ALLRIS - Vorlage

Antrag der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion - VO/2021/10329-14

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zur Umsetzung der Maßnahmen des Klimaanpassungskonzepts werden in den Haushalt des Jahres 2022 zusätzliche Mittel in Höhe von 200.000 EUR im Produkt 561001 - Umweltschutzmaßnahmen eingestellt. Die Zielkennzahl "jährlich umgesetzte Maßnahmen aus Klimaanpassungskonzept" wird entsprechend erhöht.
 

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Im Einleitungstext des von der Bürgerschaft am 24.09.2020 einstimmig beschlossenen "Klimaanpassungskonzept für die Hansestadt Lübeck" heißt es:

"Die Folgen des Klimawandels sind schon heute in Lübeck spürbar und werden zukünftig vermehrt auftreten, vor allem häufigere Starkregen, ein versrktes und gegebenenfalls längeres Auftreten trockener, heißer Phasen im Sommer, Dauerregen im Winterhalbjahr sowie häufigere und heftigere Ostseehochwasser aufgrund des Meeresspiegelanstiegs. Bis Ende des 21. Jahrhunderts ist ein erheblicher Anstieg des Meeresspiegels von bis zu deutlich über einem Meter möglich, was für Lübeck angesichts der Lage am Meer besonders brisante Folgen haben kann."

Neben dem Klimaschutz ist die Klimafolgenanpassung ein wichtiges Handlungsfeld für die Kommunalpolitik. Entsprechend sollte neben dem Masterplan Klimaschutz (MAKS) auch das Klimaanpassungskonzept eine hohe Aufmerksamkeit erfahren.

Die Hochwasserereignisse des Jahres 2021 in Nordrhein-Westphalen und Rheinland-Pfalz haben in Deutschland eine intensive Debatte über Katastrophenschutz und Klimafolgen-Resilienz ausgelöst. Wenige Städte in Deutschland haben sich dem Thema bereits so intensiv angenommen, wie die Hansestadt Lübeck. Die Schutzverantwortung für die Lübecker:innen gebietet es, es diesen konzeptionellen Vorsprung zu nutzen und weitere finanzielle Grundlagen für die Maßnahmenumsetzungen zu beschließen.

 

Das Klimaanpassungskonzept sieht 21 Maßnahmen vor. Im Haushaltsentwurf Band II, S. 428 /850 heißt es: "Umsetzung von 4 Maßnahmen aus dem Klimaanpassungskonzept zur guten Durchlüftung des Stadtgebietes bis zum Jahr 2025."

 

Diese ist aus unserer Sicht unzureichend. Mehrere Maßnahmen bedürfen keiner oder weniger personeller Ressourcen, da laut Konzept ohnehin KWL und/oder Wirtschaftsförderung mit der Durchführung betraut werden sollen und der Bereich Umwelt-, Natur- u. Verbraucherschutz lediglich eine steuernde bzw. überwachsende Funktion einnehmen wird, so z.B.: M 20 "Beratungsangebote zur Klimaanpassung für Gewerbestandorte schaffen" und M21 "Förderprogramm für Klimaanpassungsmaßnahmen in klimatisch belasteten Siedlungsgebieten ins Leben rufen".

Eine Erhöhung der Mittel für das Produkt 561001 erscheint daher sinnvoll, um die Geschwindigkeit bei der Umsetzung des Klimaanpassungskonzept zu erhöhen.
 

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