ALLRIS - Vorlage

Antwort auf Anfrage öffentlich - VO/2020/09140-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Mündliche Nachfragen in der Sitzung des Hauptausschusses am 08.09.2020 durch AM Dr. Axel Flasbarth.
 

 

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1. Gibt es immer noch Kosten, welche weiterhin nicht beantragt sind?

Nach Vorlage der seitens der Stiftungen noch zu unterzeichnenden neuen/geänderten Mietverträge auf Grundlage des Bürgerschaftsbeschlusses 2019 ist für 2021 von abschließend neu zu beantragenden Investkosten auszugehen. Vereinbarte neue Mieten werden bereits gezahlt.

In Abhängigkeit des Pflegesatzverhandlungsergebnisses für 2020 sollte es in 2021 sonst grundsätzlich nur um eine „Einjahreskostenausgleichssteigerung“ gehen.

 

2. Wie wird auf die Erwartung gekommen, dass die Auslastung aufgrund der geplanten Preissteigerung lediglich um 2% zurück geht?

Die Annahme beruht auf mehreren Aspekten:

 

a)      Alle vergleichbaren Einrichtungen haben (jährliche) Steigerungen. Dies führt regelmäßig zu Einrichtungswechseln.

 

b)   Erfahrungsgemäß sinken Auslastungen hauptsächlich über „Kündigungsauszüge“, weniger über einen Rückgang bei den  Neueinzügen. Gründe dafür: siehe a) und die allgemeine Marktsituation – meint: Wartelisten und Nachfragedruck für Plätze der vollstationären Pflege.


 

 

 

c)   Der Rückgang wurde auf Basis des Jahres 2019 veranschlagt. Da gab es eine Auslastung von ca. 98%. Ergo ist von einem Rückgang im Jahresbild von 4 % auszugehen.

Eventuelle Kündigungen werden eher von bisherigen „Selbstzahler:innen“ kommen. Dies sind rund 50 %, also bei 591 Betten: ca. 295. Da sich die 4% aber auf alle Betten beziehen,  wären demnach 24 Betten im Jahresverlauf „entgeltbedingt“ unbelegt.

 

 

Aufgrund der sozialen und wirtschaftlichen „Aufnahmeschwerpunktpolitik“ von Menschen mit Pflegebedarf seitens der SIE wird sich diesbezüglich im Aufnahmewunschverhalten dieser Menschen wenig bis nichts ändern.

 

 


 

 

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