ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/14366

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der als Anlage 2 beigefügte Preistarif für die Museen der Hansestadt Lübeck wird beschlossen und tritt zum 1.4.2026 in Kraft.


 

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Der aktuelle Preistarif der Lübecker Museen gilt seit dem 1.4.2024. Die für diesen Tarif von der Bürgerschaft beschlossenen umfänglichen Änderungen hatten zum Ziel, eine größere Transparenz der Ticketstruktur durch Vereinheitlichung und Vereinfachung herzustellen sowie eine niedrigschwellige Zugänglichkeit der Museen zu erreichen, um die Publi­kumsstrukturen zu diversifizieren und damit eine größere gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.

Der in 2024 beschlossene Tarif hatte daher vorerst auf pauschale Eintrittspreiserhöhungen verzichtet und stattdessen grundsätzliche strukturelle Änderungen vorgesehen. Wichtigste Maßnahmen für das Erreichen der genannten Ziele waren die Einführung eines neuen Tages- bzw. Zweitagestickets sowie die Ausweitung des kostenfreien Eintritts für Menschen mit eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten, für Kinder und Jugendliche sowie für ehren­amtlich Engagierte.

Den Einnahmeverlust, der durch diese erweiterte Kostenfreiheit zu erwarten war, hatten diebecker Museen mit 53.000 Euro p.a. kalkuliert. Erhofft wurde eine teilweise Kompensation durch den gesteigerten Verkauf des neuen Tagestickets im Vergleich zum vorherigen Rabattticket.

Der tatsächliche Einnahmeverlust belief sich im ersten Gültigkeitsjahr des Tarifs (1.4.2024 bis 31.3.2025) auf rund 47.946 Euro im Vergleich zu den Einnahmen im Vorjahreszeitraum (1.4.2023 bis 31.03.2024):

 

Eintrittseinnahmen

01.04.2023 bis 31.03.2024

Eintrittseinnahmen

01.04.2024 bis 31.03.2025

Differenz

798.671 €

750.725 €

47.946 €

 

Dass die Einnahmeverluste nicht stärker ausgeglichen werden konnten, ist auch darauf zurückzuführen, dass zwei Häuser des Museumsverbundes für drei Monate (Museum Behn­haus Drägerhaus) bzw. zwei Monate (Günter Grass-Haus) innerhalb des Berechnungs­zeitraums aufgrund von Sanierungs- bzw. Modernisierungsarbeiten komplett geschlossen werden mussten und das Tages-/Zweitagesticket in dieser Zeit an Attraktivität eingebüßt hat.

 

Aufgrund der angespannten Haushaltslage und dem unveränderten Zuschussbedarf des Museumsverbundes halten die Lübecker Museen dennoch als weitere Maß­nahme eine moderate Erhöhung einiger Eintrittspreise nach zwei Jahren (d.h. zum 1.4.2026) für geboten, um die Erlöse durch Eintrittseinnahmen zu steigern und auf diese Weise einen Beitrag zur Konsolidierung des Haushaltes zu leisten.

Dabei ist es den Museen ein Anliegen, die o.g. noch immer gültigen Zielsetzungen nicht aus dem Blick zu verlieren und insbesondere den niedrigschwelligen Zugang durch den kosten­freien Eintritt für die bislang berechtigten Besucher:innengruppen zu erhalten. Die geplante Erhöhung der Eintrittspreise soll sich daher auf die regulären Tickets für Erwachsene sowie auf die neu eingeführten Tages- und Zweitagestickets beschränken. Insbesondere bei den Tages- und Zweitagestickets handelt es sich um ein Angebot, das vornehmlich von Tourist:innen angenommen wird, die somit die hauptsächlich von der geplanten Preiser­hung betroffene Zielgruppe stellen.

 

Finanzielle Auswirkung

Ausgehend von der Anzahl der im Zeitraum 1.4.2024 bis 31.3.2025 verkauften regulären Erwachsenen- und Tages-/Zweitagestickets rechnen die Lübecker Museen mit Mehrerträgen in Höhe von 60.000 Euro für das erste vollständige Gültigkeitsjahr der Eintrittspreiserhöhung (01.04.2026 bis 31.03.2027). Für das Haushaltsjahr 2026 wird demnach ein Mehrertrag in Höhe von 45.000 Euro angesetzt.


 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Die für den neuen Tarif vorgesehenen Änderungen betreffen nicht die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen, denen weiter­hin ein kostenfreier Eintritt in die Museen gewährt wird.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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Anlagen

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