ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - 2024/13668-01-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Wir bitten die Verwaltung um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

 

  1. Wie kann ein regelmäßig nutzbares, kommunales Angebot entwickelt werden, das es Kindern mit (drohender) Behinderung ermöglicht, auf einfache Weise Unterstützung durch Freizeitassistenzen zu erhalten, damit sie – auch ohne ihre Eltern – an Freizeitaktivitäten teilnehmen können (inklusive An- und Rückfahrt zum Angebot sowie Begleitung während des Angebotes)?
  2. Wie können in Lübeck z.B. Student:innen, eine Nachbarin aus dem Wohnortsviertel o.ä. als wohnortnahe und längerfristige Freizeitassistenzen von Kindern mit (drohenden) Behinderungen zugelassen werden?

 


 

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Zu Frage 1:

Wir begrüßen das in der offenen Kinder- und Jugendarbeit genannte Prinzip: „Alle können kommen, wir finden Lösungen!“. Kinder mit (drohender) Behinderung haben oft Schwierigkeiten, alleine von zu Hause zu den Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit zu gelangen. Damit auch diese Kinder teilnehmen können, müssen einfache Möglichkeiten für eine Begleitung durch Freizeitassistenzen geschaffen werden.

 

Die Freizeitassistenz ist für Kinder und Jugendliche mit (drohender) Behinderung gedacht, um ihnen eine angemessene soziale Teilhabe in ihrer Freizeit durch eine individuelle Begleitung, Anleitung und Unterstützung zu ermöglichen. Dazu gehören:

 

  • Aktivitäten wie die Begleitung zu Vereinen, der Besuch von Bibliotheken, die Unterstützung beim Knüpfen von Kontakten und Freundschaften sowie Ausflüge zu Spielplätzen und die Teilnahme an Kinder- und Jugendgruppen werden gefördert.
  • Unterstützung bei der Fortbewegung mit Rollstuhl, Gehhilfen oder Tandems sowie Hilfe bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zur Förderung der Mobilität.
  • Unterstützung der Selbstständigkeit, Verhinderung von Ausgrenzung und Weiterentwicklung sozialer Kompetenzen, einschließlich der Fähigkeit, Beziehungen aufzubauen, sich in Gruppen angemessen zu verhalten, Konflikte zu vermeiden sowie das Selbstbewusstsein und die Resilienz zu stärken.

 

Die Angebote im Ferienpass dauern häufig nur einen und mehrere einzelne Tage. Für Kinder mit (drohender) Behinderung kann es schwierig sein, sich auf neue Situationen und Abläufe einzustellen. Daher ist es wichtig, dass sie hierbei von einer vertrauten Freizeitassistenz begleitet werden.

 

In der Praxis sagen viele Vereine, dass sie inklusiv sind. Das bedeutet jedoch oft nur, dass Kinder mit Behinderung teilnehmen dürfen, aber nur, wenn sie von einem Familienmitglied oder einer anderen Person begleitet werden. Auch hier ist der Einsatz von Freizeitassistenzen notwendig.

 

Zu Frage 2:

In der Praxis ist die Genehmigung einer Freizeitassistenz mit vielen prozessualen und zeitlichen Hürden versehen. Eltern müssen einen schriftlichen Antrag bei der Eingliederungshilfe stellen. Bei der Antragsstellung müssen u.a. Einkommen und Vermögen gänzlich offengelegt werden. Die Genehmigung ist einkommensabhängig. Sollte eine Genehmigung erfolgen, so müssen die Eltern eine passende und verfügbare Freizeitassistenz bei einem Träger suchen.

 

Hier wurde uns von Mitglieder:innen der Initiative Inklusion rückgemeldet, dass die Genehmigung und Suche nach einer Assistenz mehrere Monate andauern kann. Gleichzeitig ist der Prozess starr und unflexibel: Sollten sich Änderungen ergeben, zum Beispiel bei einem Wechsel der Aktivität und der Erhöhung der Stundenanzahl, beginnt der Prozess teilweise von neuem.


 

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