ALLRIS - Vorlage

Antrag eines Ausschussmitgliedes - VO/2025/13940-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Kulturausschuss empfiehlt der Bürgerschaft folgende Beschlussfassung:

 

1. r das vom Kulturausschuss beschlossen Symposium zur Bedeutung der Nutzung des HGH wird ein max. Kostenrahmen von 6.000 € vorgesehen. Die Mittel sind aus dem Produkt Kulturprojektförderung, zu entnehmen.

2. Die Planung und die Organisation des Symposiums ist in Kooperation mit der Initiative Heiligen Geist Hospital Lübeck e.V. und mit der BIRL e. V. vorzubereiten und durchzuführen.

3. Sofern die Arbeitskapazitäten der Kulturverwaltung eine Durchführung des Symposiums vor den Sommerferien 2025 nicht zulassen, sind die vorgenannten Institutionen mit der Durchführung des Symposiums vor den Sommerferien und unter Beachtung des o. g. Kostenrahmens zu beauftragen.

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Durch das vom Kulturausschuss beschlossene Symposium soll ein öffentlicher Diskurs darüber anstoßen werden, in welcher Weise die Nutzung des Heiligen-Geist-Hospital als Pflegeeinrichtung ein schutzwürdiges kulturelles Erbe darstellt. Die Entwicklung der Pflege im Heiligen-Geist-Hospital soll dazu von ihren Ursprüngen über die Jahrhunderte bis zum heutigen Tag in ihrer Beständigkeit mit all ihren Herausforderungen und Anpassungen in ihrer Gesamtheit dargestellt werden und einen Austausch mit der Fachöffentlichkeit ermöglichen.

 

gliches Format:

 

Dazu erscheint eine Tagesveranstaltung mit einer fachlich begleiteten Besichtigung des Heiligen Geist Hospitals durch die Teilnehmer:innen geeignet. Der Diskurs könnte durch verschiedene Impuls-Vorträge zu folgenden Themen angestoßen werden:

a. Historische Einordnung der Stiftung von den Anfängen bis zur Gegenwart,

b. Wahrnehmung und Aufgabenstellung der Pflege im Laufe der vergangenen Jahrhunderte,

c. Zusammenwirkung von Baudenkmalen und ihrer authentischen Nutzung,

d. das Zusammenwirken von Baudenkmalen und ihrer historischen Nutzung für den Zeugniswert,

e. Sinnhaftigkeit eines Antrages als immaterielles Schutzgut.

 

Danach kann eine Aussprache mit dem eingeladenen Fachpublikum aus den Bereichen Historiker:innen, Architekt:innen, Denkmalpflegende, Altenpflegende und die interessierte Öffentlichkeit erfolgen.

 

Zum Abschluss des Symposiums sind die Beiträge in einer Dokumentation zusammenzustellen, die den Teilnehmenden und dem Kulturausschuss digital zur Verfügung gestellt wird.

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