ALLRIS - Vorlage

Interfraktioneller Antrag - VO/2019/07953

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird gebeten, eine Ermittlungsabteilung Schwarzarbeit, die zunächst zwei Vollzeitstellen umfassen, in der Hansestadt Lübeck einzurichten.

 

Hierzu wird der Bürgermeister gebeten, die Umsetzung bis zur Haushaltssitzung 2019 vorzubereiten und die erforderlichen Planstellen für das Haushaltsjahr 2020 zu ordnen.

 

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Die unerlaubte Handwerksausübung, bei der es sich um einen Verstoß gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungs-gesetz) und um eine Verletzung von Bestimmungen der Handwerksordnung handelt, muss auch durch die nach Landesrecht zuständigen Verwaltungsbehörden verfolgt und geahndet werden (Pflichtaufgabe). In Schleswig Holstein sind dies die Ordnungsbehörden der Kreise, kreisfreien Städte sowie der Gemeinden und Städte über 20.000 Einwohner.

Gewerbliche Schwarzarbeit stellt für das Lübecker Handwerk ein enormes Problem dar. Es handelt sich hierbei um Unternehmen und Einzelpersonen, die nach der Handwerksordnung Arbeiten ausführen, für die sie keine Zulassung bzw. fachliche Qualifikation besitzen.

Dieses führt dazu, dass Betriebe im Wettbewerb mit Unternehmen stehen, die keinen Tariflohn zahlen und weniger qualifizierte Arbeiten ausführen. Die eingetragenen Handwerksbetriebe stehen für Tariftreue und gewährleisten die Ausbildung und Qualifizierung von Fachkräften. Weiterhin garantieren sie qualitative Standards, die den Rechtsvorschriften entsprechen und allen Verbrauchern zu Gute kommen.

Die Bekämpfung der Schwarzarbeit stärkt damit den Erhalt und Ausbau unserer Fachkräfte in dualen Ausbildungsberufen und ist ein wichtiger Grundstein für den Verbraucherschutz.

Die Ermittlungsabteilung zur Bekämpfung der Schwarzarbeit soll sich zum Teil aus den Bußgeldern der  Ordnungswidrigkeitsverfahren refinanzieren.

 

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