Antwort auf Anfrage öffentlich - VO/2021/09924-01
Grunddaten
- Betreff:
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Antwort auf die Anfrage des BM Lars Lehrke (Die Unabhängigen) gem. § 16 GeschO: Geldanlagen der Hansestadt Lübeck und ihrer Beteiligungen bei der insolventen Greensill Bank AG, Bremen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antwort auf Anfrage öffentlich
- Federführend:
- 1.201 - Haushalt und Steuerung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Kenntnisnahme
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May 20, 2021
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Beschlussvorschlag
Der aktuellen Presse kann entnommen werden, dass im Zuge der Insolvenz der Greensill
Bank AG, Bremen eine Vielzahl deutscher Kommunen damit rechnen muss, Millionenbeträge dort
angelegter Gelder zu verlieren. Unter anderem auch die Stadt Wahlstedt im Kreis
Segeberg.
Der Bürgerschaft möge berichtet werden, ob die HL und ihre Beteiligungen hiervon ebenfalls
betroffen sind und ggf. in welchem Ausmaß.
Ergänzend möge berichtet werden bei welchen Kreditinstituten die HL Guthaben unterhält
und nach welchen Kriterien diese ausgewählt wurden.
Um schriftliche Beantwortung wird gebeten.
Die Bereiche Haushalt und Steuerung sowie Buchhaltung & Finanzen teilen hierzu mit:
Seitens der Hansestadt Lübeck bestehen keine Geschäftsbeziehungen mit der Greensill Bank AG,weder im Kernhaushalt, noch bei den städtischen Gesellschaften oder
Sondervermögen.
Im Rahmen der städtischen Liquiditätssteuerung ergeben sich auch Guthaben, die aktuell bei folgenden Kreditinstituten bestehen:
-Commerzbank AG
-Deutsche Bank AG
-Hamburg Commercial Bank AG (ehemals HSH Nordbank)
-Postbank (Niederlassung der Deutsche Bank AG)
-Sparkasse zu Lübeck AG
-Sparkasse Holstein AöR
-Volksbank Lübeck eG
Es handelt sich hierbei um die Geschäftsbanken der Hansestadt Lübeck. Diese
Kreditinstitute sind seit vielen Jahren bzw. Jahrzehnten verlässliche Geschäftspartner
der Hansestadt Lübeck. Darüber hinaus wird nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten,
insbesondere bezüglich der Abwicklung des täglichen Zahlungsverkehrs, gearbeitet.
Weitergehende Geldanlagen in Form von befristeten Einlagen (Termingeldern) oder Spareinlagen bestehen nicht. Die städtische Liquiditätslage bietet diesbezüglich keinen Spielraum.
