ALLRIS - Vorlage

Bericht öffentlich - VO/2021/10028

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Mit Beschluss vom 18.11.2020 erhöht der Kommunale Arbeitgeber-Verband Schleswig-Holstein (KAV) die rechtliche Möglichkeit, einen Fahrtkostenzuschuss zu einem ÖPNV-Ticket zu zahlen, auf 30,- Euro monatlich. Der Vorstand hat außerdem alternativ zum Fahrtkostenzuschuss Zuschüsse für Kauf oder Leasing von Fahrrädern in gleicher Höhe genehmigt.

Nach der aktuellen Einigung der Tarifvertragsparteien wurde mit dem rückwirkend zum 1.3.2021 in Kraft getretenen „TV Fahrradleasing“ die Basis für Arbeitgeber geschaffen, Tarifbeschäftigten Fahrräder mittels Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings zur dienstlichen und privaten Nutzung zur Verfügung zu stellen. Für die Beamt:innen ist diese Möglichkeit bereits im Rahmen der Änderung des Besoldungsgesetzes S-H am 08.09.2020 geschaffen worden.

Eine weitere veränderte Rahmenbedingung betrifft das neue „NAH.SH-Jobticket“, das ein Nachfolgeangebot des bisherigen NAH.SH-Firmenabos darstellt und mit neuen attraktiven und günstigen Konditionen aufwartet. Es bietet die Möglichkeit eines Rabatts kombiniert mit einem Zuschuss durch die:den Arbeitgeber:in (siehe Anlage).

Die Steigerung der Attraktivität der Hansestadt Lübeck als Arbeitgeberin ist in Zeiten des Fachkräftemangels ein wesentliches Ziel. Durch eine Ausweitung des Mobilitätsangebotes für die Mitarbeitenden wird diesen ein sehr attraktives Angebot gemacht. Daneben dient eine solche Maßnahme auch der Gesunderhaltung der Mitarbeiter:innen und leistet vor allem auch einen aktiven Beitrag für den Klimaschutz und zur Mobilitätswende und zahlt damit auf die beabsichtigten Maßnahmen nach dem festgestellten Klimanotstand ein.

 

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Die Hansestadt Lübeck beabsichtigt, künftig Ihre Mitarbeiter:innen mit einem monatlichen Zuschuss in Höhe von 30,- Euro zu unterstützen - entweder zur Entgeltumwandlung Fahrradleasing oder für den Kauf einer ÖPNV-Fahrkarte oder für Mietfahrräder oder für den Kauf eines Fahrrades. Diese Teilmaßnahmen sollen sukzessive umgesetzt werden.

Im ersten Schritt sollen zunächst das Ausschreibungsverfahren zum Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Leasingdienstleister für das Fahrradleasing durchgeführt sowie die Vertragsumstellung zum NAH.SH-Jobticket umgesetzt werden.


Die Option, den monatlichen Mobilitätszuschuss in Höhe von 30,- Euro in Anspruch zu nehmen, soll künftig allen Mitarbeiter:innen der Stadtverwaltung angeboten werden.

In einer internen Mitarbeiter:innenumfrage in der Kernverwaltung zum Thema Mobilität im Frühjahr 2020 gab bei rund 600 Teilnehmenden ca. je ein Drittel an, auf das Fahrrad bzw. den ÖPNV umzusteigen, wenn ein entsprechendes (attraktives) Angebot zur Verfügung steht. Legt man dies als Tendenz zugrunde, entstünden Kosten von mindestens 0,6 Mio. Euro. Nehmen künftig alle Mitarbeiter:innen eines der Angebote in Anspruch, entstünden jährliche Kosten in Höhe von ca. 1,9 Mio. Euro. Nicht berücksichtigt sind hierbei die Kosten für den administrativen Abwicklungsaufwand, die in die Personalbemessung im federführenden Bereich Personal einfließen werden.

Genauere Angaben zur Kostenkalkulation der Zuschüsse siehe folgende Tabelle:



Hansestadt Lübeck

Personalbestand


(Quelle dPers,
Stichtag 31.12.2020)

Zuschuss
in Tsd € pro Jahr

Szenario I
1/3 der MA:innen

Zuschuss
in Tsd € pro Jahr

Szenario II
alle MA:innen

Kernverwaltung

3.978

477,4

1.432,1

Senior:inneneinrichtungen

601

72,1

216,4

Entsorgungsbetriebe

668

80,2

240,5

becker Schwimmbäder

55

6,6

19,8

Kurbetrieb Travemünde

30

3,6

10,8

Gesamt

5.332

639,8

1.919,5

 

Die genaue Anzahl der Mitarbeitenden, die eines der Angebote in Anspruch nehmen werden, kann heute nicht mit Sicherheit beziffert werden, wird aber aller Voraussicht nach zwischen diesen beiden Szenarien liegen.

Die Maßnahmen sind relevant im Rahmen des Konsolidierungsvertrages zwischen der Hansestadt Lübeck und dem Land Schleswig-Holstein und müssen in geeigneter Weise im Rahmen der vertraglichen Verpflichtung kompensiert werden. Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein ist diese Maßnahme auch ohne weitere Konsolidierungsbeschlüsse aufgrund der bisherigen, erfolgreichen Konsolidierung der Hansestadt Lübeck möglich.

Die Verwaltung wird den Gremien der Hansestadt Lübeck die erforderlichen Entscheidungsvorlagen zur Umsetzung der Maßnahmen zeitnah vorlegen.
 

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Anlagen

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