ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2026/14957

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird beauftragt beim Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur die Errichtung eines zweizügigen Gymnasiums in Moisling mit Start in 2028/29 mit den Klassenstufen 5 bis 10 zu beantragen.

 

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Die Hansestadt plant die Errichtung eines 8. Gymnasiums. Die Eigengründung sieht eine Zweizügigkeit in den Klassenstufen 5-10 vor. Der Start für den Betrieb der Klassenstufen 5-7 ist für das Schuljahr 2028/29 vorgesehen. Als besonders geeignet wird ein Standort in Moisling bewertet. Für den später startenden Betrieb der erforderlichen Oberstufe wird eine Kooperation mit der benachbarten Heinrich-Mann-Gemeinschaftsschule eingeplant, selbst wenn diese aus Gründen der Schüler:innenanzahl nicht erforderlich ist.

Ausgangslage Schüler:innenzahlen allgemein

Durch Zuwanderungsgewinne aufgrund geplanter und realisierter Neubaugebiete sowie Zuzüge in Folge Migration hat Lübeck seit Jahren konstant hohe Schüler:innenzahlen, die in den letzten Jahren kontinuierlich weiter gestiegen sind. Dieser Anstieg wird im Grundschulalter prognostiziert bis Ende 2030 anhalten und sich zeitversetzt bis ins Jahr 2036 in den weiterführenden Schularten fortsetzend auswirken. Während dieser Anstieg in der vorhandenen Schulinfrastruktur der Gemeinschaftsschulen bewältigt werden kann, führt er im Bereich der gymnasialen Infrastruktur dazu, dass die vorhandene Kapazität nicht ausreicht. In Konsequenz müssen neue Gymnasialplätze geschaffen werden.

Zusätzlich belastende Auswirkungen insbesondere auf die gymnasiale Schulinfrastruktur hat die Rückkehr zu G9, die ab dem kommenden Schuljahr rund 500 zusätzliche Schüler:innen erwarten lässt. Diese Entwicklungen führen seit Jahren zu Behelfslösungen, wie die Einrichtung von Wanderklassen oder wechselnde Erhöhungen von Zügigkeiten an bestehenden Gymnasien. Die nunmehr zu Ende gehende, kurze Interimsphase der 8-jährigen Schulzeit an den Gymnasien sorgte zwischenzeitlich für räumliche Entlastung, hat aber letztlich nur das vorhandene Raumdefizit kaschiert. Seit 10 Jahren gibt es in der Hansestadt eine verstetigte Übergangsquote zwischen 44 – 46 % auf die Gymnasien. Schulrechtlich muss Eltern, die ihr Kind auf einem Gymnasium anmelden, ein Platz an einem Gymnasium zur Verfügung gestellt werden.

Raumbedarf Gymnasien

Wie in der Schulentwicklungsplanung Weiterführende Schulen in 2023 (s. VO/2023/12318) bereits dargelegt, besteht an allen Gymnasien der Hansestadt, mit Ausnahme des Trave-Gymnasiums, ein Raumfehlbedarf, der sich ab 2026/27 durch die oben erwähnte Rückkehr zu G9 sukzessive verschärft. Der Umbau des Karstadthauses zum Bildungshaus Kö54 schafft den erforderlichen Raum für die Innenstadt-Gymnasien. Das Carl-Jacob-Burckhardt-Gymnasium (CaJaBu), das künftig 5-zügig aufnehmen wird, gleicht diesen durch die Anmietung des gegenüberliegenden Schulgebäudes in der Beethovenstraße, vormals Otto-Mortzfeld-Schule, aus. Neben einer Entlastung der Gymnasien in der Innenstadt muss folglich vor allem eine Entlastung des CaJaBu aber auch der Baltic Schule Ziel eines Fehlbedarfsausgleichs sein.

Im Gegensatz zu den Gemeinschaftsschulen besteht die Raumnot der Gymnasien über alle Stufen hinweg. Die Klassenfrequenzen an Lübecks Gymnasien liegen durchschnittlich bei 27 und in der Spitze bei 30 Schüler:innen. Diese Größen stellen vor allem in Klassenzimmern von bis zu 50 qm, wovon es in den Bestandsgymnasien eine hohe Anzahl gibt, eine Zusatzbelastung dar. Vor allem aber erlaubt dieser Zustand keine weitere Aufnahme von Schüler:innen in bestehende Klassen.

Exkurs: Lübeck wird keine weitere Gemeinschaftsschule mit Oberstufe genehmigt bekommen

Von Schulgemeinschaften wird seit Jahren die Schaffung einer weiteren Oberstufe an einer Gemeinschaftsschule gefordert. Diese Forderung leitet sich daraus ab, dass die Anmeldezahlen zur 5. Klasse an unseren drei Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe hoch sind. Allerdings zeigt sich auch seit Jahren, dass in den Oberstufen dieser Schulen in jedem Jahr freie Plätze vorhanden sind. Damit sind die Voraussetzungen für eine Genehmigung nicht gegeben. Eltern mit dem Wunsch Gemeinschaftsschule können folglich ihr Kind an einer Gemeinschaftsschule anmelden und finden später einen Oberstufenplatz in einer Oberstufe an einer Gemeinschaftsschule, einem beruflichen oder auch allgemeinbildenden Gymnasium. Im Schulrecht ist kein Anrecht auf eine Gemeinschaftsschule mit Oberstufe verankert, sondern lediglich für die Schulform Gemeinschaftsschule.

Bewertung der Neugründung mit Blick auf die Situation der vorhandenen Schulangebote

  •                                                                                                                                                                                          Das Carl-Jacob-Burckhardt-Gymnasium in St. Lorenz-Nord soll auf durchgehend 5 Züge erweitert werden. Der benötigte Schulraum dafür entsteht zunächst nicht wie geplant in Form eines Erweiterungsbaus / Container, sondern im angemieteten Schulgebäude in der Beethovenstraße. Bezogen auf Fachräume und Sportstätten bestehen noch Ergänzungsbedarfe, grundsätzlich werden die Kapazitäten im Stadtteil jedoch ausreichend erweitert.
  •                                                                                                                                                                                          Die Baltic-Schule nimmt in den unteren Klassen bis zu 17 Kinder pro Jahrgang aus Moisling auf und muss bereits Kinder ablehnen. Kinder, die zwischen dem CaJaBu und dem Campus Moisling wohnen, stünde durch ein Gymnasium in Moisling eine Alternative zur Verfügung, die an beiden Standorten, CaJaBu und Baltic, für Entlastung sorgen wird.
  •                                                                                                                                                                                          Für die Innenstadtgymnasien werden 30 Klassenräume im Bildungshaus Kö54 geschaffen. Der Fehlbedarf der Innenstadt kann damit abgedeckt werden. Auch wenn der Anteil der Kinder aus Moisling überschaubar ist, könnte auch hier eine Alternative für Kinder aus Moisling, Buntekuh und St. Lorenz Süd die Klassengrößen reduzieren.
  •                                                                                                                                                                                          Das Trave-Gymnasium beschult nur einzelne Moislinger Schüler:innen und ist daher nicht betroffen.
  •                                                                                                                                                                                          Auf die Thomas-Mann-Schule gehen ebenfalls nur vereinzelt Kinder und Jugendliche aus Moisling. Die Schule hat Raumbedarf, der am eigenen Standort gedeckt wird.

 

Fazit Schulentwicklungsplanung

Die Zügigkeit der vier Gymnasien der Innenstadt ist vom Ministerium in Kenntnis der bekannten Raumenge auf je vier Züge begrenzt. Die gymnasial befähigten Kinder, die bislang aus Moisling, Buntekuh und St. Lorenz in Richtung der Innenstadt-Gymnasien pendeln, hätten mit der Neugründung in Moisling eine Alternative. Der Bestand der 7 Lübecker Gymnasien sowie der berührten Baltic Schule ist durch eine Neugründung weder in der Zügigkeit noch in den bestehenden pädagogischen Profilen gefährdet. Gymnasiale Bildung muss flächendeckend im gesamten Gebiet der Schulträgerverantwortung der HL in zumutbarer Entfernung erreichbar sein. In der Konsequenz der dargelegten Schulentwicklungsdaten ist die Beantragung eines weiteren Gymnasiums für die Hansestadt Lübeck unabweisbar.

Standortwahl Moisling und potentielle Schüler:innen

Als Standort für das neue Gymnasium wurde der Stadtteil Moisling gewählt.

Der Stadtteil Moisling umfasst rund 11.200 Einwohner:innen und hat kein gymnasiales Schulangebot. Dies dürfte für ein Einzugsgebiet dieser Größe, zumal weitere Bevölkerungsparameter ihn als kinderreich und jung (20 % zwischen 0 und 17 Jahren) ausweisen, einmalig in Schleswig-Holstein sein. Rund 1.100 Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 18 Jahren wohnen in Moisling und umfassen damit altersgemäß ungefähr die Gruppe der Schüler:innen weiterführender Schulen sowie berufsbildender Schulen/Ausbildung. Bei einem Anteil von 45 % mit dem Ziel Abitur sind potentiell 50 Kinder pro Jahrgang Zielgruppe für ein Gymnasium, was zwei Zügen entspricht (Jahrgangsumfang zum 31.12.2025). Unter Berücksichtigung geplanter Bebauungen (Holzkoppel; St. Lorenz-Brücke/ehemaliger Güterbahnhof; Sellshop; Schlachthof) sind zukünftig jedes Jahr über 50 potentielle Schüler:innen mit Ziel Hochschulreife allein aus Moisling zu erwarten.

Hinzu kommen Schüler:innen aus den Nachbarstadtteilen Buntekuh und St. Lorenz Süd. In beiden Stadtteilen gibt es ebenfalls kein Gymnasium. Die einzige Oberstufe befindet sich an der stark nachgefragten Baltic-Schule. Insgesamt wohnen in Moisling, Buntekuh und St. Lorenz Süd rund 3.400 Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 18 Jahren. Rund 400 Kinder pro Jahrgang benötigen einen Schulplatz an einer weiterführenden Schule. Rund 240 von ihnen besuchen die drei Gemeinschaftsschulen Heinrich-Mann, Baltic und Holstentor. Es bleiben also rund 160 Kinder, die auf das CaJaBu und weitere Schulen außerhalb des Stadtteils pendeln.

Exkurs zu Travemünde: Auch dieser Stadtteil hat kein gymnasiales Angebot. Ein Gymnasialstandort in Travemünde erscheint jedoch nicht geeignet, da dort nur im Schnitt 77 Kinder pro Jahrgang zur Grundschule gehen. Selbst bei einem Übertritt von 50 % auf das Gymnasium wären die rund 35 Schüler:innen zu wenig für eine Neugründung. Der angrenzende Stadtteil Kücknitz besitzt außerdem bereits ein Gymnasium, das ausreichend Kapazitäten aufweist.


Wohin gehen die Moislinger Schüler:innen aktuell?


Die grafische Übersicht bildet das bisherige Wahlverhalten der Moislinger Kinder in der Schullaufbahn auf einen Blick ab. Nachvollziehbar wird dabei auch, dass der Standort der Heinrich-Mann-Gemeinschaftsschule durch das neue gymnasiale Angebot in seiner Nachbarschaft in keiner Weise gefährdet wäre. Schulaufsicht und Schulträger sehen im Gegenteil aufgrund der Campusnähe und der überlegten Kooperationsformen im pädagogischen Konzept positive Entwicklungen am gesamten Standort und für alle Schulen im Stadtteil. Die Lage der Schule auf dem nahen, den Familien bekannten Schulcampus und das geplante pädagogische Konzept werden nach gemeinsamer Einschätzung für zusätzliche Attraktivität sorgen.

 

Fazit zur Stadtteilwahl: Durch die Neugründung des Gymnasiums im Stadtteil Moisling schafft die Hansestadt Lübeck ein alternatives Schulangebot für insgesamt ca. 500 Kinder und Jugendliche aus Moisling und den Nachbarstadtteilen Buntekuh und St. Lorenz Süd. Durch dieses Zusatzangebot wird keiner der in den genannten Stadtteilen etablierten weiterführenden Schulstandorte in seinem Fortbestand gefährdet. Weder in der Existenz noch in der geschaffenen Profilierung.

Stadtteilentwicklung und Pädagogisches Konzept

280 Kinder und Jugendliche besuchen die Heinrich-Mann-Schule, während alle anderen, wie bereits dargelegt, aus Moisling in andere Stadtteile zur Fortsetzung der Schullaufbahn auspendeln. Für die Stadtteilentwicklung, z.B. das Vereinsleben und die Kulturangebote, ist es nicht förderlich, wenn eine bildungsorientierte Jugend ihr Schulleben nicht im Stadtteil verbringen kann.

Hervorzuheben ist, dass die Hansestadt zur Verbesserung der Lebensbedingungen in Moisling in den letzten Jahren in Vieles investiert hat, um die Lebensqualität im Stadtteil zu steigern. Die wichtigsten Beispiele sind der Bahnhaltepunkt und die neue Mitte Moisling. Neuer, bezahlbarer Wohnraum mit guter Naherholungsqualität macht dieses Stadtgebiet für Familien und beruflich Pendelnde attraktiv. Mit dem „Campus Moisling“ entsteht durch vernetzte Bildungsangebote und aktive Öffnung der Schulen in den Stadtteil ein lebendiges Bildungsnetzwerk. Frühzeitige, gut abgestimmte und leicht zugängliche Angebote, Bildung, Teilhabe und selbstbestimmte Freizeitgestaltung stehen dabei im Mittelpunkt. Mit einem Gymnasium am Standort könnten alle Moislinger Kinder und Jugendlichen davon profitieren, und die Attraktivität des Stadtteils für Familien gesteigert werden.

Im Mittelpunkt des pädagogischen Konzepts soll daher die sozialraumorientierte Ausgestaltung der neuen Schule stehen. Dazu zählen ein gebundener Ganztag der Lerngruppen / Klassenstufen 5-10, ein selbstgesteuertes Lernen unter Einbezug der digitalen Möglichkeiten, ein multiprofessionelles Arbeiten im Team und letztlich eine kulturelle Bildung, die auch die Beziehungsebene des Lernerfolgs in den Blick nimmt. Ein innovatives Konzept soll eine tragende Säule der Einrichtung eines Gymnasiums in Moisling sein. Für die konkrete Ausarbeitung des Konzepts wird eine Arbeitsgruppe u.a. aus Schulleitungen, Schulaufsicht und Schulträger gebildet. Dem Ausschuss für Schule und Sport wird regelmäßig über Zwischenergebnisse berichtet.

Das Schulgebäude im Bestand der HL

Für das neu zu gründende Gymnasium steht der Hansestadt Lübeck in Moisling auf dem Schulcampus bereits ein Schulgebäude zur Verfügung, das vom Raumangebot in etwa die für die Zweizügigkeit benötigte Größe für ein Gymnasium der Klassenstufen 5-10 aufweist. In diesem Schulgebäude hat bislang der Unterrichtsbetrieb der Astrid-Lindgren-Schule stattgefunden. In Abstimmung mit dem Bereich 5.651 GMHL wird festgestellt, dass mit dem Ziel der Aufnahme des Schulbetriebes ab dem Schuljahr 2028/2029 ausschließlich solche Instandhaltungsarbeiten („Schönheitsreparaturen“) vorbereitend erfolgen können, welche die Bautechnik, die Anlagentechnik und den Brandschutz nicht tangieren und zudem kein Baugenehmigungsverfahren auslösen. Das GMHL wird zudem in 2026 eine technische Objektbewertung durchführen, um eventuell bestehende Verkehrssicherheitseinschränkungen zu identifizieren und um diese im Rahmen der Bauunterhaltung abzustellen.

Hinweis: Für den künftigen Betrieb des Förderzentrums Astrid-Lindgren ohne eigene Klassenbildung und Schüler:innen ab 2026/2027 wird der verbleibende Raumbedarf im Schulgebäude am Standort der Alten Schule Moisling realisiert. Die Abstimmungen hierzu sind mit dem GMHL und den Nutzenden an diesem Standort mit dem Ziel der Schaffung von 2 Klassenräumen sowie Raumbedarf für Schulverwaltung bis zum Schuljahr 2028/29 bereits eingeleitet. Die Vereine wurden in einem direkten Gespräch im Rathaus über den angepassten, erweiterten schulischen Bedarf am Standort der Alten Schule Moisling informiert, wobei Nutzungskonflikte ausgeschlossen wurden. Zugesagt wurde auch, dass die Sporthalle am Standort weiterhin von den Vereinen genutzt werden kann.

Kosten für das vorgenannte Herrichten des Schulgebäudes können zum jetzigen Zeitpunkt der Antragsstellung nur eingeschränkt als grober Kostenrahmen abgeschätzt werden. Für die Durchführung von einfachen Instandhaltungsarbeiten („Schönheitsreparaturen“) vor Aufnahme des Schulbetriebes als zweizügiges Gymnasium werden dafür allgemeine BKI-Kostenkennwerte herangezogen. Es wird auf dieser Grundlage von sehr grob abgeschätzten, konsumtiven Kosten in Höhe von insgesamt ca. 900 TEUR in 2027 und 2028 ausgegangen. Zwei weitere Kostenanteile von jeweils 500 TEUR für die schulische IT-Ausstattung sowie die Einrichtung / Möblierung (KG 600) müssen vom Bereich Schule und Sport haushalterisch eingeplant werden.

Die errechneten Beträge erhalten bereits eine 15% Steigerung der Baukosten über zwei Jahre. Für den vorgesehenen Start des Schulbetriebs zum Schuljahr 2028/29 ist der Personalbedarf im Schulbüro bei 4.401 anzumelden, gleichfalls der Hausmeisterstellenanteil sowie die Reinigungskosten im Bereich 5.651.

 

Fazit Kosten am Schulgebäude: Vorausgesetzt, dass das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur dem Antrag auf Gründung eines Gymnasiums am Standort Lübeck-Moisling zustimmt, müssen in den Haushaltsjahren 2027/28 Kosten eingeplant werden, die aktuell mit grob 1,9 MIO EUR abgeschätzt werden. Hierzu wird nach Genehmigung des Antrags eine detaillierte Kostenanlage für den Bereich Haushalt und Steuerung erarbeitet.


 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

GMHL

Zustimmung

Haushalt und Steuerung

Zustimmung

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Eine Beteiligung ist zum späteren Zeitpunkt im Rahmen der Umsetzung geplant.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

x

neu

 

 

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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