ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2022/11761

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


Durch verschiedene Gesetzesänderungen, so z.B. die Erweiterung der Wohngeld-Berechtigten, wird sich die Zahl der Berechtigten für Zuschüsse bzw. vollständige Übernahme der Kita-Kosten / Verpflegungskosten erhöhen. Diese Finanzierung stellt einen gesetzlichen Anspruch dar.

 

Die Kriterien, die zuordnen, welche Berechtigung zum Erhalt staatlicher Hilfe entscheidet, ergeben in den Randgebieten soziale Härten.

 

Von der Verwaltung erbitte ich die Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Durch den o.a. Sachverhalt verändert sich die Zahl der Berechtigten für Zuschüsse (z.B. Erweiterung Wohngeld).

 

  1. Bis zu welcher Bemessungsgrenze werden Teil- bzw. Vollfinanzierung geleistet?
  2. Ab welcher Bemessungsgrenze wird keine Finanzierung gewährt?
  3. Gibt es besondere Härtefälle, die auf Grund ungünstiger Konstellation von Voraussetzungen keine zusätzliche Förderung erhalten?

 

  1. Setzt man voraus, dass der städtische Verpflegungskostenzuschuss vollständig in diejenigen Gruppen fließen, die unter 1b. fallen – wie viele Haushalte könnten damit versorgt werden?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

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