ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2022/10789

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.lt die Verwaltung es für sinnvoll, eine Neukonzeption für das Museum zu beschließen, solange Eigentums- und Besitzrechte an den Pampauer Fossilien ungeklärt sind?

 

2.Falls ja: warum?

 

3.Auf welche konkreten Rechtsgründe (vertraglich oder gesetzlich) stützt die Verwaltung ihre Meinung, die Stadt habe Eigentum oder dauerhafte Besitzrechte an den sich bislang in den Räumlichkeiten des Museums befindlichen Fossilien erworben?

 

4.Warum hat die Verwaltung nicht die Möglichkeit einer Mediation mit den Ausgräbern oder dem Grundstückseigentümer der Kiesgrube zur Klärung der Rechtslage angestrengt?

 

5.Wie hoch schätzt die Verwaltung den Gegenstandswert über die Pampauer Fossilien, für wie lang die Verfahrensdauer eines mehrinstanzlichen Rechtsstreits und für wie hoch die Kosten des Rechtsstreits für die Stadt für den Fall des Unterliegens?

 

6.Wie stellt sich die Verwaltung die Präsentation der Urmeerthematik als Teil der regionalen Erdgeschichte (S. 4 oben) in groben Zügen vor, wenn die Stadt in einem „eventuellen Rechtsstreit“ unterliegt?

 

7.Warum schlägt die Verwaltung einen „kostenfrei zugänglichen“ Raum im Foyer als „Schaufenster“ für Kooperationspartner vor, wenn ein deutlicher Anstieg der Betriebskosten vermutet wird und dies alternativ auch durch digitale Angebote erreicht werden könnte?

 

8.Ist geplant die 1,5 zusätzlichen Stelle für die bauliche Projektplanung im GMHL zeitlich zu befristen?

 

9.Falls ja: Geht die Verwaltung davon aus, dass für diese Aufgabe geeignete Bewerbungen eingehen?

 

10.Falls nein: Gibt es konkrete Vorstellungen, wie diese Mitarbeiter zukünftig eingesetzt werden und wie die damit verbundenen Kosten refinanziert werden?

 

11.Geht die Verwaltung davon aus, dass sich Fördergelder in den in der Vorlage geschätzten Größenordnungen realisieren lassen, auch wenn die Pampauer Fossilien nicht mehr zur Vergung stehen sollten?

 

12.Falls ja: warum?

 

13.Geht die Verwaltung davon aus, dass sie nach einer für die Stadt erfolgreichen Klärung der Rechtslage und einer ebenso erfolgreichen Einwerbung von Fördermitteln, die in Richtung 90% des Investitionsvolumens streben, das Vorhaben auch realisieren kann, wenn deutlich kleinere Vorhaben, wie eine dauerhafte Ausstellung für die Völkerkundesammlung nicht vorankommen?

 

14.Falls ja: warum?

 

Bitte um schriftliche Beantwortung der Fragen.
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

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