ALLRIS - Vorlage

Antrag eines Ausschussmitgliedes - VO/2021/10105-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


Der Bürgermeister wird beauftragt, die in den genannten Vorlagen beschriebenen Regelungen wie folgt zu ändern bzw. zu ergänzen:

 

Standort Wochenmärkte

Die Standorte Buntekuh und Moisling werden weiterhin von der Stadt betreut

 

Markttage

Am Standort Meesenplatz bleibt der Montag als Markttag erhalten

 

Öffnungszeiten

Als Öffnungszeiten wird einheitlich festgelegt: 07:30 13:00 Uhr

Ausnahmen:

-          Die Märkte Am Brink und Brolingplatz öffnen samstags bereits um 07:00 Uhr.

-          Markt auf dem Markt und Klingenberg (während des Weihnachtsmarktes):

Dieser Markt ist von 10:00 – 18:00 Uhr geöffnet. Der Fahrzeugverkehr muss bis 09:00 Uhr abgeschlossen sein. Ein vorzeitiger Verkaufsbeginn im Zeitfenster 09:00 – 10:00 Uhr wird toleriert, da die Fahrzeuge den Markt zu diesem Zeitpunkt bereits verlassen haben müssen. Für die Zufahrt zum Markt (von der Straße Schüsselbuden) ist der Status „Fußgängerzone“ zeitlich so zu ändern, dass diese Straße ab 18 Uhr wieder befahren werden darf (Abbau Marktstände – bisher erst ab 19 Uhr).

 

Schlüssel für die Berechnung der Standgebühr:

Der bewährte und akzeptierte Verteilschlüssel „laufende Meter der Frontfläche“ eines Standes ist auch künftig anzuwenden. Die ergänzenden Flächenvorgaben gemäß Marktsatzung sind einzuhalten (Tiefe des Standes bis 4 Meter, Vordach max. 1,50 Meter). Markttypische Elemente (z.B. Sonnenschirme) werden toleriert, soweit die Verkehrsflächen nicht vorschriftswidrig eingeschränkt werden. Wird die Standtiefe in Einzelfällen wesentlich überschritten (Mehr als 1,00 Meter in der Tiefe und mehr als 1/3 der Standbreite, so wird ein pauschaler Aufschlag auf das Standentgelt erhoben.

 

Standgebühr je laufenden Meter:

Unsere Wochenmärkte übernehmen eine wichtige Funktion im Rahmen der Nahversorgung: Unter ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekten ist es wünschenswert, die Lübecker Wochenmärkte in den Stadtteilen in ihrem Bestand abzusichern. Aus diesem Grund wird die HL im Jahr 2022 abweichend von der kalkulierten Gebühr für Dauerhändler eine Standgebühr von 3,40 Euro/lfd. Meter in Rechnung stellen (Bisherige Gebühr: 2,26 Euro, d.h. ca. 50% Anhebung). Die kalkulierte Gebühr je lfd. Meter beträgt 4,46 Euro. Der beschriebene Nachlass beträgt somit ca. 90 TE p.a.. Hierfür ist im Haushalt eine entsprechende Gegenfinanzierung sicherzustellen.

 

Abweichend von der beschriebenen Regelung gilt:

-          Aufschlag bei wesentlichen Überschreitungen der Standtiefe (s.o.): +10% auf die Gebühr je lfd. Meter

-          Tageshändler: Aufschlag von 15% auf die Standgebühr für Dauerhändler

 

Die Standgebühren sind künftig jährlich neu zu kalkulieren. Über evtl. Ermäßigungen entscheidet jeweils die Bürgerschaft.

 

Im Sinne einer Kostenoptimierung wird die Verwaltung aufgefordert, umgehend die „Digitalisierung des Marktwesens“ in Angriff zu nehmen. Standanmeldung/-Miete, Standplatzzuweisung, Ermittlung, Einzug und Verbuchung der Standgebühren etc. sind künftig so in einer digitalen Anwendung zu bündeln, dass die aktuell anfallenden (Personal-)Kosten deutlich reduziert werden. Über die Fortschritte ist die Bürgerschaft jeweils zusammen mit den neu kalkulierten Standgebühren zu informieren.

 

Stromkosten:

Auch hier ist dringend eine Digitalisierung umzusetzen, um kostenaufwendige, manuelle Ablesungen des Stromverbrauchs an jedem Markttag künftig zu vermeiden. Über die Fortschritte ist die Bürgerschaft jeweils zusammen mit den neu kalkulierten Standgebühren zu informieren.

 

Organisation Markt Am Brink:

-          Der Parksuchverkehr ist zu optimieren durch die Umkehr der Einfahrtrichtungen auf den Parkplatz

-          Das knappe Angebot an Parkplätzen ist zu erweitern durch die Verlagerung aller Containerstellplätze auf den Randflächen des Marktareals sowie einer Umwidmung der bisherigen Containerplätze in KfZ-Parkplätze

-          Antonistraße zwischen „Am Brink“ und „Ratzeburger Allee“: An den Markttagen ist hier zu den Marktzeiten (plus Vorlaufzeit) eine Halteverbotszone einzurichten mit Sondernutzungsrechten durch die Transportfahrzeuge der Markthändler.


 

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