ALLRIS - Vorlage

Bericht öffentlich - VO/2024/13171-06

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Laut Schleswig-Holsteinischem Schulgesetz vom 24. Januar 2007* (Fassung vom 28.11.2022) § 48 haben Schulträger die Aufgabe, „unter Berücksichtigung der Planung umliegender Schulträger Schulentwicklungspläne aufzustellen und regelmäßig fortzuschreiben“. Mit Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 hat sich Deutschland verpflichtet, ein inklusives Schulsystem aufzubauen. Ein Beschulungsangebot am Förderzentrum ist gemäß Schleswig-Holsteinischem Schulgesetz (SchulG §45) jedoch weiterhin vorzuhalten. Die vorgelegte Schulentwicklungsplanung betrifft die Förderzentren in Trägerschaft der Hansestadt Lübeck. Die Schulentwicklungsplanung umfasst eine langfristige Schüler:innenzahlenprognose sowie eine Analyse der vorhandenen Schulstruktur und des zu erwartenden Raumbedarfs.

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Die wichtigsten Inhalte auf einen Blick

 

Ziel der kommunalen Schulentwicklungsplanung ist die Sicherung des benötigten Schulraumes, um ein pädagogisch leistungsfähiges Schulsystem zu ermöglichen. Über die Prognose der zukünftigen Schüler:innenzahlentwicklungen sollen notwendige Investitionen und organisatorische Maßnahmen bereits im Vorfeld erkannt werden, um dadurch rechtzeitig Entwicklungsprozesse einzuleiten, die den Bedürfnissen der Schüler:innen Rechnung tragen.

 

Die Hansestadt Lübeck verfolgt als Schulträger das Ziel, die Inklusion voranzutreiben und alle Schulgebäude nach und nach derart auszurüsten, dass eine inklusive Beschulung aller Kinder möglich ist. Die Beschulung von Kindern mit Förderbedarf stellt besondere Bedingungen an Bau und Ausstattung moderner Schulgebäude, welche in der Planung zu berücksichtigen sind (z.B. Barrierefreiheit, Therapie- und Pflegeräume, besondere Möblierung).

 

 

Die absolute Zahl an Kindern mit einem Förderbedarf und der Anteil der Schüler:innen, die nicht integrativ, sondern an einem Förderzentrum beschult werden, sind seit einigen Jahren steigend. Gleichzeitig verkleinert sich der Exklusionsanteil nicht. Mit den prognostizierten steigenden Schüler:innenzahlen für Lübeck steht die Frage im Raum, zu entscheiden, mit welchen Lösungen wir diesem Schulraumbedarf in der Hansestadt gerecht werden wollen. Wie in anderen Schulgebäuden besteht auch an Förderzentren ein in Teilen erheblicher Sanierungsbedarf.

 

Die Prognose sagt für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung langfristig eine Drei- bis Vierzügigkeit voraus. Die Verwaltung plant jedoch keinen Ausbau der Kapazitäten. Beide Schulen sollen einzügig bleiben. Stattdessen soll die inklusive Beschulung an den Regelschulen ausgebaut werden, zunächst durch Schwerpunktschulen. Für die Versorgung der zukünftigen Schüler:innen werden kurzfristige Maßnahmen (Interimscontaineranlagen) sowie langfristig die Optionen Beschulung am rderzentrum, Ausbau der Campus-Klassen sowie eine inklusive Schule diskutiert.

 

Die Sanierung/ der Teilneubau des Förderzentrums körperlich-motorische Entwicklung Matthias-Leithoff-Schule ist bereits beschlossen (VO/2021/09891), wodurch das vorhandene Raumdefizit behoben und Barrierefreiheit hergestellt wird. Das Raumprogramm wurde gemeinsam mit der Schule nach pädagogischen Maßstäben erarbeitet und entspricht den Ansprüchen eines modernen Förderzentrums für körperlich-motorische Entwicklung. Die Schule wird nach der Sanierung für eine Zweizügigkeit ausgelegt sein.

 

An den beiden Förderzentren Lernen/ Sprache/ emotionale und soziale Entwicklung herrscht momentan keine Raumknappheit. Ein weiterer Ausbau ist vor dem Hintergrund der für diesen Förderschwerpunkt vorgesehenen inklusiven/integrativen Beschulung nicht geplant. Beide Schulen werden auch zukünftig einzügig sein. An der Berend-Schröder-Schule ist eine Komplettsanierung beschlossen worden (VO/2017/04747; VO/2019/08123), in deren Zuge auch die Herstellung der möglichst weitgehenden Barrierefreiheit vorgesehen ist. An der Astrid-Lindgren-Schule ist derzeit keine Sanierung geplant. Die Förderzentren Lernen sollen langfristig im Sinne der Inklusion umstrukturiert werden und ihre Schüler:innen bis auf wenige Ausnahmen an den Regelschulen unterrichten.


 

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Anlagen

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