- 1. Hat das gemeinsame Sicherheitskonzept ZOB noch Bestand?
Antwort der PD Lübeck:
2024 wurde die Sicherheitspartnerschaft zur nachhaltigen Auflösung der offenen
Drogenszene von 2019 mit positiver Bilanz beendet.
Sicherheitsthemen rund um den ZOB Lübeck werden von der Polizei mit weiteren
Akteuren konzeptionell bearbeitet.
Exemplarisch seien hierbei folgende Punkte erwähnt:
- Gesprächsformat der PD Lübeck zur Lagebeurteilung und Abstimmung hinsichtlich der
Drogenszene in Lübeck (Runder Tisch Drogenszene mit Beteiligungen von
Bundespolizei, KOD, 1. PR Lübeck, 2. PR Lübeck, AWO, Diakonie Nordnordost)
- Regelmäßiges Austauschformat von PD Lübeck und Ordnungsamt Lübeck zu
unterschiedlichen Fragen der öffentlichen Sicherheit (Lagegespräch Sicherheit)
- Flankierende Begleitung im Kommunalen Präventionsrat der Hansestadt Lübeck: Hier
insbesondere die Arbeitsgruppe 1 (Sicherheit im öffentlichen Raum)
- Regelmäßige gemeinsame Kontrollen von der örtlichen Polizei, Kommunalem
Ordnungsdienst und Bundespolizei nach dem Waffengesetz
- 2. Müssen sich Bürger ängstigen wenn sie über den ZOB reisen?
Antwort der PD Lübeck:
Der ZOB liegt in der örtlichen Zuständigkeit des 2. PR Lübeck und bildet dort einen
Schwerpunkt polizeilicher Präsenz. Ein objektiver Grund zur Ängstigung besteht aus Sicht
der Polizeidirektion Lübeck nicht.
Es erfolgt eine regelmäßige Bestreifung durch uniformierte Funk- und Fußstreifen. Auch
zivile Kräfte werden anlassbezogen eingesetzt. Angepasste Kontrollmaßnahmen finden
wiederkehrend statt. Es erfolgt zudem eine fortdauernde Lagebeurteilung - auch in
Abstimmung mit benachbarten Behörden, wie Ordnungsamt und soziale Dienste der Hansestadt Lübeck- zu Sicherheitsfragen für diesen Bereich.
Im Umfeld des ZOB wurden in den vergangenen Jahren zudem konkrete städtebauliche Maßnahmen umgesetzt, um das Sicherheitsempfinden zu verbessern. Hierzu zählen unter anderem das Auslichten von Grünanlagen sowie die zusätzliche und verbesserte Beleuchtung. Diese Maßnahmen dienen dazu, Angsträume zu reduzieren und die Aufenthaltsqualität zu erhöhen.
Die Maßnahmen waren unter anderem das Ergebnis der Umfrage zu Angsträumen in Lübeck. Diese Umfrage wird in der ersten Jahreshälfte 2026 erneut durchgeführt. Aus der anschließenden Auswertung werden voraussichtlich erneut Maßnahmen für ein positives Sicherheitsempfinden abzuleiten sein.
- 3. Ist der ZOB ein Kriminalitätsschwerpunkt?
Antwort der PD Lübeck:
Der ZOB und sein direktes Umfeld werden von Seiten der PD Lübeck seit mehreren
Jahren mit quartalsmäßiger Überprüfung als Kontrollort nach § 181 LVwG eingestuft.
Dies ermöglicht der Polizei, dass z. B. Personalienfeststellungen auch ohne konkreten
Anfangsverdacht durchgeführt werden dürfen.
Diese Einstufung kann nur erfolgen, wenn Tatsachen dafürsprechen, dass am ZOB
durch dort anwesende Personen Straftaten begangen werden sollen, durch die Personen
oder Objekte gefährdet sind.
ZOB und Bahnhofsbereiche sind vielerorts typischerweise Treffpunkt verschiedener
Personengruppen unterschiedlichster Interessen und Herkunft. Ferner ist allseits bekannt,
dass solche Gebiete zum Erwerb von und Handel mit Betäubungsmitteln missbraucht
werden. Zur Kontrolle der lokalen Kriminalitätsentwicklung, wird auch in Lübeck fortwährend die Anzahl von einschlägigen Delikten periodisch ausgewertet und gezielte Maßnahmen initiiert.
Der Wunsch, hierfür eine kommunal getragene, interdisziplinäre Lösungsstrategie zu entwickeln, ist aus Sicht der Hansestadt Lübeck grundsätzlich nachvollziehbar und wird auch unterstützt. Auch wenn sich daraus keine kurzfristigen oder alleinigen Lösungen ableiten lassen, erscheint es sinnvoll, diesen Ansatz gemeinsam zu prüfen. Geprüft wird derzeit die Entwicklung eines gemeinsamen Präventionskonzepts mit allen Anrainern. Hierzu sind zeitnah Ortstermine geplant. Die weitere Koordinierung könnte der KPR übernehmen, um tragfähige Lösungsansätze zu entwickeln.
- 4. Gab es in der Ladenzeile Hansering besondere Vorkommnisse, die regulierende
Maßnahmen erfordern würden?
Antwort des Ordnungsamts:
Dem Ordnungsamt sind keine besonderen Vorkommnisse bekannt. Es kommt zu Ruhestörungen im üblichen Umfang für eine in einem Wohngebiet liegende Gastronomie mit Außenflächen. Sicherheitsrelevante Verstöße sind nicht feststellbar. Die Ladenzeile unterliegt der allgemeinen gewerberechtlichen Aufsicht und wird regelmäßig kontrolliert.