ALLRIS - Vorlage

Antrag eines Ausschussmitgliedes - VO/2024/12889-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Ursprungsantrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, innerhalb des Jahres 2024 die digitale Antragstellung für die Geschwisterermäßigung zu etablieren. Zukünftig soll es also Eltern, die mehr als ein Kind in der Betreuung in einer KiTa oder Schule haben, möglich sein, die Beantragung zur finanziellen Entlastung per Online-Antragstellung durchzuführen, wie es beispielsweise in Kiel bereits der Fall ist.

 

Ergänzungsantrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die oben genannte Entwicklung der Online-Antragsstellung 

 

- barrierefrei

- In leichter Sprache und

- multilingual 

 

vorzunehmen, so dass die Nutzenden beim Online-Dokument ihre Sprache und/oder leichte Sprache einstellen und den Antrag in ihrer gewählten Sprache angezeigt bekommen.

 

Idealerweise sollte auch die Eingabe der Antragsstellenden in ihrer Sprache und eine automatisierte Übersetzung in die deutsche Sprache für die Verwaltungsmitarbeitenden bei der Antragsbearbeitung möglich sein.
 

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Ein barrierefreier Online-Antrag multilingual und in leichter Sprache ermöglicht eine inklusive Teilnahme verschiedener Bevölkerungsgruppen, unabhängig von ihren Sprach- oder Bildungskenntnissen und unabhängig von möglichen Behinderungen (z.B. Legasthenie). Dies erleichtert allen Eltern/ Sorgeberechtigten den Zugang zu den für sie geschaffenen Ermäßigungsmöglichkeiten. Darüber hinaus entspricht ein solches digitales Angebot den gesetzlichen Vorgaben. Mehrere Gesetze sind in Deutschland für den Inhalt des Ergänzungsantrages relevant:
 

  1. Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) in Deutschland setzt die EU-Richtlinie 2016/2102 um und enthält spezifische Anforderungen für die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. Die relevanten Paragraphen in der BITV sind vor allem die §§ 3 und 4. Diese schreiben vor, dass

Webangebote öffentlicher Stellen barrierefrei gestaltet und Informationen in leichter Sprache bereitgestellt werden müssen.

  1. Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG): Insbesondere der § 4 behandelt die Barrierefreiheit von Verwaltungs- und Dienstleistungen.
  2. UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK): Obwohl dies kein nationales Gesetz ist, hat Deutschland die Konvention ratifiziert. Artikel 9 regelt den Zugang zu Informationen und Kommunikation, einschließlich barrierefreier Technologien.
     

Diese Gesetze zielen darauf ab, sicherzustellen, dass alle Menschen gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen haben, einschließlich digitaler Angebote.
 

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