ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/11187

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


 

1. Der am 18.11.2019 für den Bereich zwischen dem Steinrader Damm und dem Flutgraben und westlich des dortigen Campingplatz gefasste Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans 23.27.00 – Steinrader Damm Nr. 14 - 34 (Anlage 1) wird unter ausdrücklicher Bezugnahme auf § 13b BauGB in der seit dem 14.06.2021 geltenden Fassung erneuert.

2.  Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans 23.27.00Steinrader Damm Nr. 14 - 34 –, dessen Aufstellung der Bauausschuss am 18.11.2019 beschlossen und am 20.06.2022 erneuert hat, wird gemäß beiliegendem Übersichtsplan (Anlage 2) um südlich des Steinrader Damms liegende Flächen erweitert. Die Einbeziehung dieser Flächen ist erfolgt, um eine erforderliche Kindertagesstätte und weitere Wohneinheiten planungsrechtlich zu ermöglichen. Der Bebauungsplan erhält nunmehr die Bezeichnung 23.27.00Steinrader Damm / Schönböckener Hauptstraße.

3. Der Bauausschuss nimmt den Auswertungsbericht der bisher zum Bebauungsplan 23.27.00 Steinrader Damm / Schönböckener Hauptstraße durchgeführten frühzeitigen Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) zur Kenntnis.

4. Der Entwurf des Bebauungsplanes 23.27.00 Steinrader Damm / Schönböckener Hauptstraße sowie die zugehörige Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 4 und 7) gebilligt.

5. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet einzustellen. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

6. Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes erfolgt, sobald der erforderliche städtebauliche Vertrag zur Berücksichtigung der Anforderungen der Hansestadt Lübeck (Eckpunkte siehe Anlage 8) auf der Grundlage des gebilligten Bebauungsplanentwurfes in der vorgeschriebenen Form rechtswirksam abgeschlossen ist.

7. Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes nach der öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen. Sofern der Kreis der von den Änderungen und Ergänzungen betroffenen Öffentlichkeit nicht hinreichend eingegrenzt werden kann, soll anstelle der eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erfolgen.

 


 

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Siehe Anlagen.

 

Zu 1.:

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 28.11.2019 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans 23.27.00 Steinrader Damm Nr. 14 - 34 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Dieser Beschluss wurde am 07.12.2019 ortsüblich bekannt gemacht. Zwischenzeitlich hat der Gesetzgeber durch das Baulandmobilisierungsgesetz den zeitlichen Geltungsbereich des beschleunigten Verfahrens für Außenbereichsflächen (§ 13b BauGB) verlängert. Um die Planung an die aktualisierten rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen, wird die erneute förmliche Einleitung des Bauleitplanverfahrens erforderlich.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beteiligte Bereiche und Projektgruppen:

Die von der Planung betroffenen städtischen Bereiche wurden im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 beteiligt. Zu den Ergebnissen wird auf den Auswertungsbericht der durchgeführten Beteiligungsverfahren (Anlage 3) verwiesen.

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

Nein- Begründung:

Kinder und Jugendliche wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung gemäß § 47 f GO wurde nicht durchgeführt, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den Bebauungsplan nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja Begründung:

 

 

Die Auswirkungen der Umsetzung der Planung auf das Klima sowie vorgesehene Maßnahmen zum Klimaschutz werden in der Begründung zum B-Plan dargelegt (siehe, Kap. 2.3 und 6.6.3).

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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