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Antwort auf Anfrage öffentlich - 20/0075

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Beratungsfolge

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Anlass:

Mündliche Anfrage von AM Schulte-Ostermann in der 45. Sitzung des Hauptausschusses

vom 10.02.2026:

AM Schulte-Ostermann möchte wissen, ob und ggf. in welchem Umfang die VHS Lübeck von dem durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verhängten Zulassungsstopp für Integrationskurse betroffen sei. Sie möchte wissen, inwiefern ggf. eine Betroffenheit für die laufenden und für 2026 geplanten Kurse vorliege. Außerdem möchte sie wissen, wie die finanziellen, personellen und integrationspolitischen Auswirkungen für Lübeck und die VHS Lübeck aussähen. Schließlich fragt sie danach, ob es kommunale Handlungsoptionen oder Rückmeldungen an Bund und Land gebe.

 

Antwort:

Aktuell lassen sich noch keine verlässlichen Angaben dazu machen, inwieweit die VHS Lübeck durch den vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verhängten Zulassungsstopp betroffen ist. Momentan können sowohl die laufenden als auch die bereits geplanten Kurse unverändert stattfinden, da bereits erteilte Zulassungen nicht zurückgezogen werden.

 

Perspektivisch rechnet die VHS Lübeck jedoch mit einem Rückgang der vom BAMF geförderten Teilnehmenden. Dies könnte mittelfristig auch zu einer geringeren Anzahl an Integrationskursen sowie zu entsprechenden Einnahmerückgängen führen. Konkrete Auswirkungen auf die für 2026 geplanten Kurse lassen sich derzeit noch nicht abschließend beurteilen. Eine belastbare Einschätzung wird voraussichtlich erst im weiteren Verlauf des Jahres möglich sein.

 

Sollte sich abzeichnen, dass die Förderung tatsächlich im relevanten Umfang zurückgeht, wären auch finanzielle und personelle Auswirkungen für die VHS Lübeck zu erwarten. Dazu könnten geringere Einnahmen aus Kursdurchführungen sowie perspektivisch eine geringere Auslastung von Lehrkräften zählen.

 

Integrationspolitisch könnte ein reduziertes Kursangebot bedeuten, dass weniger Menschen Zugang zu strukturierten Sprachlernangeboten erhalten und sich Integrationsprozesse entsprechend verzögern könnten.

 

Sobald der Bereich eine belastbare Einschätzung für die zweite Jahreshälfte 2026 sowie für das Jahr 2027 vornehmen kann, wird geprüft, welche Kompensationsmaßnahmen möglich sind. Eine mögliche Option wäre z.B. ein Förderantrag bei einer der hiesigen Lübecker Stiftungen. Als Vorbild könnte hierbei das bis 2023 durchgeführte Projekt „Deutsch für alle" dienen. Über ein entsprechendes Förderprojekt könnten insbesondere Personengruppen beim Spracherwerb unterstützt werden, die künftig möglicherweise nicht mehr über das BAMF berücksichtigt werden. In welchem Umfang solche alternativen Angebote angenommen werden würden, lässt sich derzeit noch nicht sicher prognostizieren. Sie könnten jedoch zumindest teilweise dazu beitragen, das bisherige Sprachangebot aufrechtzuerhalten.

 

Parallel dazu setzen sich die Interessenverbände der Volkshochschulen, kommunale Vertreter und weitere Netzwerkpartner intensiv dafür ein, einen möglichen Abbau der staatlichen Förderung zu verhindern oder zumindest abzumildern. Hierzu finden bereits Gespräche und Abstimmungen auf Landes- und Bundesebene statt, in denen die Bedeutung der Integrationskurse für die kommunale Integrationsarbeit deutlich gemacht wird.

 

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