ALLRIS - Vorlage

Antwort auf Anfrage öffentlich - VO/2021/09657-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Anfrage von AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) in der Sitzung des Hauptausschusses am 09.02.2021: Investitionskredite und controlling:

Die Verwaltung hat im Hauptausschuss am 26.5.2020 zur Einrichtung eines Investitionscontrollings erklärt:

“...,dass angestrebt werde, im Rahmen des zweiten Zwischenberichtes 2020, d.h. mit Stichtag 31.07.2020, mit einer regelmäßigen Berichterstattung über die laufenden Projekte zu beginnen.”

Hierzu möge der Bürgermeister die folgenden Fragen beantworten:

 

Investitionscontrolling

1) Wann ist nach dem o.a. (sehr guten) Zwischenbericht die nächste Berichterstattung über

die laufenden (und abgeschlossenen) Projekte geplant?

2) In welcher Taktung ist geplant, die Bürgerschaft zukünftig über die laufenden (bzw. abgeschlossenen) Investitionsprojekte zu informieren?

 

Umsetzung der Investitionsprojekte in 2020

3) Welche der im Haushalt 2020 aufgeführten Investitionsprojekte konnten in 2020 innerhalb

des Zeitplans und Budgets umgesetzt bzw. abgeschlossen werden?

4) Welche der im Haushalt 2020 aufgeführten Investitionsprojekte konnten in 2020 nicht im

Rahmen des geplanten Zeitplans und Budgets umgesetzt bzw. abgeschlossen werden? Was

waren jeweils die Gründe?

 

Übertrag von Investitionen und Investitionskrediten aus 2020 und früher

5) In welcher Höhe stehen in 2021 Investitionskredite zur Verfügung für Projekte, die im

Haushalt 2020 oder früher genehmigt, aber nicht umgesetzt bzw. abgeschlossen wurden?

Welche Projekte sind dies? Wie hoch ist jeweils die ausstehende Investitionssumme?

 

Ausschöpfung der genehmigten Investitionskredite

6) Wie hoch war das Volumen der in 2020 aufgenommenen Investitionskredite? Welchen

Anteil betragen diese tatsächlich aufgenommenen Investitionskredite in 2020 an der Höhe

der genehmigten Investitionskredite für 2020 plus der genehmigten Investitionskredite für

übertragene Projekte, die bereits in den Vorjahren beschlossen aber nicht plangemäß umgesetzt wurden?

7) Welche Maßnahmen plant die Verwaltung, um zukünftig einen höheren Anteil der wegen

verzögerter oder nicht umgesetzter Investitionsprojekte frei werdender Ressourcen (ggf. für

andere Projekte) zu nutzen?
 

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In der Nummerierung der Anfrage wird wie folgt geantwortet:

 

zu1) Mit dem parallel vorgelegten Jahresbericht 2020 wird die Berichterstattung fortgesetzt.

 

zu 2) Die Berichterstattung zu Investitionsmaßnahmen wird in das bestehende Berichtswesen integriert. Berichtet wird zu den Stichtagen 30.04., 31.07 und 31.12.

 

zu 3) sowie zu 4) wird die tabellarische Auflistung gemäß Anlage vorgelegt. Finanzielle    Angaben sind ebenso enthalten wie ein Ampelsystem zum Zeitrahmen der jeweiligen      Projekte mit entsprechenden Begründungen.

 

zu 5) Von den für den Haushalt 2020 genehmigten Investitionskrediten i.H.v. 60 Mio. EUR wurden aufgrund der Inanspruchnahme der Kreditermächtigung des Vorjahres - 4,2 Mio. EUR im Jahr 2020 zur Finanzierung der Investitionsmaßnahmen in Anspruch genommen. Die Differenz, mithin max. 55,8 Mio. EUR, stehen demnach zur Finanzierung für solche    Investitionsmaßnahmen zur Verfügung, die nicht zum Kalenderjahresende abgeschlossen werden konnten.

Die konkrete Höhe der sogenannten übertragenen Ermächtigung ergibt sich aus dem jeweiligen Kreditbedarf der einzelnen Maßnahmen. Zur Finanzierung der Haushaltsauszahlungsreste aus 2020 wurden Kreditermächtigungen in Höhe von 26,2 Mio. € nach 2021 übertragen.

 

zu 6) Zu Frage 1 siehe Antwort zu 5.

Zu Frage 2: Insgesamt stand im Jahr 2020 eine Kreditermächtigung i.H.v. 92,26 Mio. EUR zur Verfügung. Diese setzt sich zusammen aus der genehmigten Kreditermächtigung 2020 i.H.v. 60,0 Mio. EUR und der übertragenen Kreditermächtigung aus 2019 i.H.v. 32,26 Mio. EUR. Die Kreditaufnahme in 2020 i.H.v. 36,5 Mio. EUR entspricht daran gemessen einem Anteil von rd. 40%.

 

zu 7) Die Verwaltung arbeitet seit einigen Jahren an der Verbesserung der Umsetzungs-quote. So finden regelmäßig vor Veröffentlichung eines Haushaltsplans Klausurtagungen zu den geplanten Investitionen statt. Dort wird insb. die Notwendigkeit und Umsetzbarkeit jeder einzelnen Maßnahme hinterfragt und priorisiert, um schließlich eine genehmigungsfähige und realisierbare Planung vorlegen zu können. Bei den hauptbetroffenen bauenden Bereichen findet ein unterjähriges Monitoring zur Überwachung des Projektfortschritts statt.

Seit dem Haushaltjahr 2020 wird eine Budgetierung der Investitionsmaßnahmen auf Fachbereichsebene vorgenommen, wodurch Verschiebungen zwischen geplanten Maßnahmen flexibler möglich wurden. Die für Investitionsmaßnahmen erforderliche Haushaltsmittelfreigabe erfolgt budgetbezogen, sodass veränderten Mittelbedarfen einzelner, geplanter Maßnahmen schneller begegnet werden kann.

Mit dem Jahresabschluss 2020 ist es nun das zweite Mal in Folge gelungen, die von der Kommunalaufsicht geforderte Umsetzungsquote (60% der geplanten Auszahlungen) einzuhalten.
 

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Anlagen

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