Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/07615
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Hansestadt Lübeck
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 1.201 - Haushalt und Steuerung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Jun 18, 2019
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Jun 20, 2019
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Die bisherige Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Hansestadt Lübeck wurde im Jahr 2000 beschlossen und trat rückwirkend zum 01.01.1994 in Kraft. Gem. § 2 Abs. 1 Satz 3 Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein (KAG S-H) verlieren Abgabensatzungen zwanzig Jahre nach Inkrafttreten ihre Gültigkeit. Aus diesem Grunde ist eine erneute Beschlussfassung über den in Anlage 1 beigefügten Satzungstext erforderlich. Der Regelungsinhalt einschließlich der Abgabenpflichtigen, des Abgabensatzes und der Bemessungsgrundlage sind unverändert. Lediglich redaktionelle Änderungen sowie die Anpassung an die Datenschutzbestimmungen wurden vorgenommen.
Der rückwirkende Erlass einer Abgabensatzung ist gem. § 2 Abs. 2 KAG S-H möglich, sofern die Satzung eine gleiche oder gleichartige Abgabe ersetzt.
Aufgrund aktueller Rechtsprechung zur Einheitsbewertung („Grundsteuerreform“) – die auch Grundlage für die Berechnung der Zweitwohnungssteuer ist – wird es vermutlich im Laufe des Jahres 2020 eine grundlegende Änderung zur Bemessung der Zweitwohnungssteuer geben. Derzeit ist es geplant, gemeinsam mit dem Städteverband Schleswig-Holstein und vielen weiteren Kommunen neue Bemessungsregelungen für die Zweitwohnungssteuer zu erarbeiten; erste Gespräche in einer Arbeitsgruppe hierzu haben bereits stattgefunden. Zur Sicherung der Einnahmen ist es aber dennoch erforderlich, über die Satzung in ursprünglicher Form zu beschließen.
Die finanziellen Auswirkungen dieses Satzungsbeschlusses sind bereits in den Haushaltsplanungen berücksichtigt. Weitergehende Änderungen werden aufgrund der unveränderten Satzungsregelungen nicht erwartet.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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23,1 kB
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