ALLRIS - Vorlage

Antwort auf Anfrage öffentlich - VO/2026/14811-01

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Beratungsfolge

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Der Bürgermeister wurde aufgefordert, bis spätestens zur Bürgerschaftssitzung im März 2026 eine umfassende, belastbare und nachvollziehbare Gesamtstrategie vorzulegen, aus der hervorgeht,

- wie jede einzelne städtische Gesellschaft die o.a. Klimaziele erreichen kann, welche Investitionen hierfür erforderlich sind und mit welchen Gesamtkosten kalkuliert wird

- wie die Verwaltung die o.a. Klimaziele erreichen kann, welche Investitionen hierfür erforderlich sind und mit welchen Gesamtkosten kalkuliert wird,

- welche Finanzierungsquellen hierfür vorgesehen sind und in welchem Umfang Risiken für den städtischen Haushalt entstehen,

- welche finanziellen Auswirkungen haben die Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt,

- in welchem Umfang ist mit steigenden oder fallenden Gebühren, Abgaben, Mieten, Energiepreisen oder sonstigen Kostenbelastungen zu rechnen,

- welche Verpflichtungen, Einschränkungen oder Umstellungen kommen auf Bürgerinnen und Bürger sowie auf lokale Unternehmen zu.

 

Antwort:

Einordnung der Fragestellungen der Bürgerschaft

Die von der Bürgerschaft formulierten Fragen betreffen drei miteinander verbundene Themenbereiche:

  1. Erstens soll dargestellt werden, welchen Beitrag die verschiedenen Organisationseinheiten der Stadt – Kernverwaltung, Eigenbetriebe und städtische Gesellschaften – zur Erreichung der Klimaziele leisten müssen und welche Maßnahmen hierfür notwendig sind.
  2. Zweitens wird Auskunft über die finanziellen Belastungen der Stadt für diese Maßnahmen verlangt. Dazu gehören insbesondere der Investitionsbedarf, die entstehenden Gesamtkosten, mögliche Finanzierungsquellen sowie finanzielle Risiken.
  3. Drittens sollen die Auswirkungen dieser Maßnahmen auf die Bevölkerung (z.B. durch Gebühren, Abgaben, allgemeine Kostenbelastungen oder Einschränkungen) für Bürgerinnen und Bürger dargestellt werden.

 

Zu 1: Beitrag von Verwaltung, Eigenbetrieben und Gesellschaften

Stadtverwaltung

Mit dem Masterplan Klimaschutz (MAKS) verfügt die Hansestadt Lübeck über eine strategische Grundlage für eine klimafreundliche Zukunft. Der Masterplan umfasst zahlreiche Handlungsfelder des städtischen Lebens – darunter Energieversorgung, Mobilität, Gebäudeeffizienz sowie nachhaltigen Konsum. Zur Erreichung der Klimaziele ist Lübeck zusätzlich auf das Handeln von Landes-, Bundes- und EU-Ebene angewiesen (Mehrebenensystem). Der MAKS beinhaltet auch umfangreiche Maßnahmen für die Umsetzung von Klimaschutz in der Stadtverwaltung.

Der größte Hebel für Klimaschutz im direkten Einflussbereich der Hansestadt Lübeck ist die Energieversorgung der kommunalen Gebäude. Diese Aufgabe wird im Mehrebenensystem durch regulatorische und finanzielle Rahmengebung (z.B. Gebäudeenergiegesetz, Fördermittelangebot, Energiewende- und Klimaschutzgesetz u.v.m.) beeinflusst. Das Gebäudemanagement der Hansestadt Lübeck verfügt derzeit allerdings über begrenzte personelle Kapazitäten und ist vorrangig mit Aufgaben zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit befasst.

Ein Teil der Klimaschutzmaßnahmen des MAKS für die Stadtverwaltung ist bereits beschlossen und befindet sich in der Umsetzung (siehe VO/2025/14626 - 1.Monitoringbericht MAKS). Die Klimaleitstelle überprüft regelmäßig im Rahmen der Treibhausgasbilanz, ob sich die Stadtverwaltung auf einem ausreichenden Reduktionspfad befindet. Die jüngste Bilanzierung zeigt, dass die Treibhausgasemissionen derzeit nicht schnell genug sinken. Vor diesem Hintergrund wird der Masterplan Klimaschutz entsprechend den Empfehlungen des European Energy Award fortgeschrieben. Neben inhaltlichen Ergänzungen wird insbesondere eine stärkere Priorisierung des Klimaschutzes im städtischen Handeln angestrebt.

Städtische Gesellschaften

Die städtischen Gesellschaften werden im MAKS nur indirekt einbezogen, da die operative Umsetzung der Klimaneutralität in deren Verantwortungsbereich liegt. Die Geschäftsführungen der Gesellschaften und Eigenbetriebe entwickeln und steuern die entsprechenden Maßnahmen innerhalb ihrer Organisationen eigenständig. Auch dieses wird im Mehrebenensystem durch regulatorische und finanzielle Rahmengebung (z.B. EU_Emissionshandel, Fördermittelangebot, Erneuerbare-Energien-Gesetz u.v.m.) beeinflusst.  Die Hansestadt Lübeck kann über ihre Rolle als Gesellschafterin mitgestalten, beispielsweise durch Zielvereinbarungen, Berichtspflichten oder über ihre Vertreterinnen und Vertreter in den Aufsichtsräten. Diese fungieren als Schnittstelle zwischen Stadtverwaltung und Gesellschaften.

Während die bestehende Treibhausgasbilanz eine separate Bilanzierung der Emissionen der Stadtverwaltung weitgehend ermöglicht, sollen in Zukunft die städtischen Gesellschaften einbezogen werden. Hierzu wird die Stadtverwaltung über das Berichtswesen entsprechende Kennzahlen zum Klimaschutz abfragen. Dieses Vorgehen entspricht der Aktivität U_Stadt_03 der Maßnahme Ü_Stadtverwaltung des Masterplans Klimaschutz.

Fazit: Die Klimaschutzaktivitäten der Kernverwaltung stehen im MAKS und werden regelmäßig überprüft und weiterentwickelt. Die städtischen Gesellschaften entwickeln und verantworten eigene Maßnahmen zur Zielerreichung. Über ein erweitertes Berichtswesen wird künftig auch überprüft, was die Gesellschaften zur Erreichung der Klimaziele beitragen. Alle Ebenen (Kommune, Land, Bund, EU) müssen ihren Beitrag leisten.

 

Zu 2: Investitionsbedarf, Kosten und Finanzierung

Stadtverwaltung

Der Masterplan Klimaschutz enthält für einige Aktivitäten der Prioritätsstufe 1 überschlägige Kostenschätzungen (siehe Maßnahmenblätter). Eine belastbare Gesamtkostenschätzung für die vollständige Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen für die Stadtverwaltung liegt nicht vor. Eine solche Gesamtsumme lässt sich verwaltungsintern derzeit nicht seriös ermitteln. Gründe dafür sind auf der einen Seite der langfristige Zeithorizont, große Unsicherheiten bei Energie- und Technologiepreisen, die unsichere geopolitische Lage, dynamische Förderprogramme und vieles mehr. Hinzu kommt auf der anderen Seite, dass Klimaschutzmaßnahmen in der Regel Teilaspekte von fachlichen Maßnahmen sind.

Das wird im Folgenden am Schulneubau Geniner Ufer erläutert. Hier zeigt sich, dass die Maßnahmen zum Klimaschutz teilweise zu höheren Anfangsinvestitionen führen, diese jedoch durch Fördermittel und geringere Verbrauchskosten ausgeglichen werden. (Bei Bauprojekten muss grundsätzlich zwischen Investitionskosten und Lebenszykluskosten unterschieden werden. Investitionskosten sind die einmaligen Ausgaben für Planung, Bau und Ausstattung. Lebenszykluskosten umfassen zusätzlich alle Folgekosten über die Nutzungsdauer, insbesondere betriebsbedingte Kosten wie Wartung/Instandsetzung und verbrauchsbedingte Energiekosten).

Für den klimafreundlichen Schulneubau entstehen Mehrkosten, die allesamt über Fördermittel von etwa 1.000.000 € finanziert werden. Das betrifft etwa den besseren Wärmeschutz, mehr Photovoltaik, eine Nachhaltigkeitszertifizierung und eine regenerative Wärmeerzeugung (Geothermie + Fernwärme für Spitzenlast). Beim späteren Betrieb der Wärmeversorgung wird im Gegensatz zur Standardvariante mit 650.000 € geringeren Wärmegestehungskosten deutlich eingespart. Da die Investition der regenerativen Wärmeerzeugungsanlage darüber hinaus durch Fördermittel finanziert wurde, addieren sich die deutlich geringeren Lebenszykluskosten zu einem wirtschaftlichen Vorteil von über 1.000.000 €, was den städtischen Haushalt langfristig entlastet.

Die tatsächlichen Mehrkosten für Klimaneutralität lassen sich am Beispiel und generell nicht exakt beziffern, da städtische (Neu)bauten die gesetzlichen Vorgaben und politischen Beschlüsse (EWKG, Landes- und Bundesziele, MAKS …) sowie die Anforderungen des Bebauungsplans erfüllen und damit bereits in Richtung Klimaneutralität ausgerichtet sind. Wo genau die Grenze zwischen einer „Basisvariante“ und einer „Klimaschutzvariante“ liegt, ist unklar. Die Kosten sind zudem projektabhäng.g. Jedes Bauvorhaben erfordert individuelle Abwägungen und Variantenuntersuchungen, insbesondere bei der Wahl der Wärmeversorgung. Standortbedingungen, technische Möglichkeiten, Förderprogramme, Energiepreise und gesetzliche Vorgaben beeinflussen die finanziellen Auswirkungen stark. Eine einheitliche oder pauschale Bezifferung der Kosten für Klimaneutralität ist daher nicht möglich. Am Schulneubau Geniner Ufer wird jedoch deutlich, dass Klimaschutzmaßnahmen über den gesamten Lebenszyklus betrachtet Kosteneinsparungen ermöglichen können.

Im städtischen Haushalt sind Lebenszykluskosten nicht darstellbar, da einerseits Investitionskosten und Verbrauchskosten in unterschiedlichen Konten verwaltet werden und andererseits langfristige Einsparungen auf jährliche Bilanzen treffen. Die Stadtverwaltung arbeitet derzeit daran, mehr Kostentransparenz im Bereich Klimaschutz zu schaffen. Gleichzeitig wird an einem Projekt gearbeitet, das die CO2-Schadenskosten bei größeren Bau- und Sanierungsprojekten berücksichtigt. Damit wird das Nicht-handeln im Klimaschutz mit fiktiven Kosten hinterlegt und in der frühen Planungsphase sichtbar.

Städtische Gesellschaften

Die Gesellschaften und Eigenbetriebe sind in Aufbau und Aufgabenspektrum sehr heterogen. Eine qualitative Abfrage der Gesellschaften zur Erreichung der Klimaziele aus dem Jahr 2024 hatte gezeigt, dass eine belastbare Aussage über den Weg zur Klimaneutralität nur wenigen Gesellschaften möglich ist. Die Ursachen dafür sind ähnlich gelagert wie bei der Stadtverwaltung (s.o.) Ein Vorreiter ist die Trave (siehe auch VO/2025/14522-01), deren Stellungnahme zur Fragestellung hier zitiert wird:

Die TRAVE hatte Ende 2023 einen Klimapfad 2040 erarbeitet und Anfang 2024 in verschiedenen Ausschüssen vorgestellt. Wir gingen dazu von Gesamtinvestitionen in Höhe von 837 Millionen Euro aus, um die Klimaneutralität zu erreichen. Allerdings waren große Anteile dieser Investitionen in die Dekarbonisierung des Gebäudebestandes nicht ausschließlich der energetischen Ertüchtigung, sondern auch der generellen baulichen Erhaltung und Verbesserung zuzurechnen.

Aktuell haben wir die Kalkulationen überarbeitet und auf Ebene der einzelnen Gebäude der TRAVE bis 2040 verfeinert. Die entsprechenden Ergebnisse wurden unserem Aufsichtsrat und den Gesellschaftervertretern erstmalig am 14. November 2025 vorgestellt. Danach werden sich die Investitionen voraussichtlich auf „nur noch" rund 71O Millionen Euro verringern, da teilweise niedrigere Sanierungsstandards gewählt werden können, wenn die Stadtwerke Lübeck bis 2040 ihre gesamten Fernwärmenetze dekarbonisieren. Auch bei der neuen, etwas niedrigeren Gesamtinvestitionssumme ist es aber kaum möglich, reine Klimaschutzinvestitionen von anderen baulichen Investitionen in den Gebäudebestand zu trennen, da diese immer gemeinsam aufgeführt werden.“

Weiterhin gilt zu berücksichtigen, dass die Kosten bis zur Klimaneutralität von dem Jahr der Zielerreichung und den Initiativen im Mehrebenensystem (Land, Bund, EU) abhängen, da die entscheidenden regulatorischen und finanziellen Grundlagen nicht vor Ort gelegt werden.

Fazit: Investitionen und Kosten für die Stadtverwaltung und die Gesellschaften lassen sich in der Regel nur im Kontext konkreter Maßnahmen und Projekte beurteilen, nicht als einmalige Gesamtsumme für den gesamten Transformationsprozess hin zur Klimaneutralität.

 

Zu 3: Auswirkungen auf Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen

Die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Bevölkerung sind vielgestaltig. Gebühren und Abgaben können sich verändern, wenn Investitionen beispielsweise in Strom- und Wärmeversorgung oder die Verkehrsinfrastruktur fließen. So haben die SWL in einer Bauausschuss-Sitzung in diesem Jahr mitgeteilt, dass der vorgesehene Ausbau des Wärmenetzes mehrere hundert Mio. Euro Investment benötigt. Die konkreten Auswirkungen auf den Fernwärmepreis können daraus nicht abgeleitet werden, denn der Wärmepreis wird durch viele weitere Faktoren beeinflusst.

Eine wichtige Stellschraube ist die Energiepreisentwicklung, die nicht nur von Angebot und Nachfrage, sondern deutlich von Geopolitik, Weltmarktpreisen für Rohstoffe, dem nationalen energiepolitischen Rahmen, dem europäischen Emissionshandel und vielen weiteren politischen Entscheidungen im Mehrebenensystem abhängt. Während fossile Energie deutlich teurer werden wird, werden erneuerbare Wärmequellen langfristig günstiger werden. In vielen Fällen können auch Effizienzgewinne langfristig Kosten stabilisieren oder senken.

Fazit: Gebühren und andere Kosten für die Bürger:innen und Unternehmen lassen sich in der Regel nur im Kontext konkreter Maßnahmen und Projekte beurteilen, nicht als einmalige Gesamtsumme für den gesamten Transformationsprozess hin zur Klimaneutralität.

 

Ausblick

Klimaschutz ist ein Querschnittsthema, das bei allen Konzepten, Projekten und Handlungen der Stadtverwaltung, der Gesellschaften und der Eigenbetriebe berücksichtigt werden muss. Er ist kein isoliertes politisches Einzelprojekt, sondern Bestandteil der strategischen städtischen Entwicklung. Die Erreichung kommunaler Klimaziele ist ein langfristiger und breitgefächerter Transformationsprozess, der durch gesetzliche Vorgaben, wirtschaftliche Entwicklungen und technologische Innovationen geprägt wird. Gleichzeitig entstehen auch wirtschaftliche Chancen, etwa durch lokale Wertschöpfung, Innovationen oder neue Arbeitsplätze im Bereich der Energiewende und Gebäudesanierung. Die Kosten des Transformationsprozesses müssen Schritt für Schritt auf Projektebene ermittelt werden.

 

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