ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2025/14188-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


Ich bitte um schriftliche Beantwortung folgender Fragen in Bezug auf von den Kita-Beiräten vorgetragenen rechtlichen Einwänden gegen die neue Entgeltordnung und insbesondere zur Geschwisterermäßigung:

 

  1. Hat die Lübecker Verwaltung bislang eine Stellungnahme des Landesjugendamtes zur Auslegung von § 7 Abs. 1 KiTaG S-H hinsichtlich der
    1. Geschwisterermäßigung auf Verpflegungskosten sowie
    2. zu dem Punkt, dass für jede der 28 städtischen Kitas eine eigene Verpflegungskostenkalkulation zu erstellen sei,

eingeholt?

  1. Teilt die Verwaltung die Auffassung, dass „Elternbeiträge“ im Sinne des § 7 Abs. 1 KiTaG auch Verpflegungskosten einschließen könnten? Es wird bei der Beantwortung der Frage darum gebeten, auf die von den KiTa-Beiräten für diesen Standpunkt vorgetragenen rechtlichen Argumente einzugehen.
  2. Welche rechtlichen Argumente führt die Verwaltung an, um die Geschwisterermäßigung auf die Betreuungsgebühren zu beschränken, wie es bisher erfolgt?
  3. Ist der Verwaltung bekannt, ob andere Kommunen in Schleswig-Holstein eine weitergehende Anwendung der Geschwisterermäßigung unter Einbeziehung der Verpflegungskosten vornehmen, und falls ja: wie viele?
  4. Wann ist mit einer rechtlichen Stellungnahme des Landesjugendamts zu rechnen und wann wird diese vollständig an die Ausschussmitglieder übermittelt?

 


 

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Die vorgetragenen Bedenken der Kita-Beiratsstellungnahmen weisen auf eine nicht eindeutige Rechtslage zu verschiedenen Themenfelder der städtischen Entgeltordnung hin. Dies zeigt sich z.B. beim Thema Geschwisterermäßigung:

  • Gesetzeswortlaut: § 7 Abs. 1 KiTaG S-H spricht von „Elternbeiträgen“, ohne zwischen Betreuungsgebühren und Verpflegungskosten zu unterscheiden. Dies könnte bedeuten, dass auch Verpflegungskosten unter die Ermäßigung fallen.
  • Verwaltungspraxis: Viele Kommunen, darunter auch Lübeck, wenden die Geschwisterermäßigung nur auf Betreuungsgebühren an, was nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt ist und daher rechtlich anfechtbar sein könnte.
  • Argumente für die Einbeziehung: Verpflegungskosten sind Teil der Gesamtkosten für einen Kita-Platz und werden regelmäßig zusammen mit den Betreuungsgebühren erhoben. Eine Einbeziehung würde Familien mit mehreren Kindern entlasten und entspricht dem Gesetzeszweck der Entlastung von Eltern.

 

Die Einordnung, ob Verpflegungskosten unter die Geschwisterermäßigung fallen, ist für betroffene Familien von erheblicher Bedeutung.

 

Eine abschließende rechtliche Klärung der von den Kita-Beiräten vorgetragenen verschiedenen rechtlichen Einwände gegen die Entgeltordnung vor einer Beschlussfassung ist daher erforderlich, um Rechtssicherheit herzustellen und möglichen Widersprüchen vorzubeugen.


 

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