ALLRIS - Vorlage

Empfehlung eines Ausschusses - VO/2021/09920

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss empfiehlt der Bürgerschaft, den Antrag anzunehmen.
 

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 Der Werkausschuss hat sich in seiner Sitzung am 11.03.2021 mit der Vorlage befasst und Herrn Küppers vom Öko-Institut, Darmstadt, für eine sachkundige Stellungnahme hinzugezogen. Im Anschluss wurden die Fragen der Werkausschussmitglieder beantwortet. Anschließend lässt der Vorsitzende über den Beschluss abstimmen. Der Werkausschuss empfiehlt die Annahme des Antrages.

 

Auszug aus der Niederschrift des Werkausschusses vom 11.03.2021 zu Pkt. 7.2:

Der Sachverständige Herr Küppers stellt seine Person sowie seinen Werdegang nach dem Studium der Kernphysik, der zu seiner Sachkunde geführt hat, vor.

Anschließend beantwortet er die Fragen der Sitzungsteilnehmer Frau Wolter, Herr Zahn, Herr Schüler, Hr. Dr. Lengen, Frau Hübner, Herr Dr. Koss, Herr Heidemann.

 

…..

 

Anschließend lässt der Vorsitzende Teilnehmer über die TOs 7.1. und 7.2. abstimmen.

 

Der Antrag zu 7.2 wird nach Abstimmung bei einer Enthaltung einstimmig angenommen.

 

 

 

Beschluss:

Die Fraktion FREIE WÄHLER & GAL lehnt die vom Landesministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung geplante Zwangszuweisung von AKW-Ab­llen nach Lübeck ab. Für den Fall, dass sich das Landesministerium nicht von diesem Vor­haben abbringen lässt, unterstützen wir den Widerspruch und den Klageweg durch die Han­sestadt Lübeck.

 

 

 

 

Antragstext:

 

1) Für den Fall, dass dem Widerspruch nicht stattgegeben wird, müssen wir als Stadt Lübeck rechtzeitig Vorsorge treffen, um später messen zu können, ob Mitarbeiter*innen der EBL/De­ponie Niemark und Bewohner*innen der umliegenden Siedlungen durch die Ablagerung der AKW-Abfälle einer erhöhten Strahlung ausgesetzt sind. Schnellstmöglich ist an festen Mess­plätzen auf der Deponie und in den umliegenden Siedlungen der Nullwert der Umgebungs­strahlung kontinuierlich zu messen. Tages-, Wochen- und Monatsdurchschnittswerte werden auf der Internetseite der Stadt gelistet. Nur so ist ein belastbarer Nullwert feststellbar.

 

 

2) Im zweiten Schritt, sollte es zur Zwangszuweisung von AKW-Abfällen kommen, werden die Messungen im selben Maße fortgesetzt und veröffentlicht. Abweichungen vom Bereich des (alten) Nullwerts werden veröffentlicht, untersucht und gegebenenfalls wird reagiert.

 

3) Bei den Messungen handelt es sich um eine Maßnahme zur Daseinsvorsorge für die auf der Deponie Beschäftigten und die Bevölkerung der Umgebung. Die Kosten trägt die Hanse­stadt Lübeck. Im Falle einer Einlagerung freigemessenen AKW-Schutts wird der Bürgermeis­ter beauftragt, einen Weg zu finden, die Kosten auf den Urheber, den Betreiber des AKW Brunsbüttel, oder den Besteller, das Land Schleswig-Holstein, der Leistung zu übertragen.

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

als Empfehlung an die

rgerschaft

 

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

X

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

1

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 


 


 

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