ALLRIS - Vorlage

Interfraktioneller Antrag - VO/2023/11957-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Masterplan Klimaschutz gem. Anlage 1 und 2 umzusetzen und fortzuschreiben. Den zuständigen Gremien werden die zur Umsetzung der Maßnahmen notwendigen Beschlussvorlagen entgegengebracht. Der Bürgerschaft und dem Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung ist regelmäßig über die Umsetzung des Masterplans zu berichten. Hierzu wird bei dem Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung ein feststehender Tagesordnungspunkt eingerichtet.
  2. Bei der Vorlage von Maßnahmen und Aktivitäten ist jeweils die erzielbare Senkung der Treibhausgase, der konkrete Personalbedarf (auch wenn das Personal vorhanden ist) und der Finanzbedarf abzuschätzen. Die bei den Maßnahmen aufgeführten Stellenzuwächse werden nicht mitbeschlossen. Auf evtl. vorhandene entgegenstehende bestehende Bürgerschaftsbeschlüsse ist hinzuweisen.
    1. Die Maßnahmen und Aktivitäten, die bereits begonnen worden sind, werden unverzüglich mit ihrem Umsetzungsstand zur abschließenden Beschlußvorlage in den Ausschüssen vorgelegt.
    2. Alle weiteren Maßnahmen und Aktivitäten werden, bevor sie begonnen werden, in den Ausschüssen erneut zur Beschlussfassung vorgelegt (auch wenn sie weder mit Personalstellen noch Sachkosten ausgestattet sind). Eine Beteiligung der Bürgerschaft erfolgt nur, wenn dies rechtlich notwendig ist.
    3. Auf Aktivitäten, die von landes- und bundesrechtlichen Vorgaben abweichende besondere Standards in Lübeck formulieren sollen, wird verzichtet. Es werden von der Verwaltung Vorschläge gemacht, welche jeweils bestehenden Standards in der Regel als Planungsgrundlage dienen sollen. Dabei soll es in begründeten Einzelfällen Abweichungen geben können.
    4. Dort, wo zu Lasten des motorisierten Straßenverkehrs der Straßenraum verändert wird, muss sichergestellt werden, dass dies verträglich ist und Aspekte des Verkehrsflusses und der Parkraumversorgung berücksichtigt werden. Bei Neuverteilungen ist stets nach Lösungen zu suchen, die den Interessen aller Verkehrsträger bestmöglich gerecht werden.
    5. Die Zahl der Informations- und Werbekampagnen wird gestrafft und nur die notwendigsten durchgeführt.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, eine Ansprechstelle in der Verwaltung aufzubauen, die bei der Fördermittelakquise in jenen Bereichen unterstützt, die von WiFö / KWL nicht abgedeckt werden.
  4. Durch den Beschluss des Masterplan Klimaschutz werden keine bestehenden Beschlüsse der Bürgerschaft aufgehoben. Im Falle von Widersprüchen gelten die jeweils älteren Beschlüsse. Konfliktfäll werden von der Verwaltung benannt.

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

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Erfolgt mündlich.
 

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