ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/11270

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Das mit einem bis zum 31.12.2053 befristeten Erbbaurecht zugunsten von Frau Annette Jenner-Kief und Herrn Dr. Stefan Kief belastete Grundstück in Lübeck, Forstmeisterweg 58 zur Größe von 508 ist an die Erbbauberechtigten zu einem Kaufpreis in Höhe von 176.022,00 EUR zu verkaufen.
 

2. Alle mit dem Abschluss und der Durchführung des Kaufvertrages verbundenen Kosten
    einschließlich der Grunderwerbsteuer sind von denufern zu tragen.
 

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Das Grundstück beck, Forstmeisterweg 58 liegt in keinem gültigen Bebauungsplangebiet. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben beurteilt sich hier nach den Maßgaben des § 34 BauGB, wonach zurzeit Baurecht für die Bebauung in zweiter Reihe nicht besteht.

 

Den Erbbauberechtigten wurde der Kaufpreis auf ihre Nachfrage hin am 04.01.2022 schriftlich mitgeteilt. Die Erbbauberechtigten haben am 14.04.2022 fristgerecht schriftlich erklärt, dass sie das Erbbaugrundstück erwerben möchten.

 

 

Der Kaufpreis errechnet sich auf Grundlage der Bodenrichtwertekarte (Stand 31.12.2020) des Gutachterausschusses für Grundstückswerte zuzüglich 10 % gem. der Geschäftsanweisung über die Transparenz von Grundstücksverkäufen vom 12.08.2015 (Ziffer 5 Preisbildung) gemäß Anlage 2.

 

Gem. dem rgerschaftsbeschluss vom 20.06.1974 (Drs.Nr. 77) werden folgende Eckpunkte im Kaufvertrag zusätzlich vereinbart:

-          Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle mit einer Frist von 10 Jahren.

 

Durch den Verkauf entfällt ein jährlicher Erbbauzins von z.Z. EUR 257,24.

 

Es ist der mit dem Bereich Recht abgestimmte Muster-Kaufvertrag zu verwenden
 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 - Haushalt und Steuerung

Zustimmung

1.300 Recht

Keine rechtlichen Bedenken

5.610 - Stadtplanung

Zustimmung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen hat nicht stattgefunden, da Auswirkungen auf Kinder / Jugendliche durch den Verkauf des Grundstückes nicht gegeben sind.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

Die Erbbauberechtigten haben schriftlich erklärt (s. Anlage 3), dass sie eine Behandlung im öffentlichen Teil der Sitzung wünschen.

 

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Anlagen

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