ALLRIS - Vorlage

Bericht öffentlich - VO/2020/09229

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


Die Hansestadt Lübeck ist seit 2012 Mitglied in der Metropolregion Hamburg (MRH). Die Metropolregion ist ein Zusammenschluss der vier Länder (SH, MV, HH und NI), 20 (Land)Kreisen/kreisfreien Städten sowie von Wirtschafts- und Sozialverbänden.  Wesentliche Zielsetzungen der Metropolregion Hamburg sind die Stärkung der länderübergreifenden Zusammenarbeit und der internationalen Wettbewerbsfähigkeit.

 

Die Metropolregion Hamburg hatte 2018 die OECD damit beauftragt ein Territorial Review aufzustellen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Metropolregion Hamburg im internationalen Vergleich beurteilen zu lassen. Die Ergebnisse und die abgeleiteten Empfehlungen dieser Studie wurden im September 2019 auf der Regionalkonferenz der Metropolregion Hamburg der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Kurzfassung des Territorial Review wurde an die politischen Fraktionen und an die Mitglieder des Bauausschusses verteilt.

 

Die Träger der Metropolregion haben sich auf einen „10-Punkte-Plan“ mit  Vorschlägen verständigt, die für eine gemeinschaftliche Entwicklung der MRH eine besondere Bedeutung haben (siehe Anhang). Die Träger der Metropolregion sind dazu aufgerufen sich an den geplanten Projekten in Arbeitsgruppen zu beteiligen. Die Projektvorschläge richten sich vorwiegend an die Länder, weswegen die Federführung zur Umsetzung der Projekte im Wesentlichen bei den Ländern liegt. Zurzeit wird innerhalb der Metropolregion erörtert, in welcher Form sich die einzelnen Träger in den Arbeitsgruppen einbringen. Sobald die Teilnahme der Hansestadt Lübeck an den Arbeitsgruppen abschließend geklärt ist, wird in den zuständigen Fachausschüssen darüber berichtet.

 

Die Arbeitsgemeinschaft der Hamburger-Randkreise (ARGE Hamburg-Rand) hat einen kurzen Sachstandsbericht zur Umsetzung dieses Territorial Review der OECD in der Metropolregion Hamburg (MRH) verfasst.

 

Die Mitglieder der ARGE Hamburg-Rand, die dazugehörigen Kreise und kreisfreien Städte, haben sich darauf verständigt den Sachstandbericht in die zuständigen lokalen Gremien einzubringen.

 

 

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siehe Anlage 1.

 

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Anlagen

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