ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/10504

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


 

1. Der Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes wird, wie in Anlage 1 dargestellt, geändert.

 

2. Der Bauausschuss nimmt den Auswertungsbericht der bisher zum Bebauungsplan 07.32.00 Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld- durchgeführten Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) zur Kenntnis.

 

3. Der Entwurf des Bebauungsplanes 07.32.00 sowie die zugehörige Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 3 und 6) gebilligt.

 

4. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die zugehörige Begründung sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet einzustellen. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird gleichzeitig mit der erneuten öffentlichen Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB erneut durchgeführt.

 

5. Sollten der Entwurf des Bebauungsplanes nach der erneuten öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen. Sofern der Kreis der von den Änderungen und Ergänzungen betroffenen Öffentlichkeit nicht hinreichend eingegrenzt werden kann, soll anstelle der eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erfolgen.


 

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Anlass r den erneuten Auslegungsbeschluss ist die Herausnahme des geplanten Zentrums für Hospizarbeit und Palliativmedizin. Die Planung für das betreffende Grundstück wird in Abstimmung mit dem Eigentümer zu einem späteren Zeitpunkt fortgeführt.

Die erneute Auslegung ist erforderlich, weil der Bebauungsplanentwurf nach der Auslegung geändert wurde. Die Änderungen resultieren aus der Überarbeitung des Wasserwirtschaftlichen Begleitplanes, des Landschaftsplanerischen Fachbeitrages sowie aus der Differenzierung des Verkehrskonzeptes. Da die geänderten Festsetzungen die Grundzüge der Planung betreffen, ist eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden erforderlich.

 

Zur weiteren Begründung des Bebauungsplans, siehe Anlage.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

2.500 Soziale Sicherung

Keine grundlegenden Bedenken

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

Zustimmung

3.370 Feuerwehr

keine grundlegenden Bedenken

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

Bedenken zur Wasserwirtschaft, zum Umweltbericht und zum Abstand zu den umgebenden Grünbereichen (zur Behandlung siehe Anlage 2)

3.700 Entsorgungsbetriebe

Bedenken zur Regenwasserbehandlung (zur Behandlung siehe Anlage 2)

3.820 Stadtwald

Zustimmung

4.041 Fachbereichsdienste Fachbereich 4

keine grundlegenden Bedenken

4.401 Schule und Sport

keine grundlegenden Bedenken

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

keine grundlegenden Bedenken

5.660 Stadtgrün und Verkehr

keine grundlegenden Bedenken

5.691 Lübeck Port Authority

keine grundlegenden Bedenken

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Kinder und Jugendliche wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung gemäß § 47 f GO wurde dabei nicht durchgeführt, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den Bebauungsplan nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein, zu den mittelbaren finanziellen Auswirkungen siehe Punkt 9 der Begründung

 

 

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja Begründung:

 

 

Die Planung beinhaltet sowohl Maßnahmen zum Klimaschutz als auch Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, wie in der Begründung zum B-Plan dargelegt.

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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