ALLRIS - Vorlage

Antrag eines Ausschussmitgliedes - VO/2020/09616-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Änderung bei Thema HVV: 
    • Im 1. Satz: Der Bürgermeister wird beauftragt die Einführung des HVV-Tarifs „HVV-Light“ oder alternativ „HVV-Tarifkragen“ voran zu bringen.
    • Streichung der Ergänzung mit dem Aufführungszeichen a):     alle notwendigen Schritte für einen HVV-Beitrag durchzuführen
  1. Der Punkt: Neuschneidung der Tarifzonenstruktur auf Basis des Modell B (Kapitel 5.3.2), wird gndert in:  Neuschneidung der Tarifzonenstruktur auf Basis des Modell C2 (Kapitel 5.3.4).
  2. Zudem wird in der Aufführung der Leitgedanken mit dem folgende Ergänzungssatz ernzt:  Pauschale Preissenkungen und Angebotsausweitungen werden im Hinblick auf eine nachhaltige Stärkung des ÖPNV in Lübeck als nicht zielführend betrachtet, ausgenommen sind hier Preissenkungen die sich über die Finanzierung des ÖPNVs durch eine Umlagefinanzierung ergeben können.


 

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Zu 1.)

  • Mit den Erkenntnissen dieses Gutachtens ist der Bürgerschaftsbeschluss vom 31.01.2019 (VO/2018/06529) zu korrigieren. Laut Gutachten würde ein kompletter Umstieg (entspricht einem Vollbeitritt bei HVV) auf die HVV-Tarife in Summe zu höheren Kosten bei den Nutzer:innen führen, aus diesem Grund ist hier von einem vollen Wechsel zum HVV abzusehen und nur die im Gutachten als HVV-Tarifvarianten „HVV-Light“ und priorisiert die „HVV-Kragentarif“ weiter zu verfolgen.

 

 

Zu 2.)

  • Laut Gutachten steht der Vorschlag der Verwaltung dem im Prozess formulierten Ziele entgegen: 
    • r die Weiterentwicklung des ÖPNV in Lübeck wird ein differenziertes Vorgehen mit innovativen Elementen für Preis- und Angebotsmaßnahmen präferiert.
    • Preissenkungen sollen ohne eine besondere Präferenz r eine bestimmte Zielgruppe vorgenommen werden.
    • Stoßrichtungen für die nachhaltige Ausweitung des ÖPNV-Angebotes sind Beschleunigung, Flexibilisierung, (Digitale) Vernetzung und nachfrageorientierte punktuelle Angebotsausweitung.
  • Auch wenn wir den Gedanken der Preisreduzierung willkommen heißen, sehen wir in der Vorlage der Verwaltung bei einer geringeren Steigerung von Nutzerzahlen und der Bevorzugung einzelner eine generelle Ungleichbehandlung, hier wünschen wir uns für alle Nutzer:innen des ÖPNVs gleichermaßen eine Entlastung. Da dies hier nicht der Fall ist, folgen wir der Empfehlung des Gutachtens. Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Neuschneidung der Tarifzonenstruktur (Modell B) steht der Empfehlung (Modell C2) des Gutachtens entgegen. Den Zielen folgend beantragen wir dem Vorschlag des Gutachtes zu folgen und hier die Variante C2s umzusetzen.

Zu 3.)

  • Zur Ergänzung bei den Leitzielen: Der Intention folgend, unseren ÖPNV über eine Umlagefinanzierung zu stärken, kann diese Aussage so verstanden werden, dass diese den Plänen entgegenstehen. 


 

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