ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/14483

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der 1. Nachtragshaushaltsplan für die Stiftung Heiligen-Geist-Hospital für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

 

I.

Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

 

 

 

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. des

1. Nachtrages

 

 

 

 

 

 

erhöht um

vermindert um

gegenüber

 bisher

EUR

nunmehr fest- gesetzt auf

EUR

 

 

EUR

EUR

1.

im Ergebnisplan der

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Erträge

655.900

 

2.056.700

2.712.600

 

Gesamtbetrag der Aufwendungen

655.900

 

2.056.700

2.712.600

 

Jahresüberschuss

 

 

0

unverändert

 

Jahresfehlbetrag

 

 

0

unverändert

2.

im Finanzplan der

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

655.900

 

1.973.500

2.629.400

 

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

655.900

 

 

1.558.600

2.214.500

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

 

 

 

 

 

 

 

110.600

 

unverändert

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

 

 

 

 

 

 

 

119.400

 

unverändert

 

II.

Es werden neu festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

von

bisher          0 EUR

 

auf     unverändert

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

von

bisher          0 EUR

 

auf     unverändert

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite

von

bisher          0 EUR

 

auf     unverändert


 

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Gemäß Beschluss der Bürgerschaft vom 30.11.2023 (VO/2023/12669-02) sollen die derzeit nicht genutzten Gebäudeteile im Heiligen-Geist-Hospital (Koberghaus, Kammerhaus und Schrankhaus) für eine Nutzung als Alten- und Pflegeheim ertüchtigt werden. Bisher sind für die Umsetzung dieser Maßnahme 500 T EUR im Haushaltsjahr 2025 eingeplant. Eine aktuelle Kostenschätzung vom 30.07.2025 des zuständigen Architekten schließt mit einer Gesamtsumme von ca. 1.048 T EUR ab. Hinzu kommen weitere Kosten in Höhe von18,8 T EUR für die bautechnische Betreuung durch das Gebäudemanagement der Hansestadt Lübeck (GMHL).

 

Erst Anfang Februar 2025 wurde durch den Prüfsachverständigen für Brandschutz einer Wiederbelegung, unter der Voraussetzung, dass die noch bestehenden Mängel bis dahin abgestellt sind, zugestimmt. Die Kostenschätzung wurde daraufhin nochmal detailliert angepasst und schließt nunmehr in ca. doppelter Höhe mit Kosten von 1.048 T EUR ab. Die Gründe für die Kostensteigerung liegen u.a. daran, dass trotz durchgängiger Wartungsarbeiten eine kontinuierliche Verschlechterung der Substanz durch die Nichtnutzung unvermeidbar ist. Je länger die Bereiche leer stehen, desto umfangreicher wird der Sanierungsaufwand, bis hin zu einer nicht mehr abwendbaren Komplettsanierung. Besonders betroffen davon sind die Sanitärinstallationen sowie die Badkeramik einhergehend mit den hochbaulichen Arbeiten. Um weitere Verschlechterungen zu vermeiden, ist eine umgehende Umsetzung erforderlich.

 

Die Finanzierung des Mittelmehrbedarfs in Höhe von ca. 655,9 T EUR soll über Zuweisungen durch die Hansestadt Lübeck (gemäßrgerschaftsbeschluss vom 29.06.2023 VO/2023/12266-01) sichergestellt werden. Das Gutachten über die Prüfung der kommunal- und EU-beihilferechtlichen Rechtmäßigkeit liegt mittlerweile vor. Zuweisungen durch die Hansestadt Lübeck sind hiernach möglich.


 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmend

1.300 Recht

Keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Belange von Kindern und Jugendlichen sind nicht betroffen

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

§98 GO

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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Anlagen

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