ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/07798

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Rahmenplan Innenstadt mit Mobilitätskonzept wird zur Kenntnis genommen.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die im Rahmenplan Innenstadt aufgestellten Ziele weiteren Planungen zugrunde zu legen.
  3. Auf Basis des Stufenkonzeptes werden die erforderlichen Verfahren für die zur Zielerreichung entwickelten Maßnahmen und Projekte eingeleitet.
  4. Der Bürgermeister wird beauftragt für die beiden Schlüsselprojekte der ersten Stufe (Beckergrube und Rathaus-/Marienumfeld) städtebaulich-freiraumplanerische Wettbewerbe auszuloben.
  5. Nach der Umsetzung der in Stufe 1 aufgeführten Projekte werden die Auswirkungen der Planung evaluiert und ggf. notwendige Anpassungen bzw. Ergänzungen vorgenommen und der Bürgerschaft vorgelegt.

 

 

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Der vorliegende städtebauliche Rahmenplan formuliert Ziele, Maßnahmen und Projekte und bündelt diese zu einer zukunftsfähigen und integrierten Strategie für eine lebendige Altstadtentwicklung. Er gibt Auskunft darüber, welche Priorität und Ausgestaltung die einzelnen Funktionen wie Wohnen und Arbeiten, Einzelhandel und Gewerbe, Tourismus, Bildung und Kultur zukünftig haben sollen. Des Weiteren gibt er Antworten auf die komplexe Herausforderung, wie eine zukünftige Mobilität aussehen kann, die auf die Besonderheiten Lübecks als Welterbe eingeht und gleichermaßen die unterschiedlichen Anforderungen der Stadtgesellschaft an Mobilität berücksichtigt.

 

Das übergeordnete Ziel im Rahmenplan Innenstadt ist, den öffentlichen Raum aufzuwerten und gleichzeitig die Interessen und Bedarfe aller (BewohnerInnen und BesucherInnen, VerkehrsteilnehmerInnen und NutzerInnen) zu berücksichtigen. Es soll eine hohe Aufenthaltsqualität bei gleichzeitigem Erhalt sämtlicher Funktionen der Innenstadt erreicht werden. Als wesentliche Handlungsfelder ergaben sich im Rahmen des Beteiligungs- und Planungsprozesses neben der Entwicklung einer zukunftsfähigen Mobilität, die die notwendige Stellschraube darstellt, die Gestaltung der öffentlichen Plätze und Grünflächen, die Sicherung der Wohnqualität und die Nutzung leerstehender Erdgeschosse. Vor dem Hintergrund des UNESCO-Welterbes sind die Inwertsetzung der städtebaulichen Struktur mit ihren architektonischen Höhepunkten, eine gelebte moderne Baukultur sowie ein nachhaltiger Umgang mit Kultur und Tourismus weitere Aspekte.

 

Innenstadt überMORGEN: Ziele

1.      Es sollen alle vorhandenen Funktionen in der Innenstadt erhalten bleiben. Die Innenstadt wird als Wohn-, Kultur-, und Wirtschaftsstandort gleichermaßen gestärkt.

2.      Aufenthalts- statt Durchgangsorte schaffen. Der Durchgangsverkehr wird unterbunden. Die öffentlichen Räume werden so aufgewertet, dass sie zum Verweilen und nicht nur zur Durchfahrt einladen. Es gibt mehr Grün; die Verbindung in die angrenzenden Grünräume wird verbessert.

3.      Die Erreichbarkeit der Innenstadt soll für alle verbessert werden. Die Prioritäten der Verkehrsteilnehmer werden neu geordnet, es wird vorrangig aus der Sicht des Fußgängers geplant. Zukunftsorientierte Mobilität wird berücksichtigt.

4.      Die besondere Baukultur des UNESCO-Welterbes soll erhalten und weiterentwickelt werden. Die unterschiedlichen Baustile der verschiedenen Jahrzehnte werden wertgeschätzt und bilden ein harmonisches großes Ganzes.

 

Stufenkonzept mit 20 Projekten – davon vier Schlüsselprojekte:

 

Stufe 1 (kurzfristig)

Schlüsselprojekt
Beckergrube

Neugestaltung des Straßenquerschnitts und Herstellung eines Platzes

Schlüsselprojekt

Rathaus-/Marienumfeld

Umgestaltung Markt, Rathaushof und Marienkirchhof; Neugestaltung der Straßenquerschnitte Schüsselbuden und obere Mengstraße

Fahrradstraße

Sanierung

Burgtor

Verbesserung der Querung für Fußgänger; Abbiegung für Radfahrer in Fahrradstraße ermöglichen

Holstenstraße

Sanierung

Kohlmarkt

Verbesserung der Querung für Fußgänger

 

Stufe 2 (mittelfristig)

Schlüsselprojekt

Königstraße

Neugestaltung des Straßenquerschnitts für den Radverkehr in beiden Richtungen

Rippenstraßen

Verkehrliche Neuordnung

Wahm-/ Krähenstraße

Neugestaltung des Straßenquerschnitts; Herstellung eines Platzes

Stadtgrabenbrücke

Neubau einer Brücke für Fußgänger und Radfahrer

Pergamentmachergang

Umgestaltung

Koberg

Inszenierung

Dom

Umgestaltung des Kirchenumfelds

An der Untertrave

Neugestaltung des Straßenquerschnitts

 

Stufe 3 (langfristig)

Schlüsselprojekt

Holstentor

Neugestaltung der Straßenquerschnitte; Herstellung eines Platzes;
Besucherplattform

Rosenplatz

Herstellung eines nachbarschaftlichen Platzes

Pferdemarkt/Parade

Platzgestaltung

Kanalstraße

ggf. Einrichtung einer Businfrastruktur; Wegeverbindungen

Uferweg

Lückenschließung im Südwesten

St. Aegidien

Umgestaltung des Kirchenumfelds

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für den Wettbewerb Rathaus-/Marienumfeld können aus Mitteln der Städtebauförderung finanziert werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Vorbereitenden Untersuchungen (VU) / Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) von der Bürgerschaft beschlossen werden. Vorbehaltlich der Freigabe der VU/IEK durch das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration ist die Beschlussvorlage für Ende 2019 geplant.

Die Realisierung der Maßnahme kann für öffentliche, städtische Flächen durch Städtebaufördermittel realisiert werden.

 

Die Kosten für den Wettbewerb Beckergrube mit rund 150.000 Euro werden im Haushalt 2020 angemeldet. Der Wettbewerb kann anteilig aus Planungsmitteln 2019 angeschoben werden.

Die Kosten für die Realisierung werden auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses ermittelt und der Bürgerschaft zur haushaltsmäßigen Ordnung vorgelegt. Im weiteren Verfahren sollen ergänzend auch geeignete Fördermöglichkeiten ermittelt werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis:

 

Expertenbeirat bestehend aus:

5.660 Stadtgrün und Verkehr

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

Vertreter der politischen Fraktionen

Kommunale Gesellschaften

Träger öffentlicher Belange

 

zustimmend

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

x

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja (siehe Begründung)

 

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Anlagen

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