ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/07995

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Mit der Umsetzung der Maßnahme Vorwerker Hafen, Erneuerung der Weiche 92 wird begonnen.

 

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Beschreibung der Maßnahme

 

Eisenbahninfrastrukturunternehmerin, Eigentümerin und Betreiberin der Lübecker Hafenbahn ist die Hansestadt Lübeck, Bereich Lübeck Port Authority (LPA).

 

Der Vorwerker Hafen ist ein multifunktionales Terminal, welches derzeit schwerpunktmäßig für den Umschlag und die Lagerung von Forstprodukten (Papier und Brettholz) genutzt wird. Es ist durch umfangreiche Gleisanlagen der Lübecker Hafenbahn schienentechnisch erschlossen. Im Vorwerker Hafen werden neben Forstprodukten vermehrt Massengüter umgeschlagen, die zu einem erheblichen Anteil auf dem Schienenweg weiter transportiert werden. Eine gute schienentechnische Anbindung ist daher von großer wirtschaftlicher Bedeutung für das Hafenterminal.

 

Die Weiche 92 ist eine ortsbediente, schwellenlose Rillenschienenweiche, die mit Betonsteinpflaster eingepflastert und teilweise einbetoniert ist. Sie liegt im Haupteinfahrtsbereich für Straßenfahrzeuge zum Silokai. Die Weiche 92 sowie die anbindenden Gleise 386 und 396 werden sowohl durch Schienenverkehr als auch durch gummibereiften Schwerlast­verkehr intensiv beansprucht. Nach einer Nutzungsdauer von > 25 Jahren weisen die Fahrbahnen der Gleisanlagen daher in der Höhe und an den Seiten eine überdurchschnittliche Abnutzung auf. Die Verschleißgrenzen der Fahrbahnprofile sind erreicht. Die Behebung der Mängel ist nur durch einen Ersatzneubau möglich. Aus diesem Grund soll eine Erneuerung der Weiche 92, sowie deren Gleisanschlüsse an die Gleise 386 und 396, einschließlich des Unterbaus ausgeführt werden.

 

Ursprünglich vorgesehen war im Vorwerker Hafen, neben der Weiche 92, auch die Weichen 44 und 45 in dieser Maßnahme zu erneuern. Die Refinanzierung der Weichen in den Terminals obliegt der LHG als Hafenbetreiber. Aus wirtschaftlichen Gründen hat die LHG kurzfristig entschieden, zunächst nur die Weiche 92 zu erneuern.

 

Hafenbetriebliche Notwendigkeit

 

Die Weiche 92 ist die Verbindungsweiche der Gleisanlagen am Silokai mit den Gleisanlagen des Bezirksbahnhofs Vorwerk und in Ihrer Verbindungsfunktion unerlässlich für einen funktionierenden Eisenbahnbetrieb in diesem Bereich (s. auch Übersichtslageplan, Anlage 2).

 

Der Ersatzneubau ist zwingend erforderlich, damit die LPA ihrer gesetzlichen Instand­haltungsverpflichtung gemäß § 4 (3) Allgemeines Eisenbahngesetz nachkommen kann. Eine Nichtumsetzung dieser Maßnahme würde zur dauerhaften Sperrung der Weichenverbindung und daraus folgend zur Nichtbedienbarkeit der Ladestellen im Bereich Frankfurter Straße führen. Umschläge und Einnahmen würden sich verringern.

 

 

Kosten

 

Für den Ersatzneubau der Weiche 92 wurden auf der Grundlage der aktualisierten Kosten­berechnung vom 31.01.2019 (Fördermittelantrag) Gesamtkosten von 250.000 EUR netto ermittelt.

 

 

Förderung

 

Das Projekt erfüllt die Voraussetzungen für eine Förderung mit einer Quote von 50% der förderfähigen Gesamtkosten gemäß Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG) durch das Eisenbahn-Bundesamt. Der Förderbescheid in Höhe von 115.650 EUR mit Datum vom 24.05.2019 liegt vor.

 

 

Ausschreibung und Zeitpunkt der Umsetzung

 

Die Maßnahme soll im 4. Quartal 2019 ausgeschrieben und im 2. Quartal 2020 umgesetzt werden. Mit der Planung wurde, insbesondere wegen der Beantragung von Fördermitteln und der langen Lieferzeiten für Weichen, bereits im Oktober 2018 begonnen.

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmäßige Ordnung

 

Die Gesamtkosten in Höhe von 250.000 EUR für die Weichenerneuerung sind unter dem Produktsachkonto 552001 830.7852000 – Wasser und Hafen, Vorwerker Hafen, Erneuerung 3 Weichen geordnet. Es stehen Reste in Höhe von 80.000 EUR zur Verfügung.

 

Außerdem besteht in 2019 eine Verpflichtungsermächtigung zu Lasten 2020 in Höhe von 450.000 EUR, da ursprünglich die Erneuerung von 3 Weichen geplant war. Die Freigabe der VE in Höhe der benötigten Mittel von 170.000 EUR für die Vergabe eines Bauauftrags ist erfolgt. In die investive Haushaltsplanung 2020 sind die benötigten Mittel eingesteuert worden.

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Bereich Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. § 47f GO ist nicht erfolgt, weil deren Belange nicht berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

x

neu

 

 

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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