ALLRIS - Vorlage

Antwort auf Anfrage öffentlich - VO/2025/14631-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Presseberichten konnten wir entnehmen, dass der Lübecker ZOB ein Angstraum bleibt und es ein ständiges „Bedrohungspotential“ geben soll.

Weiterhin beklagen sich Anwohnende des Hanserings über schwierige Zustände“ in der Ladenzeile Hansering.

 

In diesem Zusammenhang bitte ich Polizei und Verwaltung um eine Sicherheitseinschätzung und um die Beantwortung folgender Fragen:

 

- 1.  Hat das gemeinsame Sicherheitskonzept ZOB noch Bestand?

- 2.  ssen sich Bürger ängstigen wenn sie über den ZOB reisen?

- 3.  Ist der ZOB ein Kriminalitätsschwerpunkt?

- 4.  Gab es in der Ladenzeile Hansering besondere Vorkommnisse, die regulierende 

     Maßnahmen erfordern würden?


 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)

 

 

 

 

 


 

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- 1.  Hat das gemeinsame Sicherheitskonzept ZOB noch Bestand?

Antwort der PD Lübeck:

2024 wurde die Sicherheitspartnerschaft zur nachhaltigen Auflösung der offenen

Drogenszene von 2019 mit positiver Bilanz beendet.

Sicherheitsthemen rund um den ZOB Lübeck werden von der Polizei mit weiteren

Akteuren konzeptionell bearbeitet.

 

Exemplarisch seien hierbei folgende Punkte erwähnt:

- Gesprächsformat der PD Lübeck zur Lagebeurteilung und Abstimmung hinsichtlich der

Drogenszene in Lübeck (Runder Tisch Drogenszene mit Beteiligungen von

Bundespolizei, KOD, 1. PR Lübeck, 2. PR Lübeck, AWO, Diakonie Nordnordost)

 

- Regelmäßiges Austauschformat von PD Lübeck und Ordnungsamt Lübeck zu

unterschiedlichen Fragen der öffentlichen Sicherheit (Lagegespräch Sicherheit)

 

- Flankierende Begleitung im Kommunalen Präventionsrat der Hansestadt Lübeck: Hier

insbesondere die Arbeitsgruppe 1 (Sicherheit im öffentlichen Raum)

 

- Regelmäßige gemeinsame Kontrollen von der örtlichen Polizei, Kommunalem

Ordnungsdienst und Bundespolizei nach dem Waffengesetz

 

- 2.  ssen sich Bürger ängstigen wenn sie über den ZOB reisen?

Antwort der PD Lübeck:

Der ZOB liegt in der örtlichen Zuständigkeit des 2. PR Lübeck und bildet dort einen

Schwerpunkt polizeilicher Präsenz. Ein objektiver Grund zur Ängstigung besteht aus Sicht

der Polizeidirektion Lübeck nicht.

Es erfolgt eine regelmäßige Bestreifung durch uniformierte Funk- und Fußstreifen. Auch

zivile Kräfte werden anlassbezogen eingesetzt. Angepasste Kontrollmaßnahmen finden

wiederkehrend statt. Es erfolgt zudem eine fortdauernde Lagebeurteilung - auch in

Abstimmung mit benachbarten Behörden, wie Ordnungsamt und soziale Dienste der Hansestadt Lübeck- zu Sicherheitsfragen für diesen Bereich.

Im Umfeld des ZOB wurden in den vergangenen Jahren zudem konkrete städtebauliche Maßnahmen umgesetzt, um das Sicherheitsempfinden zu verbessern. Hierzu zählen unter anderem das Auslichten von Grünanlagen sowie die zusätzliche und verbesserte Beleuchtung. Diese Maßnahmen dienen dazu, Angsträume zu reduzieren und die Aufenthaltsqualität zu erhöhen.

Die Maßnahmen waren unter anderem das Ergebnis der Umfrage zu Angsträumen in Lübeck. Diese Umfrage wird in der ersten Jahreshälfte 2026 erneut durchgeführt. Aus der anschließenden Auswertung werden voraussichtlich erneut Maßnahmen für ein positives Sicherheitsempfinden abzuleiten sein.

 

- 3.  Ist der ZOB ein Kriminalitätsschwerpunkt?

Antwort der PD Lübeck:

Der ZOB und sein direktes Umfeld werden von Seiten der PD Lübeck seit mehreren

Jahren mit quartalsmäßiger Überprüfung als Kontrollort nach § 181 LVwG eingestuft.

Dies ermöglicht der Polizei, dass z. B. Personalienfeststellungen auch ohne konkreten

Anfangsverdacht durchgeführt werden dürfen.

Diese Einstufung kann nur erfolgen, wenn Tatsachen dafürsprechen, dass am ZOB

durch dort anwesende Personen Straftaten begangen werden sollen, durch die Personen

oder Objekte gefährdet sind.

 

ZOB und Bahnhofsbereiche sind vielerorts typischerweise Treffpunkt verschiedener

Personengruppen unterschiedlichster Interessen und Herkunft. Ferner ist allseits bekannt,

dass solche Gebiete zum Erwerb von und Handel mit Betäubungsmitteln missbraucht

werden. Zur Kontrolle der lokalen Kriminalitätsentwicklung, wird auch in Lübeck fortwährend die Anzahl von einschlägigen Delikten periodisch ausgewertet und gezielte Maßnahmen initiiert.

 

Der Wunsch, hierfür eine kommunal getragene, interdisziplinäre Lösungsstrategie zu entwickeln, ist aus Sicht der Hansestadt Lübeck grundsätzlich nachvollziehbar und wird auch unterstützt. Auch wenn sich daraus keine kurzfristigen oder alleinigen Lösungen ableiten lassen, erscheint es sinnvoll, diesen Ansatz gemeinsam zu prüfen. Geprüft wird derzeit die Entwicklung eines gemeinsamen Präventionskonzepts mit allen Anrainern. Hierzu sind zeitnah Ortstermine geplant. Die weitere Koordinierung könnte der KPR übernehmen, um tragfähige Lösungsansätze zu entwickeln.

 

- 4.  Gab es in der Ladenzeile Hansering besondere Vorkommnisse, die regulierende 

     Maßnahmen erfordern würden?

 

Antwort des Ordnungsamts:

 

Dem Ordnungsamt sind keine besonderen Vorkommnisse bekannt. Es kommt zu Ruhestörungen im üblichen Umfang für eine in einem Wohngebiet liegende Gastronomie mit Außenflächen. Sicherheitsrelevante Verstöße sind nicht feststellbar.               Die Ladenzeile unterliegt der allgemeinen gewerberechtlichen Aufsicht und wird regelmäßig kontrolliert.
 

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