ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/08956

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. Das beiliegende Konzept wird als Grundlage für die Modernisierung und künftige Entwicklung des Wochenmarktwesens in der Hansestadt beschlossen.

2.  Auf Basis des Konzeptes wird der Verbleib des Wochenmarktwesens in städtischer Hand beschlossen.

3. Auf Basis des Konzeptes wird eine Änderung der Marktfestsetzung beim Ministerium für Wirtschaft des Landes SH zu beantragen sein.

4.  Auf Basis des Konzeptes werden die notwendigen Änderungen der Wochenmarktsatzung sowie der Gebührensatzung für Märkte, Volksfeste und andere Veranstaltungen der Hansestadt Lübeck umgesetzt

 

 

 

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In den vergangenen Jahren konnte in der Hansestadt Lübeck ein Rückgang des Marktgeschehens beobachtet werden. Der allgemeine Trend des sich verändernden Kaufverhaltens hat im Ergebnis auch vor dem Lübecker Wochenmarkt und seinen unterschiedlichen Standorten nicht Halt gemacht. Immer weniger Menschen kaufen regelmäßig auf dem Wochenmarkt ein. Zudem hat die flächendeckende Entwicklung von Vollsortimentern und Discount-Märkten mit Frischeangebot im gesamten Stadtgebiet, auch die zuletzt entstandenen vier größeren Lebensmittelversorger im Altstadtkern, zu einem weiteren Abfluss von Kaufkraft an einzelnen Standorten des Wochenmarktes geführt. Verbunden mit dauerhaft hohen Verwaltungskosten und einer seit Jahren stagnierenden Marktgebühr führte dies in der Folge beim BgA Märkte zu erheblichen Defiziten, die sich in den vergangenen drei Jahren auf rd. 470.000 Euro summieren. Der Bereich Wirtschaft und Liegenschaften hält daher eine Neubetrachtung des Lübecker Wochenmarktwesens für zwingend geboten.

 
Folgende Ziele sollen erreicht werden:

 

-          Steigerung der Attraktivität und eine Modernisierung des Lübecker Wochenmarktwesens und seiner Standorte

-          Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Lübecker Wochenmarktes durch u.a. angepasste Angebote

-          Sicherstellung eines dauerhaft ausgeglichenen Haushalts

-          Erhebung einer differenzierten Gebühr (auf Basis m²-Fläche)


Ein finanziell auskömmlicher, zukunftsfähiger Weiterbetrieb des Marktwesens in städtischer Hand mit einem attraktiven Angebot an Waren ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im beiliegenden Konzept wird im Einzelnen dargestellt, welche Maßnahmen zu treffen sind, um dieses Ziel zu erreichen. Die daraus folgenden notwendigen Änderungen der Marktfestsetzung, der Wochenmarktsatzung sowie der Marktgebührenordnung stellen dafür eine zwingende Voraussetzung dar.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

Bereich Recht

Keine rechtlichen Bedenken

Bereich Haushalt und Steuerung

Zustimmung

Bereich Stadtgrün und Verkehr

Zustimmung

Bereich Melde-und Gewerbeangelegenheiten

Zustimmung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Eine Betroffenheit von Kindern und Jugendlichen ist nicht gegeben.

 

 

 

 


 

 

 

Die Maßnahme ist:

x

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

x

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

x

Ja – Begründung:

 

 

Die Versorgung mit regional produzierten Lebensmitteln kann aufgrund des kürzeren Weges zum Kunden zu CO2-Einsparungen führen.

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 

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Anlagen

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