ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/13914

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Satzung der Hansestadt Lübeck über die Ordnung im Strandgebiet im Stadtteil Kurort und Seeheilbad Travemünde (Strandsatzung) wird in der Fassung der Anlage I beschlossen.

Reduzieren

Die bisher bestehende Satzung mit ihrer letzten Änderung aus dem Jahr 2019 ist durch die Verwaltung auf Grund von drei Handlungsfeldern anzupassen und zu ergänzen:

 

  1. Es sind Änderungen am Regelwerk der Satzung auf Grund der erfolgten Evaluierung des Maßnahmenplans für den Umgang mit Tagesgästen an stark frequentierten Tagen durch die Verwaltung (VO/2023/12005) und des hierzu erfolgten Beschlusses der Bürgerschaft vom 30.05.2024 (VO/2023/12005-04) erforderlich geworden. Hierbei geht es u. a. um eine Herausnahme der bisherigen Ausnahme vom Verbot des Grillens und des offenen Feuers im Bereich des Brodtener Ufers und der Anpassung des Gültigkeitszeitraumes der Satzung.

 

  1. Die Formulierung der Satzung wird an mehreren Stellen mit der zum 01.01.2024 geänderten Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung von Kurabgabe und Strandbenutzungsgebühr im Stadtteil Kurort und Seeheilbad Travemünde harmonisiert, um gleichlautende Formulierungen in beiden Satzungen zu erreichen. Beide Satzungen knüpfen hier an den entsprechenden Positionen an einander an.

 

  1. Abschließend werden eine Konkretisierung und Ergänzung der Ermächtigungsgrundlage auf die aktuellen gesetzlichen Normen sowie verschiedene allgemeine Anpassungen und redaktionelle Änderungen vorgenommen, u. a. zur Beschreibung der räumlichen Geltungsbereiche, zu diesen werden der Satzung Lagepläne beigefügt. Die Liegewiese (Grünstrand) ist kein Meeresstrand im Sinne des Gesetztes und darf daher nicht in den Geltungsbereich der Strandsatzung aufgenommen werden. Die Verwaltung wird für die Kurgrünanlagen des Seebades ein gesondertes Satzungsrecht schaffen. Bisher werden die dortigen Regelungen durch Hausrecht des Kurbetriebes definiert und durchgesetzt.

 

Die Begründung zu den einzelnen Änderungen an der Satzung aus den oben genannten Handlungsfeldern erfolgt zur besseren Übersicht in der Anlage II in tabellarischer Form.

 

Auf Grund vieler kleinteiliger Änderungen erfolgt ein Neuerlass anstatt einer Änderung.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.300 Recht

Keine rechtlichen Bedenken

3.320 Ordnungsamt

Zustimmung

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

Zustimmung

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Kinder und Jugendliche sind vom Neuerlass

der Satzung nicht unmittelbar betroffen.

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

-

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

-

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

-

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

 

Das könnte Sie auch interessieren