ALLRIS - Vorlage

Bericht öffentlich - VO/2022/11252

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Änderung der Stadtverordnung über Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit
Taxen in der Hansestadt Lübeck


Verfahren:

Beteiligte Bereiche / Projektgruppen       1.300 Recht

Ergebnis:          keine Einwände

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen     

gem. § 47 f GO ist erfolgt:         Nein, weil deren Belange nicht betroffen sind
Begründung:

 

Die Maßnahme ist vorgeschrieben durch:      Personenbeförderungsgesetz


Finanzielle Auswirkungen:                                Nein

 

Die Entscheidung trifft:       Der Bürgermeister
 

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Im Bereich des Personenbeförderungsrechts, hier: Gelegenheitsverkehr mit Taxen, werden die Beförderungsentgelte in der Stadtverordnung festgelegt.

 

Die letzte Anpassung der Beförderungsentgelte erfolgte zum 01.01.2019 u. a. aufgrund einer Erhöhung des Mindestlohns sowie erhöhter Wartungskosten durch Einführung der Fiskaltaxameter.

 

Am 17.02.2022 wurde in der Fahrerlaubnisbehörde ein Antrag auf Taxitarifänderung eingereicht. Der Antrag wird mit gestiegenem Mindestlohn (2018: 8,84 Euro bis 2021: 9,60 Euro) und steigenden Fahrzeugkosten begründet.

Am 11.03.2022 ging, aufgrund zwischenzeitlich stark gestiegener Kraftstoffpreise und einer geplanten Anhebung des Mindestlohns zum 01.10.2022, ein Änderungsantrag zum Antrag auf Tarifänderung ein.

 

Es wird ausschließlich eine Änderung der Grundgebühr sowie der Kilometerpreise beantragt.

 

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt derzeit 9,60 Euro und wird auf 12,00 Euro (zum 01.10.2022) erhöht. Die Lohnkosten für die Taxiunternehmer:innen werden deutlich ansteigen. Ebenso ist nachvollziehbar, dass die steigenden Kraftstoffpreise zu einer zunehmenden finanziellen Belastung führen. Die Erhöhung der Beförderungsentgelte für das Taxengewerbe ist demnach erforderlich.

 

Anhand der nachstehenden Tabelle werden die Alt- und Neugebühren beispielhaft gegenübergestellt.

 

Fahrleistung

Aktueller Tarif (EUR)

(ohne Wartezeiten)

beantragte Änderung gem. Änderungsantrag vom 17.02.2022 (EUR)

(ohne Wartezeiten)

Auswirkung in Prozent gegenüber den aktuellen Tarif

beantragte Änderung gem. Änderungsantrag vom 11.03.2022 (EUR)

(ohne Wartezeiten)

Auswirkung in Prozent gegenüber den aktuellen Tarif

2 km

7,60

8,80

15,8 %

9,50

25 %

4 km

11,20

13,30

18,75 %

14,40

28,6 %

6 km

14,80

17,30

16,9 %

18,80

27 %

8 km

18,20

21,30

17 %

23,20

27,5 %

10 km

21,6

25,30

17,1 %

27,60

27,8 %

15 km

30,10

35,30

17,3 %

38,60

28,2 %

 

 

Die Anhörung gem. § 51 (3) i.V. m. § 14 (2+3) Personenbeförderungsgesetz ist durchgeführt worden. Einwände bestehen nicht.

 

Die Entscheidung über den Erlass der Stadtverordnung trifft der Bürgermeister. Vor der Entscheidung ist die Verordnung der rgerschaft vorzulegen (§ 55 Landesverwaltungsgesetz).

 

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Anlagen

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