ALLRIS - Vorlage

Blankovorlage - 2024/13648-02-01

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Beratungsfolge

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Nachreichung einer zusätzlichen Erläuterung/Quantifizierung bzgl. Nachtragswirtschaftsplan 2025 der Senior:InnenEinrichtungen der Hansestadt Lübeck (Eigenbetriebsähnliche Einrichtung E):
 

 

Erhöhter Jahresfehlbetrag gem. WP-Nachtrag 2025:

 

 

Weiter Erläuterungen zu den Erlösen (Positionen 1 - 6):

Die SIE haben rund 730 T€ Mindererlöse in der Einrichtung Am Behnckenhof durch das Absinken der geplanten Auslastung von zunächst geplanten 97 % auf jetzt rund 80 %. Auch in anderen Einrichtungen wurde die Auslastung leicht korrigiert, da dies sich bereits im ersten Quartal abzeichnete.

Zudem wurde die Steigerung der Entgelte durch die laufende Vergütungsverhandlung 2025 um 2% angehoben.

Im WP 2025 wurden Erlöse für die zusätzlichen Betreuungsleistungen unserer Bewohner nicht vollständig berücksichtigt, so dass im Nachtrags-WP diese Erlöse von rund 755 T€ das Ergebnis verbessern.

In der Abweichung der Kernerlöse zwischen dem WP 2025 und dem Nachtrags-WP 2025 sst es sich in Summe aufgrund des gegenläufigen Effektes nicht erkennen, da sich die beiden Positionen fast aufwiegen.

 

 

Weiter Erläuterungen zum Personalaufwand (Position 7):

Gnde für diese höheren Kosten liegen u.a. in den gestiegenen Zusatzbeiträgen der Krankenkassen von ca. 100 T€ und in der Eingruppierung neuer Mitarbeitenden in höhere Entgeltgruppen. Der zunehmend aggressiver werdende Wettbewerb am Markt um Fachkräfte, u.a. die Controllerstelle, sowie Veränderungen der Strukturen, betrieblich gewollter, vorzeitiger Wiederaufbau der vollständigen Leitungsstrukturen im HGH, in Erwartung der von der Bürgerschaft beschlossenen Vollbetriebes nach Abschluss der notwendigen Sanierungsmaßnahmen, sind hier ursächlich. Es ergeben sich kumuliert Mehrkosten von ca. 740 T€r den Gesamtpersonalkostenbereich.

 

 

Weitere Erläuterungen zum Materialaufwand (Position 8b):

Die Leiharbeit wurde von 500 T€ auf nun 1.400 T€ angehoben. Die IST-Zahlen des ersten Quartals 2025 und darauffolgende Monate wurden entsprechend hochgerechnet. Der Gesetzgeber normiert den vorzuhaltenden Anteil an Fachkräften. Die Leiharbeit ist also notwendig, um unseren kommunalen Versorgungsauftrag sowie die bestehenden Versorgungsverträge sowie die Aufrechterhaltung der Versorgungsqualität zuverlässig zu erfüllen. Durch den Einsatz von diesen Kräften kann kurzfristig personelle Engpässe ausgeglichen und sichergestellt werden, dass unser Angebot der vollstationären Pflege sowie die Versorgung unserer Bewohner:innen stets qualitativ zuverlässig gewährleistet ist.

 

 

Zur Gesamtveränderung: Diese zusätzlichen Kosten werden durch betriebliche Gegensteuerungsmaßnahmen, wie zum Beispiel Auslastungssteuerung, verstärktes Marketing und Anpassungen in den Aufnahmeprozessen, abgefedert werden.

 

 


 

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