ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/13240

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. Der Bauausschuss nimmt den Auswertungsbericht der bisher zum Bebauungsplan 05.49.00 Marie-Juchacz-Weg (Wilhelmshöhe) durchgeführten Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) zur Kenntnis.

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes 05.49.00 sowie die dazugehörige Begründung werden in der vorliegenden Fassung (Anlagen 2-5) gebilligt.

3. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

4. Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes nach dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 oder § 4 Abs. 2 BauGB geändert oder ergänzt werden, ist er gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen sowie sind die Stellungnahmen erneut einzuholen, es sei denn, die Änderung oder Ergänzung führt offensichtlich nicht zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen. Werden durch die Änderung oder Ergänzung des Entwurfs des Bauleitplans die Grundzüge der Planung nicht berührt, wird die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung oder Ergänzung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt werden.


 

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Siehe Anlage 5

 

Das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan 05.49.00 Marie-Juchacz-Weg (Wilhelmshöhe) wird auf Grundlage der aktuellen Fassung des Baugesetzbuches weitergeführt. Mit der Digitalisierungsnovelle des Baugesetzbuches aus dem Jahr 2023 ist die Öffentlichkeit in der Hauptsache nicht mehr wie bisher üblich durch Auslegung, sondern durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet zu beteiligen. Insofern wird von der Begrifflichkeit „Auslegungsbeschluss“ im Titel der Vorlage abgesehen.

 



 

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Finanz. Auswirkung

 

Die von der Planung betroffenen Bereiche wurden im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Zu den Ergebnissen wird auf den Auswertungsbericht der durchgeführten Beteiligungsverfahren (Anlage 1) verwiesen.

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Kinder und Jugendliche wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt. Auch im Rahmen der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können sich Kinder und Jugendliche beteiligen und zu der Planung entsprechend Stellung nehmen. Eine gesonderte Kinder- und Jugendbeteiligung ist im Nachgang des Bebauungsplanverfahrens im Rahmen der Vorentwurfsplanung zur geplanten Parkanlage mit Spielangeboten geplant.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein (zu den mittelbaren finanziellen Auswirkungen siehe Kap. 10 der Begründung)

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja Begründung:

 

 

Die Auswirkungen der Umsetzung der Planung auf das Klima werden in der Begründung zum B-Plan dargelegt. Es sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten.

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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Anlagen

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