Ausgangslage
Mit der Novelle der EU-Gebäuderichtlinie (siehe Anlage 1) werden die Mitgliedsstaaten in Zukunft verpflichtet, zentrale Anlaufstellen („One-Stop-Shops") einzurichten, um Bürger:innen bei der Umsetzung energetischer Maßnahmen zu unterstützen (Frist zur Umsetzung in nationales Recht endet dieses Jahr).
Die Einrichtung einer Energie- und Klimaagentur ist ein wichtiger Baustein des Masterplans Klimaschutz (MAKS). Im Masterplan Klimaschutz ist die Maßnahme unter dem Maßnahmenpaket Ü_KoKli im Anhang C zu finden.
Die Energie- und Klimaagentur ist ein elementarer Bestandteil zur Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung. Es fehlt bisher insbesondere die Beratung „aus einer Hand“. Genau diese Lücke wird die Energie- und Klimaagentur schließen können.
Vorprüfung der Klimaleitstelle
Eine Vorprüfung der Klimaleitstelle im letzten Jahr hatte ergeben, dass die Einrichtung einer Energie- und Klimaagentur sinnvoll und notwendig ist, jedoch noch viele Detailfragen hinsichtlich der Struktur, Finanzierung und der regionalen Abgrenzung zu prüfen sind. In Deutschland und Europa existieren verschiedene Ansätze zu Energie- und Klimaagenturen (auf EU-Ebene One-Stop-Shops genannt), die teils schon lange tätig sind. Diese haben jeweils unterschiedliche thematische Schwerpunkte und verschiedene Zielgruppen. Finanzierung und Ausstattungen variieren sehr stark und lassen sich nur begrenzt auf die Rahmenbedingungen in Lübeck übertragen.
Nach der positiven Vorprüfung wurde durch die Verwaltung ein Letter of Intent (siehe Anlage 2) verfasst, mit dem die Idee der Gründung einer regionalen Energie- und Klimaagentur auf der Bürgermeister:innen Konferenz der Umlandkommunen angesprochen wurde. Das Motiv für den regionalen Ansatz war die Bündelung von Ressourcen. Ergebnis war eine grundsätzliche Zustimmung zur Idee. In Einzelgesprächen im Nachgang zeigte sich jedoch, dass die konkreten Erwartungen und Anforderungen der einzelnen Kommunen unterschiedlich waren. Der auf der Bürgermeisterkonferenz vorgelegte Letter of Intent, mit dem das Land aufgefordert wird, das Projekt zu unterstützen, wurde aus dem Kreis der Interessierten bisher von vier Umlandgemeinden unterschrieben (Klein Wesenberg, Timmendorfer Strand, Krummesse und Dassow).
Aus Sicht der Verwaltung ist davon auszugehen, dass die Bereitschaft zur Beteiligung deutlich steigt, wenn ein konkretes, ausformuliertes Konzept mit klarer Struktur, Finanzierungsmodell und Leistungsportfolio vorliegt, an das sich die Umlandgemeinden / Kommunen „andocken“ können. Erfahrungen aus den Gründungsprozessen der Klimaschutzagenturen in Plön und Rendsburg-Eckernförde bestätigen dies (obwohl diese Klimaschutzagenturen andere Aufgaben haben, sind sie strukturell sehr gut vergleichbar). Daher ist nun beabsichtigt zunächst einen kommunalen Ansatz zu verfolgen. Ein weiterer Vorteil eines vorerst kommunalen Ansatzes in Lübeck ist, dass die für eine Energie- und Klimaagentur in Frage kommenden kommunalen Akteure hier bereits u.a. durch die kommunale Wärmeplanung untereinander vernetzt sind.
Weiteres Vorgehen:
Insoweit empfiehlt die Verwaltung unter Berücksichtigung der gesammelten Informationen und des o.g. Sachverhalts folgendes Vorgehen.
Zunächst wird ein auf das Stadtgebiet begrenztes und thematisch auf die Wärmewende fokussiertes Konzept entwickelt. Parallel wird eine Steuerungsgruppe initiiert, die 2-3 Mal während der Konzepterstellungsphase tagt (angestrebter Teilnehmerkreis: Bürgermeister:innen die den LOI unterschrieben haben; Landesministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport; Landesministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur; Energie- und Klimaschutzinitiative (EKI) Schleswig-Holstein und ggf. der TALB (Tourismusagentur Lübecker Bucht).
Eine thematische Fokussierung auf die Wärmewende (Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung) erscheint zu Beginn sachgerecht, da hier der größte Handlungsdruck besteht und entsprechende Vorgaben seitens der EU bestehen (s.o.). Weitere Themenfelder (z. B. Klimaanpassung, Fördermittelberatung und Klimafonds) können perspektivisch ergänzt werden. In einem zweiten Schritt kann dann die thematische und ggf. regionale Ausweitung erfolgen.
Bei Gesprächen mit unterschiedlichen Akteuren der Wärmewende, die gleichzeitig auch Teil des Begleitgremiums zur Kommunalen Wärmeplanung sind, wurde diese Einschätzung geteilt.
In der nächsten Bürgermeister-Runde mit den Umlandgemeinden wird der Bürgermeister dieses Vorgehen den benachbarten Kommunen vorstellen.
Ressourcenaufwand /Akteursbeteiligung:
Für die Erstellung eines Grobkonzeptes, auf dessen Basis ein Gründungsprozess eingeleitet werden kann, werden nach Schätzung der Verwaltung folgenden Ressourcen benötigt:
- ca. 0,5 Personalstellen (interne Ressourcen) für ca. 12 Monate.
- Unterstützung durch einen externen Dienstleister mit einem Auftragsvolumen von ca. 50.000 €.
Beides wäre grundsätzlich aus dem Budget der Klimaleitstelle (Masterplan Klimaschutz) darstellbar, wo diese Aufgabe auch inhaltlich zu verorten ist. Es müssten im Rahmen einer überarbeiteten Priorisierung andere Aufgaben zeitlich zurückgestellt werden. Die Verwaltung schlägt vor, hierfür insbesondere Ressourcen konkret aus dem Bereich der Umsetzung des Masterplans Klimaschutz / Quartiersarbeit umzuschichten, da eine Energie- und Klimaagentur perspektivisch gerade dort einen erheblichen Mehrwert bieten würde. Eine Umsetzung ohne zusätzliche neue Stelle wäre damit zumindest bis zur Vorlage eines Grobkonzeptes realistisch.
Aktuell besteht darüber hinaus das Angebot der TH Lübeck, die Konzepterstellung mit einem Gremium und einer viertel Personalstelle im Rahmen eines thematisch passenden Forschungsprojektes zu unterstützen, wenn kurzfristig gestartet wird und die Hansestadt Lübeck die Federführung übernimmt.
Als weiterer maßgeblicher Akteur wird auch das dort verortete Gremium „Community of Practice“ gesehen. Dieses Gremium ist mit Akteuren der Wärmewende aus dem Raum Lübeck besetzt (u. a. Wohnungswirtschaft und Wohnungsverwaltungen, Energiewirtschaft, Handwerk und Bauunternehmen, Planer:innen sowie die Energie- und Klimaschutzinitiative (EKI) Schleswig-Holstein,…) und hat auf eine Kurzvorstellung der Projektidee bereits mit Zustimmung reagiert.
Zudem sollte das KWP-Begleitgremium eingebunden werden, um eine breite fachliche und politische Beteiligung zu ermöglichen und somit direkt einen Bottom-up-Ansatz in die Konzepterstellung einzubinden.
Zusätzlich wird versucht, eine Förderung durch das Land für dieses Pilotprojekt einzuwerben.
Mit dem Grobkonzept würde dann in etwa einem Jahr eine gute Basis für eine finale Entscheidung über die Gründung der Agentur vorliegen.
Fazit:
Die Verwaltung empfiehlt zunächst die Entwicklung eines auf das Stadtgebiet und die Wärmewende fokussierten Grobkonzeptes unter Federführung der Hansestadt zu beschließen. Die hierfür erforderlichen internen Ressourcen (ca. 0,5 Personalstellen) sind bereitzustellen und einen externen Dienstleister mit einem Volumen von ca. 50.000 € ist zu beauftragen. Das Angebot der TH Lübeck hier zu unterstützen sollte genutzt werden. Die o.g. Akteure sollten frühzeitig mit einbezogen werden.
Die Verwaltung schlägt vor, hierfür insbesondere Ressourcen aus dem Bereich der Umsetzung des Masterplans Klimaschutz / Quartiersarbeit umzuschichten, da eine Energie- und Klimaagentur perspektivisch gerade dort einen erheblichen Mehrwert bieten würde. Begleitend wird versucht, Fördermittel von der Landesebene einzuwerben.
Die Option einer späteren regionalen Öffnung sollte ausdrücklich vorgesehen werden. Der Erstellungsprozess des Grobkonzeptes soll durch ein Steuerungsgremium unterstützt werden.
Mit diesem Vorgehen wird ein kurzfristiger, pragmatischer, umsetzungsorientierter Start ermöglicht.