden die Aufgabengebiete Hafen und Schifffahrt, da auch hier schon bisher aufgrund der Zuordnung der LPA zum Fachbereich 5 der Bauausschuss zuständig war. Diese Zuständigkeit wird jetzt ausdrücklich beim künftigen Ausschuss für Bauen und Hafen mit aufgenommen, der gleichzeitig dann auch Werkausschuss des neuen Eigenbetriebs Hafen Lübeck sein wird. Gestrichen wurden die von der Hansestadt Lübeck verwalteten Stiftungen, da die Stiftungsverwaltung seit einiger Zeit beim Bereich Haushalt und Steuerung im Fachbereich 1 angesiedelt ist. Hier erfolgt dann zukünftig eine Befassung im Hauptausschuss und der Bürgerschaft. Folgerichtig wurden entsprechend auch die Stiftungen Lübecker Altstadt und Haus der Jugend beim Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege bzw. beim Jugendhilfeausschuss aus dem Aufgabengebiet gestrichen.
Für den Ausschuss für Gleichstellung ist in § 6 Abs. 4 des vorliegenden Entwurfs der Hauptsatzung zudem vorgesehen, dass eine geschlechterparitätische Besetzung anzustreben ist. Weitere Vorgaben sind durch die Hauptsatzung nicht möglich, da sich die Besetzung der Ausschüsse allein nach den Regelungen der Gemeindeordnung richtet und dort lediglich das Spiegelbildlichkeitsprinzip zu beachten ist.Nachdem die Hauptsatzung in Kraft getreten ist, sind mindestens vier Ausschüsse neu zu besetzen. Dabei handelt es sich um den Ausschuss für Gleichstellung, den Ausschuss für Digitales, den Ausschuss für Klima, Umwelt und die Entsorgungsbetriebe Lübeck sowie den Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Krisenmanagement und zivile Verteidigung. Zuvor ist eine Einigung der Fraktionen über die Zugriffsrechte für die Besetzung der Vorsitzenden Ausschüsse erforderlich. Dadurch, dass sich die Gesamtzahl der Ausschüsse um einen Ausschuss erhöht, entsteht ein weiteres Zugriffsrecht. Sollte es nicht gelingen, Einigkeit über die Zugriffsrechte für die Besetzung der Vorsitzenden zu erzielen, bliebe nur die Neubesetzung aller Ausschüsse, wobei es auch für dieses Verfahren erforderlich wäre, dass zumindest über dieses Vorgehen Einigkeit besteht. VO/2025/11476 Strategische Neuordnung der Hafenverwaltung im PORT OF LÜBECK
Mit dem vorstehenden Beschluss wurde u.a. die Gründung des Eigenbetriebes Hafen Lübeck (EHL) beschlossen. Darin ist vorgesehen, dass der Bauausschuss als Ausschuss für Bauen und Hafen Werkausschuss des Eigenbetriebes ist. Entsprechend war die Bezeichnung des Ausschusses und das Aufgabengebiet anzupassen.
Zudem wurde beschlossen, dass künftig der Ausschuss für Bauen und Hafen als Werkausschuss über die Festsetzung der vom Eigenbetrieb erhobenen privatrechtlichen Entgelte entscheidet. Dieses wurde in § 10 Abs. 2 des vorliegenden Entwurfes umgesetzt.
VO/2024/13776-01-01 Änderungsvorschlag der Verwaltung zum ÄA zur Vergabe von Gewerbegrundstücken in der Hansestadt Lübeck
In der Vorlage wurden bereits konkrete Formulierungsvorschläge für eine Änderung der Hauptsatzung benannt, die nunmehr in § 9 des vorliegenden Entwurfs aufgenommen wurden. Damit wird die Zuständigkeit des Hauptausschusses für die Vergabe von Gewerbegrundstücken begründet, wenn von dem von der Bürgerschaft beschlossenen Kriterien bei der Vergabe abgewichen werden soll.
VO/2026/14934 – Änderung der Hauptsatzung § 14 – Punkt 6
Auf Antrag des Beirats für Senior:innen hat die Bürgerschaft eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die Vorsitzenden der Beiräte auf 189 EUR beschlossen. Die entsprechenden Anpassungen sind in den vorliegenden Entwurf eingefügt.
Weitere Änderungen erfolgen in § 8 der Hauptsatzung, aus dem sich die Aufgaben der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters ergeben. Hier werden teilweise die vorgesehenen Wertgrenzen moderat angepasst und darüber hinaus klarstellende Formulierungen aufgenommen, die die Anwendbarkeit der Satzungsregelungen für alle Beteiligten erleichtern sollen. So wird z.B. nunmehr die Bestellung von Erbbaurechten für Grundstücke, die mit einem Einfamilienhaus, Doppelhaushälften oder Reihenhäusern bebaut werden sollen oder bereits entsprechend genutzt werden bis zu einem Wert von 350.000 EUR auf den Bürgermeister delegiert, bei allen anderen Fällen der Erbbaurechtsbestellung bleibt es bei dem bisherigen Wert von bis zu 175.000 EUR. Für den Verkauf von Grundstücken gilt nunmehr ein Wert bis zu 350.000 EUR, statt bisher 175.000 EUR.
Weitere Anpassungen erfolgen z.B. in den §§ 17 und 18 des vorliegenden Entwurfs. Dabei wird insbesondere die Regelung zur Verarbeitung personenbezogener Daten in § 18 an die aktuell geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst.
Sonstige Änderungen sind vor allem redaktioneller Art und dienen der Vereinheitlichung verwendeter Formulierungen oder resultieren aus der Änderung gesetzlicher Grundlagen, wie z.B. der Verweis auf die aktuelle Entschädigungsverordnung in § 14 der Hauptsatzung.
Die Hauptsatzung ist nach der Beschlussfassung zunächst der Kommunalaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen, erst nach Erteilung der Genehmigung kann die Satzung durch die Bekanntmachung in Kraft treten.
Zu Beschlussvorschlag 2:
Aufgrund der umfassenden Änderungen in der Hauptsatzung war auch eine vollständige Neufassung der Zuständigkeitsordnung erforderlich.
Dabei wurden nicht nur die Bezeichnungen der Ausschüsse entsprechend der Hauptsatzung angepasst, sondern auch wie in § 8 der Hauptsatzung die bisher vorgesehenen Wertgrenzen, ab denen eine Entscheidung des Hauptausschusses erforderlich ist, moderat nach oben angepasst. Eingefügt wird hinsichtlich der Vergabeentscheidungen eine Aufteilung nach Dienst- oder Lieferleistungen und Bauleistungen. Die Wertgrenzen erhöhen sich von bisher 175.000 EUR auf künftig 250.000 EUR bzw. 350.000 EUR. Bei den Bauleistungen ist ab einer bestimmten Wertgrenze der Hauptausschuss nicht nur bei investiven Maßnahmen zu beteiligen, sondern klarstellend auch bei bestimmten sogenannten konsumtiven Maßnahmen, soweit es sich hier um den Abschluss von Rahmenverträgen oder um Projekte handelt.
Auch die Regelungen zur Fortführung von Vorhaben werden moderat angepasst. Für die Vergabe von Gutachten-, Beratungs- und Planungsaufträgen bleibt es bei der bisherigen Wertgrenze von 25.000 EUR. Neu eingefügt wird in § 1 Abs.1 Ziff.1 1.4 eine Regelung über die Annahme von Spenden und Schenkungen, wonach der Hauptausschuss über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen zugunsten der Hansestadt Lübeck oder Vermittlung zugunsten eines Dritten von gemeinnützigen Stiftungen mit einem Wert von mehr als 300.000 EUR bis 500.000 EUR, von anderen Geberinnen oder Gebern mit einem Wert von mehr als 100.000 EUR bis zu 200.000 EUR entscheidet. Dies entspricht bereits der gelebten Praxis auf der Grundlage von VO/2013/00464 und der entsprechenden intern geltenden Geschäftsanweisung. Zur Klarstellung war diese Regelung aber angebracht.
Ebenfalls wurde auch hier die Beschlussfassung zu VO/2024/13776-01-01umgesetzt und klargestellt, dass der Ausschuss für Wirtschaft und den Kurbetrieb Travemünde die Entscheidungen des Hauptausschusses über die Vergabe von Gewerbegrundstücken vorberät.
Zu Beschlussvorschlag 3
Die Wertgrenzen blieben seit mehr als 25 Jahren unverändert. Die moderate Anhebung der Wertgrenzen dürfte in Teilbereichen zu einer Bürokratieentlastung beitragen. Angesichts der seit einiger Zeit zu beobachtenden Teuerungsraten insbesondere im Baubereich bleibt abzuwarten, ob der erhoffte Effekt durchträgt. Aus diesem Grund sollte nach drei Jahren evaluiert werden, ob die Entlastungseffekte eingetreten sind.