ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/11571

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit den Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Deutsches Rotes Kreuz (DRK) und Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) Änderungsvereinbarungen über die Durchführung von Krankentransporten im Rettungsdienst der Hansestadt Lübeck ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt im Umfang von insgesamt weiteren 206 Vorhaltestunden pro Woche (10.740 Vorhaltestunden pro Jahr) zu schließen.   

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Das Schleswig-Holsteinische Rettungsdienstgesetz (SHRDG) verpflichtet nach § 1 Abs. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 die Hansestadt Lübeck als Träger des Rettungsdienstes den Krankentransport sicherzustellen.

 

Im Rettungsdienstbereich der Hansestadt Lübeck wird derzeit der Krankentransport durch die Berufsfeuerwehr Lübeck sowie durch die Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsches Rotes Kreuz und Johanniter-Unfall-Hilfe als Leistungserbringer nach § 5 Abs. 1 SHRDG durchgeführt.

 

Die bisherige Vorhaltung r den Krankentransport beträgt in der HL derzeit insgesamt 900 Wochenstunden. Eine neue Berechnung der benötigten Rettungsmittelvorhaltung ergab einen Mehrbedarf von 220 Vorhaltestunden pro Woche für den Krankentransport. Das Berechnungsverfahren ist durch die Kostenträger des Rettungsdienstes (Krankenkassen und Krankenkassenverbände) anerkannt. Um eine schnelle sowie stabile Umsetzung des Mehrbedarfs zu garantieren, ist beabsichtigt, die oben genannten Hilfsorganisationen mit der Erbringung zusätzlicher 206 Vorhaltestunden pro Woche zu beauftragen.

Durch die Berufsfeuerwehr sind 14 zusätzliche Wochenstunden vorgesehen.

 

Die geplante Erhöhung der Vorhaltestunden wurde mit den Leistungserbringern abgestimmt und kann im Rahmen der bestehenden öffentlich-rechtlichen Verträge ermöglicht werden. Die Umsetzung ist nach der Beschlussfassung durch den Hauptausschuss vorgesehen.   

 

Die Aufteilung auf verschiedene Leistungserbringer hat sich in der Vergangenheit bewährt, da so eine hohe Ausfallsicherheit erreicht werden kann.    

Bei der angestrebten Vorhalteerhöhung durch die Hilfsorganisationen von 206 Wochenstunden ergibt sich ein Jahreswert von 580.697,52 €.

 

Die notwendigen Haushaltsmittel hierfür werden in den nftigen Produkthaushalten der Feuerwehr beim Produkt „Rettungsdienst“ eingeworben. Sie fließen in die Entgelte für den Rettungsdienst ein und werden somit im vollen Umfang refinanziert.
 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Spezielle Belange von Kindern und Jugendlichen werden nicht berührt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

§ 1 Abs. 2 und § 3 Abs. 1 Schleswig-Holsteinisches Rettungsdienstgesetz (SHRDG)

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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Anlagen

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